Die BVV hat am 20. April 1989 folgenden Beschluß gefaßt:
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich
auch bei der neuen Senatsverwaltung
für Arbeit, Verkehr und Betriebe beharrlich und wirksam dafür einzusetzen,
daß die Westbahn im Sinne der neuen
Nahverkehrs- und Umweltpolitik spätestens zum Katholikentag 1990 mindestens
bis zum Bahnhof Pichelsberg wieder in Betrieb genommen wird."
Das Bezirksamt hat in seinem Bericht
vom 8. Mai 1989 (Mitteilungen des
Vorstehers Nr. 3/122) über sein Schreiben an die Senatsverwaltung für Arbeit,
Verkehr und Betriebe vom 26.4.89 berichtet. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und
Betriebe hat dem
Bezirksamt mit Schreiben vom 25. Mai
1989 nunmehr folgende Antwort zugeleitet:
"In der vergangenen Legislaturperiode
war beschlossen worden, zur Erweiterung des Schnellbahnnetzes vorerst die
Ringbahn (finanziert mit Mitteln des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes) und zusätzlich die Verlängerung
der U9 bis Lichterfelde Süd (mit Strukturhilfemitteln, vgl. Senatsvorlage Nr.
3635/8 vom 21.02.1989) in Angriff zu
nehmen. Für weitere Projekte der
Schnellbahn-Zielplanung - wie zum
Beispiel für die "Westbahn" - wurde
noch keine konkrete Realisierungsplanung vorgelegt.
Mit dem Regierungswechsel wurden
auch die Grundzüge der künftigen Verkehrsplanung neu definiert. Für die
Schnellbahnplanung ergeben sich aus
den neuen verkehrspolitischen Vorgaben vor allem hinsichtlich der Realisierungszeiten
gravierende Veränderungen, da eine erhebliche Aufstockung
der Finanzmittel für den Schnellbahnbau vorgesehen ist. Es ist beabsichtigt,
den Schnellbahnbau künftig mit einem
Finanzvolumen von jährlich ca. 340
Mio. DM voranzutreiben, das sich aus
GVFG-Mitteln, Strukturmitteln und
ergänzenden Mitteln aus dem Landeshaushalt zusammensetzt. Auf dieser
Basis wird angestrebt - wie in den Koalitionsvereinbarungen dargelegt - die
"Westbahn" von Westkreuz bis Rathaus Spandau bis 1993/94 wieder in
Betrieb zu nehmen.
Der Senat erarbeitet zur Zeit ein detailliertes Realisierungsprogramm für den
Schnellbahnbau mit dem Ziel, den gestellten Anforderungen aus der Regierungserklärung
vom 5. April 1989 unter
Berücksichtigung der finanz- und bautechnischen Randbedingungen zu entsprechen.
Ergebnisse werden etwa nach
der Sommerpause vorliegen.
Für Baumaßnahmen, die nach dem
GVFG finanziert werden, verlangt der
Bundesminister für Verkehr umfangreiche Nutzen-Kosten-Untersuchungen
nach dem standardisierten Bewertungsverfahren. In der bisher zur Verfügung
stehenden Zeit war es nicht möglich,
zusätzlich zu den bereits vorliegenden
Untersuchungen auch standardisierte
Bewertungen für die nun ebenfalls zur
Realisierung anstehenden Projekte zu
erstellen. Somit ist in diesem Planungsbereich noch weitere Untersuchungsarbeit erforderlich.
Der technische Zustand der noch
stilliegenden S-Bahn-Strecke zwischen
Westkreuz und Pichelsberg ließe
nicht zu, die Strecke kurzfristig und
ohne umfangreiche Sanierungsarbeiten
für einen regelmäßigen Fahrgastbetrieb
wieder zu reaktivieren. Dagegen wäre
der bereits seit längerer Zeit diskutierte, nur für Veranstaltungen herzustellende
provisorische Betrieb allein aufgrund der in diesem Falle bei weitem
nicht ausreichenden Leistungsfähigkeit
nach wie vor nicht zu vertreten.
Wir bitten deshalb, gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg
darzustellen, daß nach Lage
der Dinge eine vorgezogene Inbetriebnahme der S-Bahn-Teilstrecke bis Pichelsberg zum
Katholikentag 1990 nicht
vertretbar ist. Wir möchten zudem darauf hinweisen, daß die ebenfalls durch
Charlottenburg führende Ringbahn, deren Verkehrswert deutlich über dem
der "Westbahn" liegt, nach dem neuen
Finanzierungskonzept erheblich früher
als bisher geplant wieder in Betrieb gehen wird."
Die vorstehenden Ausführungen können das Bezirksamt nicht zufriedenstellen. Es wird
sich erneut mit Nachdruck
an die Senatsverwaltung für Arbeit,
Verkehr und Betriebe wenden, um Instandsetzungsarbeiten an der S-Bahn-Strecke
bis Bahnhof Pichelsberg umgehend aufzunehmen. Das Bezirksamt
wird zu gegebener Zeit erneut berichten. (2. zwischenbericht vom 22. Juni
1989, Nr. 158)
Bezirksamt Charlottenburg von Berlin
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