Berlin

Behindertengerechte Sanierung von Stadt- und Wannseebahn?

Trifft es zu, daß es auf der Wannseebahn und der Stadtbahn immer noch Bahnhöfe gibt, die nicht behindertengerecht sind? Wenn ja, um welche handelt es sich, und werden sie infolge der Sanierungsmaßnahmen, die auch zu monatelangen Streckenstillegungen führen, entsprechend den Leitlinien für ein behindertengerechtes Berlin mit Aufzügen versehen? Wenn nein, warum nicht? Welche Lösungsmaßnahmen sind an den einzelnen nicht behindertengerechten S-Bahnhöfen vorgesehen, was hat der Senat bislang für deren behindertengerechten Ausbau veranlaßt, und welcher Zeitplan wird für den Einbau von Aufzügen jeweils angestrebt - Bahnhöfe bitte einzeln benennen -?

Das Berliner S-Bahnnetz verfügt derzeit über 83 stufenlos erreichbare Bahnhöfe und ist somit bereits jetzt zu ca. 64 Prozent behindertengerecht ausgestattet. Allein auf der Wannseebahn sind von insgesamt 14 Bahnhöfen bisher 9 und auf der Strecke Wannsee - Charlottenburg - Stadtbahn - Ostkreuz von 17 Bahnhöfen 11 mit Aufzügen ausgerüstet worden.

Bei den noch nicht behindertengerecht zugänglichen Bahnhöfen handelt es sich um die S-Bahnhöfe Yorckstraße (S 1) Friedenau, Mexikoplatz, Schlachtensee und Nikolassee (S 1) auf der Wannseebahn und um die S-Bahnhöfe Ostkreuz, Warschauer Straße, Lehrter Bahnhof, Charlottenburg, Grunewald und Nikolassee (S 7) auf der Stadtbahn bzw. deren hier angefragte Verlängerung.

Bahnhof
S-Bahnhof Ostkreuz: Erst wenn die Sanierung kommt, kommt auch der Aufzug. Ob das wirklich zwischen 2004 und 2006 passieren wird? Foto: Alexander Frenzel

Für die Grundsanierungsmaßnahmen ist allein die DB AG zuständig. Nach unserer Kenntnis vertritt die DB AG die Auffassung, daß bei einem Teil der Bahnhöfe keine Grundsanierung notwendig sei und die bekannt gewordenen Maßnahmen lediglich die jeweiligen Streckenabschnitte und nicht in jedem Fall die Bahnhöfe betreffen. Insofern wurde bislang dort die Auffassung vertreten, daß bei den betreffenden S-Bahnhöfen jetzt keine Aufzüge zwingend eingebaut werden müssen. Diese Position der DB AG befindet sich zwar in Übereinstimmung mit den „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt", wonach der behindertengerechte Ausbau von Bahnhöfen nur im Zusammenhang mit Neubauten und Grundsanierungen in Betracht kommt, sollte aber dennoch angesichts des Ausmaßes der anstehenden Baumaßnahmen auf der S 1 und S 7 relativiert werden. Der Senat vertritt hier die Auffassung, daß auf den genannten Strecken auch die Fahrgastbelange auf den zugehörigen Bahnhöfen zu berücksichtigen sind. Dies betrifft sowohl die allgemeine Verbesserung der Attraktivität der Fahrgastanlagen als auch den behindertengerechten Ausbau.

Eine Ausrüstung der oben genannten, von der Sanierung im Sommer 2001 betroffenen Bahnhöfe ist jedoch auf Grund der fehlenden planungsrechtlichen Voraussetzungen, die seitens der DB AG hätten geschaffen werden müssen, nicht mehr möglich. Die Fortführung der Grundsanierung der S1 ist im Sommer 2002 vorgesehen. Hier wird der Senat auf die Bahn einwirken, die behindertengerechte Ausstattung der Bahnhöfe zeitgleich zu sichern.

Zur Erreichung des Ziels, die Behindertengerechtigkeit des S-Bahnnetzes in überschaubaren Zeiträumen zu realisieren, solle die DB AG grundsätzlich bei Sanierungs- und Streckenmaßnahmen im Berliner S-Bahnnetz auch bei ... S-Bahnhöfen, die jetzt auf Grund ihres baulichen Zustandes selbst keiner umfänglichen Grundsanierung bedürfen, Aufzüge einbauen. Diese Betrachtungsweise wurde in der Vergangenheit der DB AG bereits nahegelegt.

Der Senat hat wiederholt die DB AG dringend im Rahmen von Turnusgesprächen gebeten, den behindertengerechten Ausbau auch bei den in Rede stehenden Netzteilen fortzuführen und die entsprechende Finanzierung zu sichern. Zuletzt wurde dieses Problem in der 7. Kalenderwoche im Rahmen eines Gespräches zur bauzeitlichen Streckenstillegung der Wannseebahn gegenüber der DB AG vorgetragen. Zusätzlich dazu wird der Senat nochmals auf die DB AG zugehen und den zeitgleichen, oder zumindest zeitnahen, behindertengerechten Ausbau der betreffenden S-Bahnhöfe einfordern. Zu den einzelnen S-Bahnhöfen liegt uns folgender Kenntnisstand vor:

  • Yorckstraße: Planung begonnen, Standort nördlicher Zugang, Realisierung vsl. nach 2004
  • Friedenau: keine Planung, möglicher Standort geplanter Nordzugang
  • Mexikoplatz: keine Planung
  • Schlachtensee: Planung liegt vor, Standort ehemaliger Gepäckaufzug hinter dem westlichen Bahnsteigende, Realisierung sollte in 2000/2001 erfolgen, Finanzierung nicht gesichert
  • Nikolassee: keine Planung
  • Ostkreuz: Planung liegt vor, Realisierung vsl. 2004 bis 2006
  • Warschauer Straße: Planung in Arbeit, Standort am vorhandenen Zugang, Realisierung vsl. 2004 bis 2006
  • Lehrter Bahnhof: Planung liegt vor, Realisierung vsl. 2003 bis 2004
  • Charlottenburg: Planung liegt vor, Standort am östlichen Ende der Richtung Wilmersdorfer Straße verschobenen Bahnsteige, Realisierung 2005 -2006
  • S-Bahnhof Grunewald: Planungsentwurf liegt vor, bei gesicherter Finanzierung mögliche Realisierung 2005 bis 2006
  • Nikolassee (S 7): Planungsentwurf liegt vor, bei gesicherter Finanzierung mögliche Realisierung 2005 bis 2006.

Kleine Anfrage Nr. 12, veröffentlicht im LPD 54/2001 am 16. März 2001. Es antwortete Peter Strieder, Senator für Stadtentwicklung

MdA Michael Cramer (Grüne), Verkehrspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen

aus SIGNAL 4/2001 (Juli-August 2001), Seite 5

 

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