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An die Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe
Einwendungen
zum Planfeststellungsverfahren für die
Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich von Berlin
1) Form der Bürgerbeteiligung
Schon lange nicht mehr wurde in Berlin zu einem solch bedeutenden
Vorhaben eine derartig bürgerunfreundliche Beteiligung durchgeführt.
Der Weg zum Ausstellungsort war unzureichend gekennzeichnet.
Die Öffnungszeiten waren unübsichtlich und an nahezu jedem Wochentag
anders. Wollte man das Angebot wahrnehmen, einen Termin außerhalb der
Öffnungszeiten zu verabreden, wehrten sich die Mitarbeiter gegen ein
solches Ansinnen. In der Ausstellung waren meist nur schwer lesbare
Pläne ausgehängt, die nicht ausreichend durch Begleittexte erläutert
wurden. Dringend erforderlich wäre ein Modell gewesen, daß die komplizierte
Höhenlage vor allem der Bahntrasse und ihre Nähe zu Wohnbauten,
insbesondere im nördlichen Abschnitt (Lehrter Straße und Mettmannplatz),
veranschaulicht. Außerdem wären Faltblätter oder Hefte zum kostenlosen
Mitnehmen geboten gewesen, wie sie bei jeder etwas größeren Ausstellung
selbstverständlich sind und z.B. bei allen Bürgerbeteiligungen zu den
Bebauungsplänen im Parlaments- und Regierungsviertel zur Verfügung standen.
Unter diesen Bedingungen dann auch noch 20 DM für den Erläuterungsbericht
zu verlangen und diesen fast ohne Karten und Abbildungen zu verkaufen,
ist eine Verhöhnung und keine Beteiligung der Bürger.
2) Verfahrensfragen
Für den Fernbahntunnel, den Straßentunnel sowie die Tunnel der U3 und U5
ist jeweils ein eigenes Planfeststellungsverfahren erforderlich.
Insbesondere die Koppelung des Straßenbauprojekts B96 an die
Planfeststellung für die Bahnanlagen ist unbegründet und damit
unrechtmäßig. Für den Autobahnbau am Sachsendamm (A100) wurde ein
gesondertes Planverfahren durchgezogen, obwohl dort der Straßenbau
die Bahnplanung erheblich beeinflußt bzw. beeinträchtigt. Hier nun
werden der geplante Autotunnel und die Eisenbahn in einem gemeinsamen
Planverfahren behandelt, obwohl beide Maßnahmen nur im unmittelbaren
Bereich des Lehrter Bahnhofs baulich Zusammenhängen, für den ohnehin
noch ein getrenntes Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden muß.
Als nicht rechtmäßig erachten wir auch das Vorgehen, einen
hochfrequentierten Zentralbahnhof zu planen, ohne eine Planung zum
hochbaulichen Teil und zur Erschließung dieses Bahnhofes vorzulegen,
sondern hierzu nur nachrichtliche Angaben zu machen. Mit dem Fehlen der
Bahnhofsplanung ist ein wesentliches Element der Verkehrsanlagen im
Zentralen Bereich einer Beurteilung durch die Bürger entzogen.
3) B96/Straßentunnel
Insbesondere der Bau eines Straßentunnels unter dem Großen Tiergarten
ist aus städtebaulichen, ökologischen und verkehrlichen Gründen abzulehnen.
Die Entlastungsstraße war ein mauerzeitliches Provisorium, das die
verlorengegangenen Nordsüdverbindungen über die Ebertstraße,
Otto-Grotewohl-Straße und Friedrichstraße ersetzen sollte. Obwohl alle diese
Verbindungen wieder zur Verfügung stehen und somit die Voraussetzungen für
die Entlastungsstraße entfallen sind, soll diese Straßenführung beibehalten
und sogar in ihrer Kapazität erheblich ausgeweitet werden. Dies widerspricht
der auch vom Senat befürworteten Politik eines Vorranges für die
Verkehrsmittel des Umweltverbundes. Die als "Verlegung der B96" verharmloste
Untertunnelung des Tiergartens verringert entgegen den offiziellen
Behauptungen die Belastungen dieses wichtigsten innerstädtischen
Erholungsgebietes nur unwesentlich - wenn überhaupt. Nur rund ein Drittel
der Entlastungsstraße kann danach tatsächlich mit flachwurzelnden
Pflanzen begrünt werden. Der Rest wird verbreitert, durch Tunnelrampen
oder die geplante Regierungsstraße ersetzt. Die Trennwirkung im
Großen Tiergarten wird so noch verstärkt. Zudem wird die Straße durch
die dann kreuzungsfreie Führung attraktiver und leistungsfähiger und
damit weiteren Verkehr anziehen, vor allem überbezirklichen
Durchgangsverkehr, der aus der Innenstadt herausgehalten werden muß.
Diese verkehrserzeugende Wirkung des Tiergartentunnels als Teil des
geplanten Innenstadtrings ist überhaupt nicht berücksichtigt worden.
Im Gegenteil: Sie wird noch dadurch gefördert, daß dem Verkehr durch
den Tunnel Vorrang eingeräumt wird vor den querenden Verkehren
(Erläuterungsbericht S. 67). Dies erzeugt zunächst Staus und dann
die Forderung nach weiterem Straßenbau. Eine Lösung des Problems
Autoverkehr ist auf diese Weise ganz offensichtlich nicht möglich.
Stattdessen wird ein Teufelskreis in Gang gesetzt, der nur durch
Verzicht auf den Straßentunnel gestoppt werden kann.
4) U-Bahn-Linie 3
Das geplante Tunnelstück für eine spätere U3 ist verkehrlich sinnlos
und ökologisch schädlich. Der Bau dieses 550 Meter langen Tunneltorsos
erfordert umfangreiche Grundwasserabsenkungen am Tiergartenrand.
Außerdem wird durch den Bau der Betrieb auf der U2 für einen großen
Teil des Tages (bei dem angekündigten Zeitraum 20 bis 4 Uhr wird es
sicher nicht bleiben) unterbrochen. Da nach den Terminplanungen des
Senats und der DB AG zur selben Zeit auch die Stadtbahn wegen Sanierung
und anschließendem Bau des Lehrter Zentralbahnhofs nur eingeschränkt
verfügbar ist und außerdem weder die Nordring- noch die
Südringverbindung in Betrieb sein werden, gäbe es keine
fünktionierende Ost-West Verbindung in der Stadt mehr.
Hinzu kommt, daß der geplante Tunnel nie benutzt werden wird,
zumindest von keiner U-Bahn. Mit Steigungen bis 45 Promille
und Gefällen bis 40 Promille gleicht die Strecke eher einer
Achterbahn denn einem Schnellverkehrsmittel.
Wie wenig eine Vorratswirtschaft bei Tunneln nützt, zeigen gerade im
Tiergartenbereich die zahlreichen "Betonleichen", die jetzt aufwendig
und teuer beseitigt werden sollen. Noch nicht einmal die in den 30er
Jahren beim Bau der Nord-Süd-S-Bahn freigehaltene Trasse ist heute für
die U3 noch verwertbar, da inzwischen die Potsdamer Straße verlegt wurde.
Genausowenig wird der jetzt neugeplante Tunnel je benutzt werden.
Nichtsdestotrotz ist sogar der Rohbau eines Unterwerks geplant,
das keineswegs ausgerechnet am Potsdamer Platz untergebracht werden müßte.
Angesichts der Millionenbeträge für diese Vorleistungen ist besonders
unverständlich, daß die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer U3
nicht nachgewiesen wird. Als Mindestleistung hätte eine Standardisierte
Bewertung vorgelegt werden müssen, und zwar alternativ für die U-Bahn
und Tram-Varianten.
5) U-Bahn-Linie 5
Für den geplanten U5-Tunnel gilt das zur U3 gesagte in verschärfter
Form. Auch diese Anlagen sind nur nach erheblichen Folgeinvestitionen
überhaupt nutzbar. Der Weiterbau der U5 würde den Baumbestand Unter den
Linden weitgehend zerstören und die in Ausführung befindliche
Bahnsteigverlängerung "Französische Straße" auf der U6 überflüssig
machen. Viel gravierender aber ist, daß für eine Verlängerung der U5
von Alexanderplatz nach Westen kein ausreichender verkehrlicher Nutzen
nachweisbar ist, der eine solche Milliardeninvestition rechtfertigt.
Denn die so entstehende U-Bahn führe von Kaulsdorf bis Moabit parallel
zur bestehenden S-Bahn-Linie 5. Auch kleinräumig führe die U5 zwischen
Lehrter Bahnhof und Alexanderplatz in fußläufiger Entfernung neben der
S-Bahn her. Selbst der Erläuterungsbericht (S. 35) gibt zu, daß beide
Bahnen zu großen Teilen dasselbe Fahrgastpotential bedienen. Die behauptete
Entlastung der Stadtbahn wird dabei zwar erreicht, ist aber überhaupt nicht
erforderlich. Zum einen ist die S-Bahn auf der Stadtbahn noch längst
nicht an der Kapazitätsgrenze, zum anderen verlor sie Ende 1993 mit der
Durchbindung der U2-Ost und - West Fahrgäste und wird Ende 1995 mit der
Wiederinbetriebnahme der Ul bis zum S-Bf. Warschauer Straße weitere Fahrgäste
verlieren. Für eine ergänzende kleinräumige Verkehrsbedienung ist
dagegen die Straßenbahn das geeignetere Verkehrsmittel. Die
Wiederherstellung der Straßenbahn über den Alexanderplatz nach Westen
ist für wesentlich weniger Geld wesentlich schneller möglich.
Deshalb ist es völlig unbegreiflich, daß im Rahmen der Standardisierten
Bewertung nicht auch Tram-Varinaten als Alternative zur
U5-Verlängerung untersucht wurden.
Ein schwerwiegender Planungsmangel ist ferner, daß im Rahmen des
Standardisierten Bewertungsverfahrens kein Wert für eine
Teilstreckenverlängerung vom Alexanderplatz zum Lehrter
Bahnhof ermittelt wurde. Wenn es überhaupt zu einer U-Bahn-Verlängerung
käme, wäre mit dieser Teilstrecke für sehr lange Zeit der Endbahnhof
erreicht. Das Nicht-Erfassen dieses Zustandes als ein möglicher Fall
zeigt, daß hier ganz offensichtlich auch von Seiten des Senates ein
schlechter Wert, wahrscheinlich unter 1, erwartet wurde.
6) Lehrter Zentralbahnhof
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Foto: Ingo Franßen |
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Wer sich den “Overfly“, die Hochbahntrasse im Bereich Perleberger Brücke/Mettmannplatz nicht vorstellen kann, sollte nach Hamburg fahren. So oder so ähnlich wie diese Ausfädelung der S-Bahn nach HH-Harburg würde auch die Trasse durch Moabit und Wedding aussehen. Foto: Ingo Franßen |
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Der geplante Neubau eines Fernbahnhofs Lehrter Bahnhof ist weder städtebaulich
noch verkehrlich akzeptabel. Ein zentraler Fernbahnhof für ganz Berlin
widerspricht der polyzentralen Struktur der Stadt; für eine lediglich örtliche
Erschließung ist der Aufwand viel zu groß. Die angeführte Umsteigefunktion
zwischen nordsüdlichen und westöstlichen Bahnstrecken ist ebenfalls kein
Argument, da solche Umsteigevorgänge praktisch nicht stattfinden. Eine
durchaus sinnvolle betriebliche Verknüpfung beider Bahnsysteme, die die
Betriebsabwicklung flexibler machen würde, fehlt dagegen. Ebenso fehlen
die Umsteigeverbindungen, die tatsächlich dringend erforderlich wären,
nämlich von der Fernbahn in die innerstädtischen Nahverkehrsmittel. Die
ausreichende Erschließung des Standortes Lehrter Bahnhof erfordert immense
Zusatzleistungen. Die besonders wichtige Verknüpfung in Nord-Süd-Richtung
aber, die S21, ist bereits wieder aus den Planungen gestrichen. Während also
zu der immerhin bestehenden Ost-West-Verbindung in Gestalt der Stadtbahn
eine parallele U5 hinzukommen soll, bleibt der Lehrter Bahnhof ohne
Anschluß in Nordsüdrichtung.
Mit dem Verzicht auf die S21 ist die Erreichbarkeit des Lehrter
Zentralbahnhofs so entscheidend eingeschränkt worden, daß seine
Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Der Verweis auf die Regionalbahn
ist nicht akzeptabel, da diese nur in Papestraße, Potsdamer Platz und
Gesundbrunnen halten kann und aufgrund ihrer Systemeigenschaften
(z.B. weniger Türen als bei der S-Bahn und sehr viel unbequemere Zustiege)
für den innerstädtischen Massenverkehr ungeeignet ist. Hinzu kommt, daß
völlig ungewiß ist, ob der Regionalverkehr sich überhaupt die
Fahrwegkosten der Tunnelstrecke wird leisten können.
Wesentlich günstiger ist dagegen für einen Fernbahnhof der Standort Bahnhof
Friedrichstraße. Dieser liegt für fast alle bestehenden und geplanten
Einrichtungen in Berlin-Mitte deutlich näher als die Stadtbrache am
Lehrter Bahnhof. Der bestehende Bahnhof Friedrichstraße ist zudem bereits
durch eine U-Bahn, je eine nordsüdliche und ostwestliche S-Bahn und die
Straßenbahn hervorragend angebunden.
7) Fern- und Regionalbahntunnel
Die schnelle und einfache Unterfahrung der Stadt, die versprochen wird, kann
der vorgesehene Bahntunnel keineswegs sicherstellen. Die eingeplanten
Steilrampen bis zu 30 Promille, die engen Kurvenradien bis herab zu 400
Meter und die neigung der Bahnsteige Lehrter Bahnhof stellen vielmehr
erhebliche Engpässe und eine Gefahr für die Betriebssicherheit dar. Zu
kritisieren ist auch die Trassierung: Im Bereich Lehrter Straße sowie im
Bereich Mettmannplatz liegen die geplanten Gleise viel zu dicht an der
vorhandenen Wohnbebauung. An der Lehrter Straße ist dies schon deshalb
unbegreiflich, weil im Zusammenhang mit der S21-Planung zwischenzeitlich
der Nachweis erbracht worden war, daß eine von der Wohnbebauung abgerückte
Gleislage technisch möglich ist.
Unabhängig von der konkreten Trassierung und auch bei einer Führung über
den eindeutig vorzuziehenden Standort Bahnhof Friedrichstraße
gelten aber die grundsätzlichen Einwände gegen die geplanten Bahntunnel:
Allein ein Viertel des erwarteten Zugverkehrs kommt durch den
Flughafenzubringer zum geplanten Großflughafen Berlin-Brandenburg zustande.
Ganz abgesehen von der Frage, ob die für diesen Flughafen prognostizierten
Fluggastzahlen realistisch oder auch nur wünschenswert sind, stellt dies eine
massive, von der öffentlichen Hand aufzubringende Vorleistung für einen
privatwirtschaftlich organisierten Verkehrsträger dar, was auf eine weitere
Subventionierung des Flugverkehrs hinausläuft. Hinzu kommt, daß bei
einer durchaus möglichen Entscheidung für Schönefeld-Süd die S-Bahn den
Flughafenzubringer ersetzt, so daß kein Bedarf mehr für das dritte und
vierte Gleis gegeben wäre. Zugleich könnte damit mindestens ein Bahnsteig
im unterirdischen Lehrter Bahnhof eingespart werden.
Der extrem teure Tunnelbau (viergleisig, für Oberleitungen ausreichendes
Profil, mehrere unterirdische Bahnhöfe) bindet Kapital und Baukapazitäten,
die anderswo fehlen. Insbesondere die dringend notwendige Schließung der
mauerbedingten Lücken im Bahnnetz wird so verhindert. Bereits beim jetzigen
Planungsstand wurde die Wiederherstellung des Südrings dem Tunnel geopfert,
weitere Einschränkungen sind zu erwarten. Anstatt vorhandene Bahntrassen
rasch wieder befahrbar zu machen, werden für lange Zeit alle finanziellen
und personellen Ressourcen auf das eine Großvorhaben konzentriert.
Eine verantwortungsvolle, an den Interessen der Bewohner der Stadt
ausgerichtete Bahnplanung muß sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
- Schnellstmögliche Überwindung der mauerbedingten Teilung des
Bahnnetzes und Wiederherstellung eines leistungsfähigen Bahnnetzes
für Personen- und Güterverkehr;
- Größtmöglicher Effekt bei geringstem Mitteleinsatz;
-
frühestmögliche Zurverfügungstellung einzelner Teile für den
allgemeinen Verkehr.
Die vorliegende Bahnplanung nach dem "Pilzkonzept" erfüllt keines dieser
Kriterien; selbst elementare Lückenschlüsse unterbleiben auf absehbare
Zeit, während gigantische Summen in ein lächerlich kurzes Stück
Eisenbahntrasse verbaut werden, und das ganze Konzept ist abhängig von der
Fertigstellung des Tunnels. Der Güterverkehr bleibt beim Pilzkonzept
gänzlich unberücksichtigt. Notwendig ist stattdessen eine überarbeitete
Bahnplanung:
- Wiederaufbau der an der Stadtgrenze unterbrochenen Radialstreckenn
(Anhalter Bahn, Dresdner Bahn, Hamburger Bahn, Kremmener Bahn,
Heidekrautbahn, in einer zweiten Ausbaustufe Potsdamer Stammbahn und
Nordbahn) und Hereinführen des Regionalverkehrs, ggf. auch zu provisorisch
eingerichteten Sackbahnhöfen (Zehlendorf, Steglitz, Lichterfelde Ost,
Wriezener Bahnhof, Wilhelmsruh u.ä.). Der Güterverkehr kann zu diesem
Zeitpunkt bereits voll in das innerstädtische Netz integriert werde.
- Wiederherstellung der Ringbahn und Ableiten des durchgehenden Regional- und
Fernverkehrs auf dieser Trasse, sofern er nicht auf der Stadtbahn verläuft
oder auf dieser vorübergehend wegen Sanierung nicht verkehren kann.
Regional- oder Fernbahnhöfe auf dem Ring können je nach Baufortschritt
in den Betrieb eingebunden werden.
- Dem Güterverkehr steht mit der Ringbahn eine wichtige innerstädtische
Verteilerroute zur Verfügung. Auf den Radialen eingerichtete Kopfbahnhöfe
werden zu Durchgangsbahnhöfen, sobald der Verkehr auf die Ringbahn abgeleitet
oder weiter in die Stadt hineingeführt wird.
- Alle diese Maßnahmen können bis zum Jahr 2000 abgeschlossen sein, so daß
bis dahin stufenweise ein leistungsfähiges Bahnnetz wiederhergestellt ist.
Des weiteren erlaubt das Stufenkonzept jederzeit eine Anpassung an sich
ändernde oder neu erkannte Randbedingungen (Verlegung zusätzlicher Gleise,
Standorte von Bahnhöfen u. dgl.).
Am Rande sei vermerkt, daß derzeit am Gleisdreieck ein großer Kopfbahnhof
wiederaufgebaut wird, dessen spätere Nutzung noch völlig offen ist. Das
Tunnelkonzept erfordert also den vorherigen Wiederaufbau erheblicher
Teile des Bahnnetzes, ohne daß dies den Fahrgästen oder den gewöhnlichen
Bahngüterkunden zugute käme.
8) Bahnhof Papestraße
Abriß und Verlegung des Vorortbahnsteigs der S-Bahn (Psv) wurden durch den
Autobahnbau erzwungen. Nach dem Veranlasserprinzip ist daher für den
Abriß des Behelfsbahnsteigs und den Neubau des S-Bahnsteigs der Straßenbauetat
als Baulastträger heranzuziehen.
Bei der hohen Bedeutung, die dem Bahnhof Papestraße zugemessen wird, ist
unverständlich, warum kein Regionalbahnsteig an der Ringbahn vorgesehen
ist. Die Ringbahnanlagen müssen hier zumindest für die spätere Aufnahme
eines Regionalbahnsteigs vorbereitet werden.
Im Gegensatz dazu wird für die S2 eine völlig überdimensionierte
Abstellanlage für sechs Vollzüge vorgesehen, für die es keine betriebliche
Notwendigkeit oder eine Bedarfsanalyse gibt.
9) Denkmalschutz
Die geplanten Baumaßnahmen führen zu einer unnötigen Zerstörung zahlreicher
Baudenkmäler: Der gerade erst für 10 Mio DM restaurierte Lehrter
Stadtbahnhof, der zusammen mit dem Hamburger Bahnhof das letzte Ensemble
von Bahnbauten des 19. Jahrhunderts bildet, muß unbedingt erhalten
bleiben. Desweiteren gehören zu diesem Ensemble die denkmalgeschützten
bzw. denkmalwerten Stadtbahnbögen, von denen 54, d.h. fast 10% des
Gesamtbestandes, vernichtet werden sollen.
10) Weitere Einwände
- Die geplanten Abgaskamine im Tiergarten belasten den Park,
verschandeln die Landschaft und führen ohne Reinigung nur
zu einer großräumigen Verteilung der Schadstoffe.
-
Die Verbreiterung der Brücken über die Yorckstraße von 26 auf 43 Meter
stellt eine weitere Gratisvorleistung für den Straßenbau dar und
beschädigt das Baudenkmal Yorckbrücken.
-
Das Verteilergeschoß im U-Bahnhof Reichstag ist unnötig und verteuert
nur den Bau. Der Zugang kann hier direkt von der Oberfläche auf den
Bahnsteig erfolgen. Um den Zugangsweg zu verkürzen, sollte der
Bahnsteig höher liegen (Ebene -1).
-
Die Bahnsteighöhe von 55 cm über SO im Bahnhof Potsdamer Platz
(R-Bahn) ist völlig unzureichend. Auch hier sind 76 cm hohe Bahnsteige
vorzusehen.
- Die Invalidenstraße muß so geplant werden, daß jederzeit die
geradlinige Führung der Straßenbahn von Mitte nach Moabit durch
diese Straße möglich ist.
IGEB
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