Berlin

Modellversuch Arbeitslosenhilfeticket

Kleine Anfrage vom 21. August 2000

Wie wird der Modellversuch „Arbeitslosenticket” durchgeführt?
Wie viele Arbeitslosenhilfeempfänger haben das Ticket bisher gekauft?

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH haben mitgeteilt, daß jeweils von ihren Verkaufsstellen folgende Anzahl von Wertabschnitten für das Berlin-Ticket A (Arbeitslosenhilfeticket) verkauft wurden:

ZeitraumBVGS-BahnSumme
25.7.-24.8.00 5.767 2.844 8.611
25.8.-5.9.00 6.154 3.086 9.240

Wieviele davon haben vorher eine Umweltkarte benutzt?

Die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH haben mitgeteilt, daß lhnen die Anzahl der Käufer des Berlin-Tickets A, die vor dessen Einführung eine Umweltkarte genutzt haben, nicht bekannt ist. Es steht den Verkehrsunternehmen kein entsprechend differenziertes Datenmaterial aus der Marktforschung zur Verfügung.

Bei der Kalkulation möglicher Mindereinnahmen, die aus der Einführung des Berlin-Tickets A resultieren, schätzen die genannten Verkehrsunternehmen den Stammkunden-Anteil in diesem Kundensegment auf Basis entsprechender Erfahrungswerte auf 15 Prozent.

Nach welchen Kriterien wird der Modellversuch ausgewertet?

Haltestelle
Straßenbahn-Haltestelle Alexanderplatz. Foto: Marc Heller, März 2000

Nach Darstellung von BVG und S-Bahn Berlin GmbH ist das wesentliche Auswertungskriterium der Absatz von Wertabschnitten für das Berlin-Ticket A im Testzeitraum und die hieraus gegebenenfalls resultierende Kompensation der erwarteten Mindereinnahmen durch das preisreduzierte Tarifangebot. Es ist nach Ansicht der BVG insbesondere zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Anzahl der gewonnenen Neukunden bei den Beziehern von Arbeitslosenhilfe gegebenenfalls die Möglichkeit besteht, das Angebot des Berlin Tickets A über den Testzeitraum eines Jahres hinaus fortzuführen.

Wann wird der Modellversuch ausgewertet?

Der Zeitpunkt der Auswertung des Modellversuches ist nach Aussagen der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH so zu Wählen, daß die Ergebnisse Grundlage der Entscheidung über eine Fortführung dieses Tarifangebotes über den 31. Juli 2001 hinaus bilden können.

Warum ist in der Drucksache 14/493 nur das 1996 abgeschaffte Arbeitslosenhilfeticket erwähnt und nicht darauf hingewiesen, daß es davor ein Ticket für Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfebezieher gab?

Der Anlaß der Mitteilung Zur Kenntnisnahme über „preisgüngstige ÖPNV-Nutzung für Erwerbslose durch Arbeitslosenticket (Drucksache 14/493) War entsprechend dem Beschluß des Abgeordnetenhauses vom 23. September 1999 die Forderung nach Einführung einer verbilligten Monatskarte für Arbeitslose. Bei der Erwähnung der Regelung zum Arbeitslosenticket, das bis zu 7. Juni 1996 gültig war, ging es darum, deutlich zu machen, daß das Land Berlin seinerzeit Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen leisten mußte. Ein historischer Abriß zum Arbeitslosenticket war nicht beabsichtigt.

Ist bei den Planungen für das Arbeitslosenticket ausgerechnet worden, wie hoch der Kreis der Anspruchsberechtigten wäre, wenn man die Arbeitslosen, die von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit sind, mit einbezogen hätte, und wie groß ist diese Gruppe?

Die BVG und S-Bahn Berlin GmbH haben mitgeteilt, daß sie im Vorfeld der Einführung des Berlin-Tickets A umfangreiche Überlegungen zur Ausgestaltung eines entsprechenden Angebotes vorgenommen haben. In diesem Rahmen wurde festgestellt, daß den Verkehrsunternehmen keine statistischen Daten über die Anzahl der Arbeitslosen, die von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit sind, vorliegen, so daß entsprechende Überlegungen verworfen wurden.

Staatssekretärin Maria Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Almut Mommert, CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin

aus SIGNAL 1-02/2001 (März 2001), Seite 22

 

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