Ich sehe das entschieden anders. Dies
ergibt sich alleine daraus, dass die Verordnung
181/2011 den unfairen Wettbewerb
zwischen den Verkehrsträgern fortschreibt.
Denn die Fahrgastrechte greifen beim Bus
beispielsweise erst ab einer Distanz über
250 km; bei der Bahn zumeist ab 50 km.
Auch kritisiere ich die Datenbasis, auf der
die positive Schlussfolgerung der Kommission
fußt. Bahnunternehmen sind zur Auskunft
über die Anzahl der Beschwerden
verpflichtet, während die Busunternehmen
von dieser Pflicht ausgenommen sind. Unabhängig
von dieser Ungleichbehandlung
ist künftig ein intermodaler Ansatz im Bereich
der Fahrgastrechte unerlässlich.
Die EU-Kommission hat dieses Thema
endlich aufgegriffen und zunächst online
eine öffentliche Konsultation bis zum 25 Mai
abgehalten. Michael Cramer
Mitglied des Europäischen Parlaments – Fraktion Die Grünen/EFA und Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Tourismus
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