Nahverkehr

IGEB-Pressedienst vom 23.11.1996

Gestern haben BVG und S-Bahn ihr „Shoppingticket“ präsentiert. Und heute durften sich die BVG-Fahrgäste wieder in völlig überfüllte U-Bahn-Züge zwängen - falls sie überhaupt mitkamen. Der Berliner Fahrgastverband IGEB fordert umgehende Verbesserungen.

Mit einem preiswerten "Shoppingticket" wollen BVG und S-Bahn Berlin GmbH ab 30. November neue Fahrgäste speziell unter den vorweihnachtlichen Einkäufern gewinnen. Doch wenn das U-Bahn-Angebot nicht umgehend verbessert wird, dürfte dieses Vorhaben gründlich mißlingen.

Bekanntlich gibt es seit dem l. November längere Ladenöffnungszeiten, auf die der BVG-Busbereich, nicht aber die U-Bahn reagiert hat. Wenn die Läden nun um 20 Uhr (sonnabends um 16 Uhr) schließen und viele nach Hause fahren, verkehrt die U-Bahn bereits im ausgedünnten Abendfahrplan. Übervolle Züge, insbesondere auf U l und U 7 sind die Regel, was Für die Fahrgäste mit gut gefüllten Einkaufstaschen noch unangenehmer ist, als im Berufsverkehr.

Heute war es besonders schlimm. Zwischen 15.30 und 16.30 gab es auf fast allen U-Bahn-Linien unzumutbar überfüllte Züge. Gipfel der Zumutungen war das Angebot auf der Ul5. Tagsüber fahren diese Züge zwischen Uhlandstraße und Warschauer Straße, abends nur noch zwischen Uhlandstraße und Wittenbergplatz. Auch diese Einschränkung erfolgte heute wieder "planmäßig" vor dem Ladenschluß, verbunden mit einer Kürzung der Züge auf zwei Wagen. Die Folge war, daß zahlreiche der Einkäufer von Kurfürstendamm und Tauentzienstraße mit den überfüllten Zügen nicht mehr mitkamen. Viele, die das miterlebt haben, werden wohl trotz preiswertem Shoppingticket dankend auf weitere Einkaufsfahrten mit der U-Bahn verzichtet.

Deshalb fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB, daß der BVG-U-Bahn-Bereich umgehend den Tagesfahrplan aller U-Bahn-Linien montags - sonnabends entsprechend den verlängerten Ladenöffnungszeiten ausdehnt und die U15 in dieser Zeit auf ganzer Länge verkehrt. Die Verhältnisse des heutigen Nachmittags schaden dem Ansehen des öffentlichen Verkehrs insgesamt und dürfen sich nicht wiederholen.

IGEB

aus SIGNAL 1/1997 (Januar 1997), Seite 11

 

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