Nahverkehr

Wiederinbetriebnahme von S-Bahn-Strecken

Die BVV hat am 20. April 1989 folgenden Beschluß gefaßt:

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich auch bei der neuen Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe beharrlich und wirksam dafür einzusetzen, daß die Westbahn im Sinne der neuen Nahverkehrs- und Umweltpolitik spätestens zum Katholikentag 1990 mindestens bis zum Bahnhof Pichelsberg wieder in Betrieb genommen wird."

Das Bezirksamt hat in seinem Bericht vom 8. Mai 1989 (Mitteilungen des Vorstehers Nr. 3/122) über sein Schreiben an die Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe vom 26.4.89 berichtet. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe hat dem Bezirksamt mit Schreiben vom 25. Mai 1989 nunmehr folgende Antwort zugeleitet:

"In der vergangenen Legislaturperiode war beschlossen worden, zur Erweiterung des Schnellbahnnetzes vorerst die Ringbahn (finanziert mit Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes) und zusätzlich die Verlängerung der U9 bis Lichterfelde Süd (mit Strukturhilfemitteln, vgl. Senatsvorlage Nr. 3635/8 vom 21.02.1989) in Angriff zu nehmen. Für weitere Projekte der Schnellbahn-Zielplanung - wie zum Beispiel für die "Westbahn" - wurde noch keine konkrete Realisierungsplanung vorgelegt.

Mit dem Regierungswechsel wurden auch die Grundzüge der künftigen Verkehrsplanung neu definiert. Für die Schnellbahnplanung ergeben sich aus den neuen verkehrspolitischen Vorgaben vor allem hinsichtlich der Realisierungszeiten gravierende Veränderungen, da eine erhebliche Aufstockung der Finanzmittel für den Schnellbahnbau vorgesehen ist. Es ist beabsichtigt, den Schnellbahnbau künftig mit einem Finanzvolumen von jährlich ca. 340 Mio. DM voranzutreiben, das sich aus GVFG-Mitteln, Strukturmitteln und ergänzenden Mitteln aus dem Landeshaushalt zusammensetzt. Auf dieser Basis wird angestrebt - wie in den Koalitionsvereinbarungen dargelegt - die "Westbahn" von Westkreuz bis Rathaus Spandau bis 1993/94 wieder in Betrieb zu nehmen.

Der Senat erarbeitet zur Zeit ein detailliertes Realisierungsprogramm für den Schnellbahnbau mit dem Ziel, den gestellten Anforderungen aus der Regierungserklärung vom 5. April 1989 unter Berücksichtigung der finanz- und bautechnischen Randbedingungen zu entsprechen. Ergebnisse werden etwa nach der Sommerpause vorliegen.

Für Baumaßnahmen, die nach dem GVFG finanziert werden, verlangt der Bundesminister für Verkehr umfangreiche Nutzen-Kosten-Untersuchungen nach dem standardisierten Bewertungsverfahren. In der bisher zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, zusätzlich zu den bereits vorliegenden Untersuchungen auch standardisierte Bewertungen für die nun ebenfalls zur Realisierung anstehenden Projekte zu erstellen. Somit ist in diesem Planungsbereich noch weitere Untersuchungsarbeit erforderlich.

Der technische Zustand der noch stilliegenden S-Bahn-Strecke zwischen Westkreuz und Pichelsberg ließe nicht zu, die Strecke kurzfristig und ohne umfangreiche Sanierungsarbeiten für einen regelmäßigen Fahrgastbetrieb wieder zu reaktivieren. Dagegen wäre der bereits seit längerer Zeit diskutierte, nur für Veranstaltungen herzustellende provisorische Betrieb allein aufgrund der in diesem Falle bei weitem nicht ausreichenden Leistungsfähigkeit nach wie vor nicht zu vertreten.

Wir bitten deshalb, gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg darzustellen, daß nach Lage der Dinge eine vorgezogene Inbetriebnahme der S-Bahn-Teilstrecke bis Pichelsberg zum Katholikentag 1990 nicht vertretbar ist. Wir möchten zudem darauf hinweisen, daß die ebenfalls durch Charlottenburg führende Ringbahn, deren Verkehrswert deutlich über dem der "Westbahn" liegt, nach dem neuen Finanzierungskonzept erheblich früher als bisher geplant wieder in Betrieb gehen wird."

Die vorstehenden Ausführungen können das Bezirksamt nicht zufriedenstellen. Es wird sich erneut mit Nachdruck an die Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe wenden, um Instandsetzungsarbeiten an der S-Bahn-Strecke bis Bahnhof Pichelsberg umgehend aufzunehmen. Das Bezirksamt wird zu gegebener Zeit erneut berichten. (2. zwischenbericht vom 22. Juni 1989, Nr. 158)

Bezirksamt Charlottenburg von Berlin

aus SIGNAL 7/1989 (August 1989), Seite 12-13

 

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