Wer soll besser wissen, wo Umsteigeanschlüsse
nicht funktionieren, Haltestellen
ungünstig liegen oder noch weitere eingerichtet
werden müssten, als die Fahrgäste!
In der Schweiz wird dies, ganz wie
wir es uns „schweizerisch" vorstellen, demokratisch
gelöst.
Dazu aus „Mobilissiomo" 3/2002, dem
Kundenmagazin der Schweizerischen
Post:
„Alle am öV Interessierten können ihre
Bedürfnisse bei Ihrer Wohngemeinde laufend
einbringen. Das Fahrplanverfahren
in Kurzform: Die eidgenössischen und
kantonalen Parlamente - also die vom
Volk gewählten Parlamentarier - definieren
die Grundsätze einer mittel- bis langfristigen
öV-Politik. Dabei werden Ziele
(zum Beispiel 15 Prozent mehr Fahrgäste
in einer Region) und Stossrichtungen
(zum Beispiel verbesserter Zugang für
Mobilitätsbehinderte) beschlossen.
Nach einer Vorbereitungszeit von ca.
einem Jahr werden in der Regel die ausgearbeiteten
regionalen bzw. lokalen
Fahrpläne bei den Gemeinden (nicht
zwingend) aufgelegt. Jetzt können bei
der Wohngemeinde kleinere, wichtige
Anpassungen seitens der Bevölkerung
eingebracht werden.
Im Anschluss überprüfen die regionalen
Verkehrskonferenzen (Vertreter von Gemeinden
und Transportunternehmen) die
eingebrachten Verbesserungsvorschläge.
Der regionale bzw. lokale Fahrplanentwurf
wird ausschliesslich im Internet für
das nationale Fahrplanverfahren publiziert
(zwingend). Die Frist für Auflage und
Begehren beträgt in der Regel rund einen
Monat. Danach wird der neue Fahrplan
vom kantonalen Parlament verabschiedet
und neu per Fahrplan Wechsel Dezember
eingeführt."
Ein Vorbild auch auch für andere Länder
und Verbünde?
IGEB
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