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Seine Schlussfolgerung: Die Rechte sind in
der EU umfassend, ihre Durchsetzung ist für
die Reisenden jedoch nach wie vor schwierig.
Ihnen fehlen oft die Informationen zu
ihren Rechten und deren Durchsetzung. Der
Rechnungshof stellt ebenso klar, dass der EU-Rechtsrahmen
angesichts des Umfangs der
Verordnungen weltweit einmalig ist. Dennoch
spricht der Rechnungshof Empfehlungen
aus, um die Situation zu verbessern.
Eine zentrale Empfehlung besteht darin,
Beförderungsunternehmen dazu zu verpflichten,
innerhalb von 48 Stunden über
die Ursachen der Reisestörung zu informieren
und ggf. automatische Ausgleichszahlungen
zu leisten. Diesen Vorschlag kann
ich nur unterstützen. Oftmals höre ich, wie
schwierig es für Kunden ist, ihre Ausgleichszahlungen
einzufordern. Bei der Überarbeitung
der Bahnfahrgastrechte setzte ich
mich bereits dafür ein, dass der Kunde auf
demselben Vertriebsweg seine Entschädigungen
einfordern kann, auf dem er seine
Buchung getätigt hat.
Michael Cramer, Mitglied des Europäischen Parlaments – Fraktion Die Grünen/EFA und Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Tourismus
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