Während es bei den Regionalexpress-Zügen
und Regionalbahnen überhaupt keine
Diskussion über die Anerkennung von
VBB-Fahrscheinen gibt, ist es bei den Interregio-Zügen
ein ganz großes Ärgernis.
Manche können benutzt werden, andere
wiederum nicht. Ein System gibt es hier
nicht - es sieht alles sehr willkürlich aus
und macht deshalb das Verständnis für
den Fahrgast nicht einfacher. Wer vor seinem
Fahrtantritt die elektronischen Auskunftsmedien
um eine Klärung bemüht,
bekommt keine eindeutige Auskunft -
nur der Hinweis „Alle Angaben ohne Gewähr"
fehlt fast nirgends. Der Leidtragende ist
in jedem Fall und immer der Fahrgast.
Denn wie soll er beweisen, dass er
im Recht ist! Also heißt es immer: nachzahlen.
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Die mit Fahrscheinen des VBB nutzbaren Interregios waren häufig eine interessante Alternative. Foto: Alexander Frenzel |
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Vor dem 15. Dezember 2002:
IR 2270 von Schönefeld
nach Zoologischer Garten
Eine ältere Version der VBB-Fahrplanauskunft
(Anlage 1) kennt zwar den Hinweis
„Verbundfahrscheine ungültig", aber
nicht für unseren Zug.
Laut Online-Auskunft „Fahrinfo" sind
alle Züge mit VBB-Fahrscheinen nutzbar.
Die „Macher" scheinen sich ihrer Sache so
sicher zu sein, dass hier der Hinweis auf
die Haftungsbeschränkung im Fuß des
Ausdrucks ganz fehlt.
Dreist treibt der VBB in seiner Internet-Auskunft
die Falschinformation auf die
Spitze: Verbundfahrscheine sind gültig
(2,10 Euro).
Dem „persönlichen Fahrplan" der Deutschen
Bahn sollte nur der Kunde Glauben
schenken, der pro Fahrt 5,50 Euro für die
Strecke von Schönefeld zum Bahnhof Zoo
berappen will. Denn ein Hinweis auf die
Ungültigkeit von Verbundfahrscheinen
fehlt hier ebenso.
Wer sich im Zug mit dem Schaffner einlässt,
muss sich sagen lassen, er solle sich
vorher an den Aushängen erkundigen.
Nur schade, dass neben dem Fahrplan auf
dem Bahnsteig in Schönefeld kein solcher
Hinweis hängt (dafür in einer weiteren
Vitrine neben dem Bundesgrenzschutz)!
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Mit dieser Information wurden zwar die Reisebüros und Fahrkartenschalter informiert, eine angemessene Information der Reisen erfolgte nicht. |
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Auf nichts ist also Verlass im Verbund.
So ist es nicht weiter erwähnenswert,
dass sich zur Gültigkeit von VBB-Fahrscheinen
im Interregio auch auf der Internet-Seite
www.vbb-online.de kein Hinweis
findet (dafür allerlei unnötiges). Alle
Auskünfte, die man bekommt, sind unverbindlich,
könnten bereits wieder ungültig
oder geändert sein.
Fahrkartenverkäufer in den Bahnhöfen
und das Personal in den Fahrkartenagenturen
wissen häufig auch nicht den jeweils
gültigen aktuellen Stand.
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Klammheimlich Änderungen der Nutzungsbedingungen des Interregio im VBB verärgert die Kunden. Foto: Alexander Frenzel |
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Es bleibt also dabei: vor jedem Fahrtantritt
ist die jeweils aktuelle Ausgabe des
Berliner Amtsblattes sorgfältigst auf Tarifänderungen
zu studieren. Denn wenigstens
die Angaben hier sind verbindlich!
Der VBB und die Verkehrsunternehmen
kommen ihrer Informationspflicht nicht
in notwendigem Umfang nach. DBV Berlin
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