Dabei entwickelte
sich die mangelhafte Verfügbarkeit von
sogenannten „Durchgangstickets“ zum
zentralen Zankapfel. Gerade auf vielen
Umsteigeverbindungen – insbesondere im
grenzüberschreitenden Verkehr – werden
bisher oftmals nur separate Einzeltickets
angeboten. Bei Anschlussverlust hat der
Kunde somit keine Rechte und trägt das
volle Risiko. Dieser Zustand ist für mich
nicht haltbar.
Die aktuellen Rückschritte bei der Ticketkooperation
zwischen der Deutschen Bahn
(DB) und den Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) zeigen dies deutlich auf. Ab
Juni werden diese Bahnunternehmen dazu
übergehen, Einzeltickets zu vertreiben, auch
wenn es zu einer kombinierten Nutzung von
ÖBB-Nachtzügen und DB-Zügen im Vor-/Nachlauf kommt. Im Verspätungsfall sind
die Kunden dann auf eine Kulanzregelung
angewiesen.
Insgesamt bin ich bisher enttäuscht von
der Diskussion über die Bahnfahrgastrechte.
Viele Vorschläge gehen zu Lasten der
Kunden. Dafür stehen symptomatisch die
geplanten Ausnahmentatbestände, beispielsweise
bei außergewöhnlichen Wetterumständen
im Rahmen der sogenannten
„höheren Gewalt“, wo künftig kein Anspruch
mehr auf Entschädigungen für die Kunden
bestehen soll. Aus den Erfahrungen mit den
Airlines wissen wir, dass dieses Argument
auch dann benutzt wurde, wenn es Defizite
der Airlines waren.
Erinnert sei an die blockierte Bahnbaustelle
Rastatt 2017. Auch hier wurde zum Teil
von „höherer Gewalt“ gesprochen, dabei
war es Kurzsichtigkeit, um Geld zu sparen.
Wenn diese Einschränkungen kommen
sollten, muss es zum Ausgleich ebenso signifikante
Verbesserungen für die Kunden an
anderer Stelle geben.
Seit März liegen nun die 600 Änderungsanträge
der Abgeordneten für die Revision
der Bahnfahrgastrechte vor. Es gilt jetzt,
aus diesen eine starke und von möglichst
vielen Fraktionen getragene Position zu
entwickeln, um erfolgreich gegenüber dem
Ministerrat auftreten zu können. Dabei müssen
die Rechte der Fahrgäste klar im Fokus
stehen.
Ein Thema ist die Fahrradmitnahme. Hier
hat sich die Situation verschlechtert. Mich
erreichen dazu viele Beschwerden. Konkret
betrifft es vor allem den grenzüberschreitenden
Verkehr nach Frankreich, aber auch
den innerdeutschen Verkehr, wo verstärkt
ICE ohne Fahrradmitnahme auf vormaligen
IC-Relationen mit der Möglichkeit zur Fahrradmitnahme
verkehren.
Außerdem ist in Europa eine einheitliche
Lösung bezüglich der kostenlosen Mitnahme
einer Begleitperson für mobilitätseingeschränkte
Fahrgäste im grenzüberschreitenden
Verkehr und europaweit erforderlich.
Michael Cramer
Mitglied des Europäischen Parlaments – Fraktion Die Grünen/EFA und
Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Tourismus
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