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Ab 1. April 1997 sind auf allen Tageslinien täglich ab 20.00 Uhr bis
Betriebsschluß und in allen Nachtbussen die Fahrausweise beim Busfahrer
vorzuzeigen. Das Zusteigen von Fahrgästen ist in dieser Zeit - wie bisher -
nur durch die erste Tür (beim Fahrer) zulässig. Die Fahrgäste werden
durch Schilder an den mittleren und hinteren Türen aufgefordert, nur
beim Fahrer einzusteigen und den Fahrausweis unaufgefordert
vorzuzeigen. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstühlen dürfen weiter
die zweite Tür auch zum Einsteigen benutzen.
P.S. Wir betonen ausdrücklich, daß dies kein Aprilscherz ist.
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Rückschritt. Mit Hilfe des Schwarzfahrer-Argumentes gelang es dem BVG-Personalrat, den ungehinderten Zugang zum Bus wieder einzuschränken, wenigstens ab 20 Uhr. Foto: Marc Heller (5/95) |
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[IGEB] Nein, beim Buseinstieg versteht die BVG wirklich keinen Spaß.
Wegen derviese Schwarzfahrer, ließ uns die BVG an anderer Stelle wissen, sei
diese Maßnahme notwendig. Offensichtlich scheinen die unehrlichen Fahrgäste
eine Vorliebe für die Busse zu haben, denn bei U-Bahn und Tram plant der
Verkehrsbetrieb keine Änderungen. Hier vertraut man weiterhin auf das System
stichprobenartiger Kontrollen, und diese förderten nach BVG-Angaben 1996 eine
durchschnittliche Schwarzfahrerquote von 3,3 % zu Tage. Trotz dieses relativ
geringen Wertes hat der BVG-Personalrat das Schwarzfahren in letzter Zeit
zu einem scheinbar zentralen Problem erhoben, und deshalb müssen nun die
Busfahrgäste wieder kontrolliert vorne einsteigen, während die Kontrollen
im Schienenverkehr intensiviert werden. Es wäre schön, wenn die BVG sich
um ihre zahlenden Kunden ähnlich intensiv kümmern würde, wie um die
nicht zahlenden.
****BVG
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