|
Im Rahmen der "Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange einschließlich der interessierten
Öffentlichkeit" war auch der Berliner Fahrgastverband
IGEB von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung angeschrieben und um eine
Stellungnahme zum Flächennutzungsplan-Entwurf
gebeten worden. Folgendes Antwortschreiben
wurde am 18. Juni eingereicht:
"Der vorliegende Entwurf zum Flächennutzungsplan
(FNP) trägt insbesondere hinsichtlich seiner
Aussagen zu verkehrlichen Belangen nicht den
politischen Absichtserklärungen zum Vorrang des
ÖPNV und noch nicht einmal den im Erläuterungsbericht
zum FNP dargelegten Leitsätzen
Rechnung.
Um die Lebensfähigkeit und Bewohnbarkeit der
Stadt sicherzustellen, sollte mindestens der bevorstehende
Zuwachs des Verkehrsaufkommens
vollständig durch die Stadt- und umweltverträglichen
Verkehrsarten (Fußgänger-, Rad- und öffentlicher
Verkehr) aufgenommen werden. Dies
würde auch der verkehrspolitschen Zielsetzung
eines innerstädtischen modal split von 80:20 zugunsten
des ÖPNV entsprechen. Bei der Überarbeitung
des FNP-Entwurfs ist dem in geeigneter
Weise Rechnung zu tragen. Insbesondere unter
Berücksichtigung des im Erläuterungsbericht (S.
163) genannten Zieles, daß "der FNP in seinen
Darstellungen den umweltverträglichen Verkehrsmitteln
Vorrang einräumt", muß die Darstellungssystematik
zugunsten der Aufnahme aller
Schienenverkehrs-Trassen verändert werden.
Eisenbahn
Deshalb fordert die IGEB, im FNP alle Eisenbahn-Trassen,
unabhängig von ihren Netzfunktionen
und Eigentumsverhältnissen, mit der Signatur
"Bahnfläche" darzustellen. Dies betrifft z.B.
- die Heidekrautbahn (vorliegendes Gutachten
bestätigt Eignung für den Regionalbahnbetrieb),
- die Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn (einschließlich
einer Freihaltetrasse nach Süden bis
zur Stadtgrenze),
- die Osthavelländische Eisenbahn (s. Erläuterungsbericht),
- die Niederbamimer Eisenbahn (s. Erläuterungsbericht),
- und die S-Bahn-Verbindungskurve Charlottenburg
- Witzleben (die geplante gemischte Baufläche
am Westkreuz würde die vorhandene Trasse
durchschneiden).
Obwohl ein abgestimmtes Güterverkehrs-Konzept
für die Eisenbahn noch immer fehlt, sind
einige bestehende Bahntrassen selbst als Nebenbahnen
nicht mehr dargestellt. Wegen der
planungsrechtlichen Relevanz müssen auch sie
mit der Signatur "Bahnfläche" dargestellt werden.
Dies betrifft z.B.
- die Industriebahn Tegel - Friedrichsfelde,
- die Goerzbahn
- und die Industriebahn Neukölln.
Zur Stützung des "dezentralen Systems der Fernbahnhöfe"
(Erläuterungsbericht, S. 164) sind auch
alle bestehenden Fernbahnhöfe wie z.B. Spandau,
Wannsee, Friedrichstraße und Schöneweide als
solche darzustellen.
S-Bahn
Entsprechend der nach dem Mauerfall für den
Westteil veränderten Funktion der S-Bahn sind zu
dichte Bahnhofsabstände als Folge neuer Bahnhofsbauten
in dünn besiedelten Bereichen zu vermeiden.
Die Planung folgender S-Bahnhöfe sollte
daher aufgegeben werden:
- Neues Ufer,
- Hüttenweg,
- Oberlandstraße/Komturstraße,
- Seydlitzstraße.
Tram
Entsprechend der verkehrspolitischen Zielsetzung
des Senats, "vor allem die Straßenbahn wieder zu
einem integralen Bestandteil der Schienennetze
zu entwickeln und auszubauen" (Straßenbahnkonzept),
müssen wegen ihrer Stadt- und verkehrsplanerischen
Bedeutung die bestehenden und geplanten
Straßenbahnstrecken vollständig in den FNP
aufgenommen werden. Die Darstellung von
Straßenbahn-/Stadtbahnstrecken in Flächennutzungsplänen
ist üblich und sollte wegen des im Erläuterungsbericht
benannten Zieles (s.o.) auch im
Berliner Flächennutzungsplan praktiziert werden
(siehe auch Ausführungen von Prof. R. Schäfer
im Stadtforum vom 19.6.93).
Darzustellen sind auch die auf besonderen Trassen
in benachbarte Gemeinden führenden Straßenbahnen
nach Woltersdorf und Schöneiche/Rüdersdorf.
In den Erläuterungsbericht sind entsprechende
Formulierungen aufzunehmen, die eine zeitgleiche
Fertigstellung der geplanten Straßenbahn-Neubaustrecken
mit den Wohnungsbauten in den
neuen Siedlungsgebieten festlegen. Im Erläuterungsplan
Verkehr sind - analog zu den Darstellungen
in den anderen Erläuterungsplänen -
Zeitstufen der Realisierung der Straßenbahn-Neubaustrecken
darzustellen.
U-Bahn
Im vorliegenden FNP-Entwurf sind ca. 85 km
(vollständig unterirdische) U-Bahn-Strecken und
4 km unterirdische S-Bahn-Strecken als Planung
dargestellt. Bei einem Preis von derzeit rund 200
Mio DM je Tunnelkilometer wären 18,4 Mrd(!)
DM zur Realisierung der dargestellten U-Bahn-Strecken
erforderlich. Für den dem FNP zugrundeliegenden
Planungshorizont bis zum Jahr
2010 hieße dies, daß jedes Jahr 5,5 Tunnel-Kilometer
gebaut und jedes Jahr weit über 1 Mrd DM
allein für Tunnelbauten ausgegeben werden müßten.
Zum Vergleich: Selbst in der Situation des
"reichen West-Berlin" der Nachkriegszeit wurden
- bei fast vollständiger Mittelkonzentration auf
den U-Bahn-Bau - im Durchschnitt ca. 1,5 km U-Bahn-Strecke/Jahr
(mit abnehmender Tendenz)
gebaut. Im kommenden Jahr werden zwar noch
rund 1 Mrd DM zur Verfügung stehen, allerdings
für Modernisierung und Ausbau des ÖPNV-Gesamtsystems
(S-, U-, Straßenbahn, Betriebshöfe).
Und 1996 werden es nur noch 400 Mio DM
sein! Ein umfangreicher Neubau von U-Bahn-Strecken
würde insbesondere unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten
die Fortschreibung der gegescheiterten
Nahverkehrspolitik der letzten Jahrzehnte
bedeuten und ist daher zugunsten des viel
effizienteren Ausbaus eines modernen Straßenbahn-Systems aufzugeben.
Die Darstellungen des FNP hinsichtlich der U-Bahn-Planungen
stellen nicht nur völlig unrealistische
Ziele dar, sondern sie drohen für das Land
Berlin auch Schaden anzurichten. So verlaufen
eine Vielzahl der geplanten U-Bahn-Strecken
entlang bestehender oder geplanter Straßenbahnstrecken,
die nach Aussagen des vom Senat beschlossenen
Straßenbahnkonzeptes modernisiert
werden sollen. Durch die gleichzeitige Planung
von U-Bahn-Strecken wäre die dringend erforderliche
Inanspruchnahme von GVFG-Geldern für
Ausbau und Modernisierung des Straßenbahnsystems
ausgeschlossen.
Aber auch für private Investitionensvorhaben
könnten sich die geplanten "U-Bahn-Freihalte-Trassen"
als nachteilig erweisen, da sich insbesondere
aus den zahlreichen Blockunterfahrungen
erhebliche planungsbefangene Flächen ergeben.
Außerdem müßten durch die verwaltungsinterne
Bindungswirkung des FNP bei Ausbau und Modernisierung
der gesamten technischen Infrastruktur
die freizuhaltenden U-Bahn-Trassen
berücksichtigt werden, was erhebliche Mehrkosten
für die öffentliche Hand bedeuten kann.
Augenfällige Beispiele aus dem Verkehrsbereich
sind die verlorenen Investitionen in zweistelliger
Millionenhöhe, die in den 60er und 70er Jahren
in U-Bahnhof-Rohbauten wie Innsbrucker Platz,
Kleistpark und ICC gesteckt wurden, Bahnhöfe,
die im vorliegenden FNP-Entwurf nicht mehr vorgesehen
sind.
Vor dem Hintergrund des akuten Finanzbedarfs
zur Wiederherstellung stilliegender S- und U-Bahn-Strecken,
der dringenden Modernisierung
des gesamten S- und Straßenbahn-Netzes und der
geplanten Neubaustrecken im Straßenbahnnetz ist
keine der geplanten S- und U-Bahn-Tunnelstrecken
innerhalb des FNP-Planungshorizontes realisierbar.
Auf die Darstellung aller geplanten
Tunnelstrecken sollte daher verzichtet werden,
ausgenommen die im Bau befindlichen (U8-Nord
und -Süd) und die wiederherzustellenden ( Ul,
U2).
Im einzelnen sind folgende geplante U-Bahn-Strecken
nicht darzustellen:
- Ruhleben - Rathaus Spandau
- Warschauer Brücke - Rathaus Friedrichshain
- Krumme Lanke - Mexikoplatz
- Uhlandstraße - Adenauerplatz
- Wittenbergplatz - Tiergarten-Süd - Potsdamer
Platz - Leipziger Straße - Weißensee - Karow
- Stichlinie Weißensee - Hohenschönhausen
- Nollendorfplatz - Kluckstraße
- Alexanderplatz - Lehrter Bf. - Moabit - Flughafen
Tegel
- Rudow - Flughafen Schönefeld
- Wittenau (Nordbahn) - Märkisches Zentrum
- Rathaus Steglitz - Lankwitz, Kirche
- Marzahn - Landsberger Allee - Nordbahnhof -
Lehrter Bf. und ebenso
- der S-Bahn-Tunnel Potsdamer Platz - Lehrter
Bf. - Nordring.
Luftverkehr
Entsprechend den Planungen im Bundesverkehrswegeplan
ist die Realisierung eines Großflughafens
im Umland von Berlin deutlich vor dem Jahr
2010 beabsichtigt. Entsprechend den Ausführungen
des Erläuterungsberichtes ist damit die Stillegung
der problematischen innerstädtischen Flughäfen
Tegel und Tempelhof verbunden. Da auch
die beabsichtigte Stillegung des Flughafens Tegel
(ebenso wie bei Tempelhof) fachlich nicht an die
konkrete Standortfestlegung für den Großflughafen
geknüpft ist, ist auf die Darstellung des
Flughafens Tegel im FNP zu verzichten und entsprechend
den Ausführungen im Erläuterungsbericht
mit einer geeigneten Nachnutzung darzustellen.
Straßenplanungen
Die Darstellungssystematik für Straßen ist irreführend
und in sich nicht schlüssig. Die ausschließliche
Darstellung
nur "übergeordneter
Hauptverkehrsstraßen"
suggeriert dem
Bürger ein völlig verzerrtes
Bild über die tatsächliche
Belastung,
die Leistungsfähigkeit
und den Querschnitt
anderer nicht dargestellter
Hauptverkehrsstraßen.
Die Auswahl
der dargestellten Straßen
scheint zufällig und
dient häufig offenbar
nur zur Rechtfertigung
für weiteren Neu- oder
Ausbau (z.B. Alarichstraße
- Rathausstraße).
Gleichzeitig sind vorhandene,
hochbelastete
Straßenzüge nicht dargestellt,
obwohl für sie
weder eine Entlastung
noch eine Reduzierung
des Querschnitts oder
der Leistungsfähigkeit
beabsichtigt sind (z.B.
Straßenzug Bismarckstraße
-17. Juni - Unter
den Linden oder geplante
"Hochleistungsspuren"
in der City).
Aussagen über bestehende
oder geplante
Verkehrsbelastungen
fehlen; für die Vielzahl
der geplanten Verkehrs-Trassen fehlt somit jegliche
fundierte Begründung. Über die im FNP-Entwurf
dargestellten Neubautrassen hinaus sind
noch weitere "nachgeordnete Hauptverkehrsstraßen"
geplant, die jedoch noch nicht einmal im Erläuterungsbericht
dargestellt werden.
Schließlich steht das dargestellte übergeordnete
Straßennetz zum Teil in eklatantem Widerspruch
zu den Darstellungen in der kürzlich vorgestellten
"Verkehrsentwicklungsplanung für die Region
Berlin" (2. Zwischenbericht, herausgegeben von
der Berliner Senats Verwaltung für Verkehr und
Betriebe und dem brandenburgischen Ministerium
für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr,
März 1993). Die Existenz dieses Berichts wird
übrigens noch nicht einmal im Erläuterungsbericht
erwähnt.
Während in der Verkehrsentwicklungsplanung für
die Region z.B. Straßen wie das Adlergestell oder
der Müggelheimer Damm als Straßen mit überörtlichen
Funktionen dargestellt sind, enden dieselben
Straßen im FNP-Entwurf in verkehrlich
völlig unbedeutenden Ortsteilen, ohne in das
Umland weitergeführt zu werden. Wenn diese
Straßen tatsächlich keine übergeordnete Bedeutung
haben, so ist auf ihre Darstellung im FNP zu
verzichten!
An anderer Stelle (Landschaftspark Nordost/Ahrensfelde)
sieht die Verkehrsentwicklungsplanung
für die Region Berlin geplante
Autobahnzubringer unmittelbar angrenzend (aber
außerhalb) der Berliner Stadtgrenze vor, die nicht
nur nachhaltigen Einfluß auf den Erholungswert
des Landschaftsraumes insgesamt und der in Berlin
liegenden Naturschutzgebiete haben würden,
sondern auch Zweifel an der Begründbarkeit der
im FNP dargestellten übergeordneten Verkehrsnetze
auf Berliner Stadtgebiet mehren.
Von der IGEB werden die geplanten Straßenneu- und
ausbauten wegen ihrer verkehrserzeugenden
Wirkungen abgelehnt. Besonders problematisch
und stadtunverträglich ist die Planung von innerstädtischen
Autobahnen bzw. anbaufreien Straßen
(wie z.B. von der Senatsverwaltung für Verkehr
und Betriebe für die sogenannte IV. Tangente
geplant), wobei anbaufreie Straßen wegen der
Darstellungssystematik im FNP gar nicht als solche
zu erkennen sind. Zu diesem Straßentyp gehören
u.a. folgende, von der IGEB zu kritisierenden
Projekte:
- Die Verlängerung des Autobahn-Innenringes
durch Neukölln, Treptow, Friedrichshain und die
Fortführung über Ostseestraße, Bornholmer Straße,
Osloer Straße und Seestraße (abzulehnen u.a.
wegen der verkehrserzeugenden Wirkung, Vernichtung
von Wohnraum, Belastung von Wohngebieten,
Flächenverbrauch). Völlig unhaltbar ist
die Darstellung einer unmittelbar neben der geplanten
Autobahn verlaufenden übergeordneten
Hauptverkehrsstraße zwischen Treptower Park
und Ostkreuz.
- Die Teltowkanal-Autobahn und der Ausbau ihrer
Zubringerstraßen (u.a Baumschulenstraße,
Späthstraße, Johannisthaler Chaussee, Sterndamm/Stubenrauchstraße,
Glienicker Weg/Verlängerung
am Teltowkanal), die wegen Beibehaltens
von Adlergestell - Schnellerstraße als übergeordnete
Hauptverkehrsstraße offenbar nur
zusätzlichen Verkehr aufnehmen sollen.
- Der Tiergarten-Tunnel, da er in extremer Weise
Verkehr in die Innenstadt ziehen würde und
unkalkulierbare Folgen für den Großen Tiergarten
hat.
- Die beinahe geradlinig verlaufende IV. Tangente
zwischen Märkischem Viertel, Pankow, Hohenschönhausen,
Marzahn, Köpenick würde neben
ihrer verkehrserzeugenden Wirkung z.T. bisher
über den Autobahnaußenring verlaufenden Verkehr
in das Stadtgebiet ziehen und damit eklatant
den dargestellten Leitsätzen widersprechen.
- Der Bau der B 101, insbesondere wegen der
Vernichtung von Wohnbau- und Grünflächen.
- Völlig unhaltbar ist die Planung zum Ausbau
eines inneren Straßenringes, der mehrfach durch
Straßen mit vielen Anwohnern verläuft, z.B. Alt-Moabit,
Mierendorffstraße, Kaiser-Friedrich-Straße,
Brandenburgische Straße, Berliner Straße,
Grunewaldstraße, Gitschiner Straße, Skalitzer
Straße, Warschauer Straße und Dimitroffstraße.
Wasserstraßen
Die im FNP-Entwurf und vor allem im Erläuterungsplan
Verkehr dargestellten Planungen zum
Ausbau der Wasserstraßen und zum geplanten
Hafen "Späthsfelde" stellen z.T. erhebliche Eingriffe
in bestehende Nutzungen und in den Naturhaushalt
dar. Realistische Verkehrsprognosen
gehen von einer Stagnation bzw. einem Rückgang
des für die Binnenschiffahrt einzig relevanten
Massengutverkehrs aus. Auch aus der Versorgung
der innerstädtischen Großbaustellen ist - entgegen
den Aussagen des Erläuterungsberichtes - der
Ausbau der städtischen Binnenschiffahrtswege
nicht zu rechtfertigen. Als Beispiel kann die Versorgung
der Großbaustellen im Gebiet Potsdamer
Platz/Lehrter Bahnhof betrachtet werden. Der
Ausbau der Wasserwege wäre frühestens gerade
dann fertig und nutzbar, wenn diese Baustellen
abgeschlossen sind. Zugleich würde der Ausbau
der Wasserwege wegen der vielen davon betroffenen
Brücken die Belieferung fast aller Großbaustellen
Berlins für 10 bis 20 Jahre erheblich beeinträchtigen.
Die Ausbauplanungen für die Berliner Kanäle,
Flüsse, Häfen und Schleusen halten wir ferner
unter finanziellen Gesichtspunkten für völlig
unausgewogen und lehnen sie daher ab. Durch den
geplanten Ausbau der Wasserstraßen in der Region
Berlin drohen, wie schon für Rhein-Main-Donau-
oder Elbe-Seitenkanal belegt, volkswirtschaftlich
völlig unvertretbare (Doppel-Investitionen,
die zu Lasten der Marktposition der auch
beim verbleibenden Massengütertransport "ökologisch
gleichwertigen" Eisenbahn gehen.
Siedlungsstruktur
Auch hinsichtlich der sonstigen Flächenausweisungen
hat sich der vorliegende FNP-Entwurf
vom umweltverträglichen Ziel einer Siedlungsentwicklung
entlang der bestehenden Bahntrassen
verabschiedet. Insbesondere aus dem Erläuterungsplan
Wohnen wird deutlich, daß fast
alle größeren Wohnbaupotentiale abseits der bestehenden
Bahntrassen liegen.
Am Beispiel des Nordostraumes wird dies besonders
deutlich: Während entlang der Bernauer S-Bahn-Strecke
fast durchgehend die dünnste
Wohnbaustufe "W4" geplant ist, liegen die viermal
dichter zu bebauenden "W2"-Gebiete weit
abseits der vorhandenen Achsen und bedingen im
ÖPNV in jedem Fall die Errichtung und Benutzung
zusätzlicher Verkehrssysteme. Als eklatantes
Beispiel ist die geplante Ausweisung einer
"Gemischten Baufläche" mit Einzelhandelskonzentration
nördlich des Dorfes Malchow zu
sehen. Dieser geplante Standort eines "Mittelzentrums"
grenzt nicht nur überwiegend an öffentliche
Grünflächen bzw. nur dünn bebaubare
Wohngebiete, er liegt auch weit abseits bestehender
Schienennahverkehrs-Infrastruktur. Die Realisierung
der dargestellten S- und U-Bahn-Anbindung
im Geltungszeitraum des FNP ist aus den
bereits genannten Gründen utopisch.
Derartige zentrale Einrichtungen sollten unmittelbar
an den bestehenden Schienenverkehrs-Trassen
vorgesehen werden, was für das erläuterte
Beispiel durch eine Verlegung an das Karower
Kreuz gewährleistet wäre." IGEB
|