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ÖPNV-Bedarfsplan und Nahverkehrsplan:
Der Verkehrssenator
wird mit seinen Hausaufgaben
nicht fertig.
Im Bedarfsplan müssen die Prioritäten zugunsten der Straßenbahn verändert
werden. Für dasselbe Geld ist ein sehr viel größerer Nutzen erzielbar als
beim U-Bahn-Bau. Obgleich im ÖPNV-Gesetz ausdrücklich die Hinzuziehung und
Mitwirkung Dritter bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes erwähnt wird
(in anderen Bundesländern durch Nahverkehrsbeiräte üblich), erfolgte die
Erarbeitung in Berlin als „geheime Kommandosache". Nicht einmal eine
öffentliche Diskussion fand im Vorfeld des Senatsbeschlusses statt. Daher
verwundert es kaum, daß der verabschiedete Berliner Nahverkehrsplan nicht
den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen entspricht:
- Hinsichtlich der vom Land Berlin zu bestellenden Verkehrsleistungen stellt der
Nahverkehrsplan nur eine unverbindliche Absichtserklärung dar, da die
tatsächliche Bestellung vom Vorhandensein ausreichender Finanzmittel
abhängig gemacht wird.
Weder die Kosten und Finanzierbarkeit der einzelnen geplanten
Investitionsmaßnahmen sind sachgerecht und transparent, noch sind für die
zahlreich vorgeschlagenen Maßnahmen Prioritäten unter
Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten gesetzt.
Es ist typisch für die kurzatmige, von der Tagespolitik bestimmte
Verkehrspolitik, daß im vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplan der Baubeginn
der U5-Verlängerung ab 1999 vorgesehen ist, aber Senator Jürgen Klemann den
Bau des U-Bahnhofs „Unter den Linden" kaum 14 Tage später für 1998
ankündigt - ohne Planungsrecht und gesicherte Finanzierung.
In der vorliegenden Form ist der Nahverkehrsplan eine unverbindliche
Absichtserklärung. Angesichts der Finanzsituation muß die Politik, anstatt
kostenträchtige U-Bahn-Projekte zu favorisieren, zugunsten des effizienteren
Ausbaus der Straßenbahn radikal verändert werden. Für alle
Investitionsmaßnahmen müssen eine vergleichende Kosten-Nutzen-Untersuchung
durchgeführt werden (und daraus abgeleitet) im Nahverkehrsplan eindeutige
Prioritäten zugunsten der finanziell realisierbaren Projekte gesetzt werden!
BVG im Sinkflug: katastrophale Finanzsituation
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U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz. Foto: Marc Heller (Dezember 1997) |
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Das Land Berlin haftet als Gewährsträger allein und uneingeschränkt und hat
noch dazu durch das Eigenbetriebsreformgesetz eine gesetzliche
Weiterbeschäftgungsverpflichtung für die ca. 16 000 BVG-Mitarbeiter. Deshalb
muß der Senat endlich dafür sorgen, daß Beschleunigungsmaßnahmen sofort
umgesetzt werden. Nur so kann ein effizienter Betrieb und gleichzeitig
eine Attraktivitätssteigerung erreicht werden.
Die BVG ist von infrastrukturbedingten Mehraufwendungen zu entlasten.
Das Eigenkapital ist wieder auf eine wirtschaftlich vertretbare
Basis zu erhöhen.
Schöne Worte, dreiste Argumente: Fortgesetzte
Preistreiberei im öffentlichen Nahverkehr durch „Tarifanpassungen"
Die IGEB fordert ein Umschwenken zu preiswerten Umweltkarten, die Senkung der
Sozialtarife und eine mindestens zweijährige Stabilität
bei den anderen Tarifen.
Chaotische Pläne für den Verbundtarif: Weder Fachleute noch Fahrgäste
verstehen, was die Verbundgesellschaft nach jahrelanger Arbeit vorgelegt hat
Die bis zur geplanten Einführung des Verbundtarifes Berlin-Brandenburg zur
Verfügung stehende Zeit soll genutzt werden, bisher Versäumtes nachzuholen
und das Tarifmodell nochmals in Ruhe zu überarbeiten und mit allen Beteiligten
abzustimmen. Eine mögliche Lösung dafür wäre z. B. das für die Zeitkarten
vorgesehene Tarifsystem, das von allen Verkehrsunternehmen auch ohne
nennenswerten finanziellen Aufwand umsetzbar ist, auch für Einzelfahrkarten
zugrunde zu legen.
Viele Worte - wenig Taten: Beschleunigung von Straßenbahn und Omnibus
Die Verkehrsverwaltung muß endlich mit einer umfassenden Beschleunigung von Bussen und Straßenbahnen beginnen, damit der öffentliche Nahverkehr schneller, pünktlicher und billiger wird.
Bauarbeiten: Zu viele Leiden für attraktiveres Fahren in ferner Zukunft
Die IGEB fordert
- bei allen Baumaßnahmen die Belastbarkeit der Fahrgäste zu berücksichtigen,
Arbeiten auch zu strecken oder zu verschieben,
-
bei der Straßenbahn das Arbeiten „unter dem rollenden Rad" auszuweiten,
- die Fahrgastinformation bei Veränderungen durch Bauarbeiten zu verbessern,
insbesondere durch mehr und qualifizierteres Personal.
Auch für die Straßenbahn: Behindertengerechte Verkehrsmittel sind
erforderlich!
Die IGEB fordert die BVG zum wiederholten Male auf, für die modernisierten
Tatra-Straßenbahnen vom Typ KT4D Niederflurmittelteile zu beschaffen. Mit
dieser kostengünstigen Maßnahme könnte ein großer Teil des Straßenbahnnetzes
behindertengerecht werden.
Die Verkehrsunternehmen
sind fahrgastfreundlicher geworden;
doch es bleibt noch viel zu tun!
Alle Verkehrsunternehmen müssen dauerhaft Garantieversprechen abgeben,
wie es bei der BVG probeweise geschieht. Die Verbundgesellschaft soll
die Koordination und Bearbeitung der Garantieforderungen
zentral durchführen.
IGEB
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