|
Mit ihrer unzureichenden Information über
die Fahrplanänderungen hat die BVG wiederholt
gegen das Personenbeförderungsgesetz
verstoßen. Dieses Gesetz schreibt in
§ 40 vor, daß "Fahrpläne und Fahrplanänderungen
... ortsüblich bekanntzumachen"
sind. "Ferner sind die gültigen Fahrpläne
in den zum Aufenthalt der Fahrgäste
bestimmten Räumen anzubringen. An den
Haltestellen sind mindestens die Abfahrtszeiten
anzuzeigen." Der Begriff "Ferner"
zeigt, daß es nicht, wie die BVG behauptet,
ausreicht, den gültigen Fahrplan auszuhängen.
Deshalb erwartet die IGEB von der
Senatsverkehrsverwaltung als der zuständigen
Aufsichtsbehörde, daß sie diese Verstöße
gegen das Personenbeförderungsgesetz
endlich unterbindet.
|
Als das erste gemeinsame Kursbuch für die Region Berin im Frühsommer 1991 erschien, war es seinen Verkaufspreis von DM 7,- noch wert. Doch damals verschenkte Verkehrssenator Herwig Haase vor dem Rathaus Schöneberg viele Exemplare an die Bevölkerung, um sein Image ein klein wenig aufzubessern. Heute, da das Kursbuch durch Fahrplanänderungen zu 95% überholt ist, muß man noch immer DM 7,- zahlen. Weil die BVG den Verkauf des wertlosen Buches fortsetzt und der für die Aufsicht zuständige Verkehrssenator nichts tut, hat die IGEB nun Strafanzeige wegen Betrugsverdacht erstattet. Foto: G. Radke |
|
Während es sich bei diesen Verstößen der
BVG jedoch "nur" um Ordnungswidrigkeiten
handelt, ist der fortgesetzte Verkauf des
fast vollständig überholten Kursbuches vom
Juni 1991 nach Auffassung der IGEB Betrug
und damit eine Straftat. Deshalb hat
die IGEB am 25. März bei der Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Berlin "Strafanzeige
wegen des Verdachts des Betrugs
gegen Hans-Bernhard Ludwig" erstattet.
Die Begründung: Herr Ludwig "ist als kaufmännischer
Geschäftsleiter der BVG verantwortlich
für den Verkauf des 'Kursbuches
91/92' der BVG. Dieses Kursbuch erschien
am 2.6.91 mit den zu diesem Zeitpunkt
gültigen Fahrplanangaben. Im Laufe
der Zeit änderte sich ein Teil der Fahrpläne;
seit 1.3.1992 sind vom Gesamtumfang
des Kursbuches lediglich noch 5 U-Bahn-Linien,
6 S-Bahn-Linien, 8 Regional-Bahnlinien
und etwa 18 Nachtbusfahrpläne in
Kraft. Das entspricht etwa einem Umfang
von 5% des Gesamtfahrplans. Obwohl der
Beschuldigte dies wußte, stoppte er den
Verkauf des völlig unbrauchbaren Kursbuches
nicht. Er ließ die Mitarbeiter der BVG
und die Kunden im unklaren darüber, daß
der Inhalt des Fahrplanbuches im wesentlichen
falsch ist. Der Verkauf des Buches
(Verkaufspreis 7 DM) dauert an (Beweis:
Quittung über ein Kursbuch, gekauft am
25.3.92 am U-Bhf. Turmstraße). Dem Kunden
ist ein Schaden entstanden, da er das
Kursbuch nicht benutzen kann."
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft beim
Landgericht Berlin der IGEB mitgeteilt,
daß sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
hat. Alle Fahrgäste, die sich dem Schritt der
IGEB anschließen wollen, weil auch sie
durch den Verkauf eines überholten
Kursbuches getäuscht wurden, können bei
der IGEB-Fahrgastabteilune, Straße der
Pariser Kommune 12, O - 1017 Berlin, ein
Merkblatt mit rechtlichen Hinweisen anfordern. IGEB
|