Die Schlichtungsstelle Mobilität unterstützt
Verbraucher, wenn ihre Fernverkehrsreise
problematisch verlaufen ist und ihre Beschwerde
vom Transportunternehmen nicht
zufriedenstellend bearbeitet wurde - kurz
sie schlichtet Konflikte zwischen Verkehrsunternehmen
und Fahrgästen im öffentlichen
Fernverkehr. Auch die Information von
Verbrauchern über ihre Handlungsspielräume
ist ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit.
Aus diesem Grund berichten wir regelmäßig
von unserer Arbeit und stellen interessante
Fälle vor.
Diesmal geht es um eine Kundin, die ihr
Ostseeticket online gebucht hatte. Die Kundin
ist von Berlin nach Greifswald gefahren.
Nach den Angebotsbedingungen ist das
Ostseeticket ab Gültigkeitsbeginn 9 Tage
gültig. Eine Zugbindung gibt es nicht. Um
jedoch online ein Ostseeticket zu erwerben,
muss ein Datum für die Rückfahrt angegeben
werden, sonst wird die Option für das
Ostseeticket nicht angezeigt. Dieses Problem
ergibt sich auch beim Kauf am Automaten.
Als Frau M. einen Tag früher als auf dem
Ticket aufgedruckt die Rückfahrt antritt,
wird ihr Ticket als ungültig gewertet und sie
erhält im Zug eine Fahrpreisnacherhebung.
Ihre bei der Deutschen Bahn AG eingereichtet
Beschwerde bleibt unbeantwortet.
Der von der Schlichtungsstelle Mobilität
ausgearbeitete Schlichtungsvorschlag
stellt klar, dass die softwarebedingte Eingabe,
die gegen die Tarifbestimmungen des
Fahrscheins verstößt, nicht zum Nachteil
des Kunden ausgelegt werden kann. Dieser
Argumentation schließen sich beide Parteien
an. Die Kundin erhält, wie vorgeschlagen,
die Fahrpreisnacherhebung zurück und darüber
hinaus einen Reisegutschein in Höhe
von 15 Euro. Die DB AG sagte darüber hinaus
zu, den Fehler der Programmierung zu
beseitigen.
Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD
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