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Trifft es zu, daß es auf der Wannseebahn
und der Stadtbahn immer noch Bahnhöfe
gibt, die nicht behindertengerecht
sind? Wenn ja, um welche handelt es
sich, und werden sie infolge der Sanierungsmaßnahmen,
die auch zu monatelangen
Streckenstillegungen führen,
entsprechend den Leitlinien für ein behindertengerechtes
Berlin mit Aufzügen
versehen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Lösungsmaßnahmen sind an den
einzelnen nicht behindertengerechten S-Bahnhöfen
vorgesehen, was hat der Senat bislang
für deren behindertengerechten
Ausbau veranlaßt, und welcher
Zeitplan wird für den Einbau von Aufzügen
jeweils angestrebt - Bahnhöfe bitte
einzeln benennen -?
Das Berliner S-Bahnnetz verfügt derzeit
über 83 stufenlos erreichbare Bahnhöfe und
ist somit bereits jetzt zu ca. 64 Prozent behindertengerecht
ausgestattet. Allein auf
der Wannseebahn sind von insgesamt
14 Bahnhöfen bisher 9 und auf der Strecke
Wannsee - Charlottenburg - Stadtbahn -
Ostkreuz von 17 Bahnhöfen 11 mit Aufzügen
ausgerüstet worden.
Bei den noch nicht behindertengerecht
zugänglichen Bahnhöfen handelt es sich
um die S-Bahnhöfe Yorckstraße (S 1) Friedenau,
Mexikoplatz, Schlachtensee und Nikolassee
(S 1) auf der Wannseebahn und
um die S-Bahnhöfe Ostkreuz, Warschauer
Straße, Lehrter Bahnhof, Charlottenburg,
Grunewald und Nikolassee (S 7) auf der
Stadtbahn bzw. deren hier angefragte Verlängerung.
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S-Bahnhof Ostkreuz: Erst wenn die Sanierung kommt, kommt auch der Aufzug. Ob das wirklich zwischen 2004 und 2006 passieren wird? Foto: Alexander Frenzel |
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Für die Grundsanierungsmaßnahmen ist
allein die DB AG zuständig. Nach unserer
Kenntnis vertritt die DB AG die Auffassung,
daß bei einem Teil der Bahnhöfe keine
Grundsanierung notwendig sei und die bekannt
gewordenen Maßnahmen lediglich
die jeweiligen Streckenabschnitte und nicht
in jedem Fall die Bahnhöfe betreffen. Insofern
wurde bislang dort die Auffassung vertreten,
daß bei den betreffenden S-Bahnhöfen
jetzt keine Aufzüge zwingend eingebaut
werden müssen. Diese Position der
DB AG befindet sich zwar in Übereinstimmung
mit den „Leitlinien zum Ausbau Berlins
als behindertengerechte Stadt", wonach
der behindertengerechte Ausbau von
Bahnhöfen nur im Zusammenhang mit
Neubauten und Grundsanierungen in Betracht
kommt, sollte aber dennoch angesichts
des Ausmaßes der anstehenden Baumaßnahmen
auf der S 1 und S 7 relativiert
werden. Der Senat vertritt hier die Auffassung,
daß auf den genannten Strecken
auch die Fahrgastbelange auf den zugehörigen
Bahnhöfen zu berücksichtigen sind.
Dies betrifft sowohl die allgemeine Verbesserung
der Attraktivität der Fahrgastanlagen
als auch den behindertengerechten Ausbau.
Eine Ausrüstung der oben genannten,
von der Sanierung im Sommer 2001 betroffenen
Bahnhöfe ist jedoch auf Grund der
fehlenden planungsrechtlichen Voraussetzungen,
die seitens der DB AG hätten geschaffen
werden müssen, nicht mehr möglich.
Die Fortführung der Grundsanierung
der S1 ist im Sommer 2002 vorgesehen.
Hier wird der Senat auf die Bahn einwirken,
die behindertengerechte Ausstattung der
Bahnhöfe zeitgleich zu sichern.
Zur Erreichung des Ziels, die Behindertengerechtigkeit
des S-Bahnnetzes in überschaubaren
Zeiträumen zu realisieren, solle
die DB AG grundsätzlich bei Sanierungs- und
Streckenmaßnahmen im Berliner S-Bahnnetz
auch bei ... S-Bahnhöfen, die jetzt
auf Grund ihres baulichen Zustandes selbst
keiner umfänglichen Grundsanierung bedürfen,
Aufzüge einbauen. Diese Betrachtungsweise
wurde in der Vergangenheit der
DB AG bereits nahegelegt.
Der Senat hat wiederholt die DB AG dringend
im Rahmen von Turnusgesprächen
gebeten, den behindertengerechten Ausbau
auch bei den in Rede stehenden Netzteilen
fortzuführen und die entsprechende
Finanzierung zu sichern. Zuletzt wurde dieses
Problem in der 7. Kalenderwoche im
Rahmen eines Gespräches zur bauzeitlichen
Streckenstillegung der Wannseebahn gegenüber
der DB AG vorgetragen. Zusätzlich
dazu wird der Senat nochmals auf die
DB AG zugehen und den zeitgleichen, oder
zumindest zeitnahen, behindertengerechten
Ausbau der betreffenden S-Bahnhöfe
einfordern. Zu den einzelnen S-Bahnhöfen
liegt uns folgender Kenntnisstand vor:
- Yorckstraße: Planung begonnen, Standort
nördlicher Zugang, Realisierung vsl.
nach 2004
- Friedenau: keine Planung, möglicher
Standort geplanter Nordzugang
- Mexikoplatz: keine Planung
- Schlachtensee: Planung liegt vor, Standort
ehemaliger Gepäckaufzug hinter
dem westlichen Bahnsteigende, Realisierung
sollte in 2000/2001 erfolgen, Finanzierung
nicht gesichert
- Nikolassee: keine Planung
- Ostkreuz: Planung liegt vor, Realisierung
vsl. 2004 bis 2006
- Warschauer Straße: Planung in Arbeit,
Standort am vorhandenen Zugang, Realisierung
vsl. 2004 bis 2006
- Lehrter Bahnhof: Planung liegt vor, Realisierung
vsl. 2003 bis 2004
- Charlottenburg: Planung liegt vor,
Standort am östlichen Ende der Richtung
Wilmersdorfer Straße verschobenen
Bahnsteige, Realisierung 2005 -2006
- S-Bahnhof Grunewald: Planungsentwurf
liegt vor, bei gesicherter Finanzierung
mögliche Realisierung 2005 bis 2006
- Nikolassee (S 7): Planungsentwurf liegt
vor, bei gesicherter Finanzierung mögliche
Realisierung 2005 bis 2006.
Kleine Anfrage Nr. 12, veröffentlicht im LPD
54/2001 am 16. März 2001. Es antwortete
Peter Strieder, Senator für Stadtentwicklung
MdA Michael Cramer (Grüne), Verkehrspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen
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