Planung und Bauten

Umbau des Bahnhofs Ostkreuz

Kleine Anfrage 4990 vom 18. Juli 1999

Ich frage den Senat:

Haben sich die geplanten Gesamtkosten in Höhe von 726 Mio. DM für die Bahnbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofes Ostkreuz zwischenzeitlich verändert, und wenn ja, aus welchen Gründen?

Die Kosten haben sich nicht erhöht. Es wird derzeit von einem Kostenrahmen in Höhe von 687,8 Mio. DM ausgegangen.

Wie gliedert sich die Gesamtsumme auf einzelne Maßnahmenkomplexe auf (S-Bahn, Regionalbahn, Signaltechnik etc.)?

Entsprechend bisherigen Planungen sieht der Kostenrahmen wie folgt aus:

Gesamt687,8 Mio. DM
Grunderneuerung
S-Bahn (GVFG)440,0 Mio. DM
Umbau Ostkreuz
„Pilzkonzept"247,8 Mio. DM

Wie hoch wird der Finanzierungsanteil aus Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sein und welche Maßnahmen werden damit finanziert?

Im Rahmen des Teils Grunderneuerung des S-Bahnhofes nach GVFG mit 440,0 Mio. DM werden folgende Teilnaßnahmen finanziert:

Grunderwerb452,0 TDM
Oberbau 36.801,7 TDM
Tiefbau 18.374,9 TDM
Ingenieurbau 222.160,0 TDM
Signaltechnik 72.619,4 TDM
Telekom DB AG 3.882,9 TDM
Bahnstdom 29.093,0 TDM
Elektdotechnik 6.815,1 TDM
Maschinent. Anlagen 7.683,8 TDM
Hochbau 7.442,9 TDM
Bahnsteige/Ausstattung 30.634,3 TDM
Stdaßen, Wege, Plätze 3.313,6 TDM
sonstiges 682,4 TDM
Gesamtsumme 439.956,0 TDM

Entsprechend den Finanzierungsgrundsätzen nach GVFG tdägt der Bund 60% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Komplementärfinanzierung wird bis 2002 zunächst nach dem Deutschen Bahn Gründungsgesetz (DB GrG) § 22 (investive Altlasten) übernommen. Über die Weiterfinanzierung nach 2002 wird mit dem BMVBW, auch im Rahmen der generellen Finanzierung für die Weiterführung des Grunderneuerungsprogramms über 2002 hinaus verhandelt.

Bahnhof
Der Stadtbahnsteig mit der Fußgänger-Verbindungsbrücke. Foto: Marc Heller

In welchen Jahresschreiben werden GVFG-Mittel eingesetzt, und wie hoch ist der Anteil der für den Umbau des Bahnhofes Ostkreuz eingesetzten GVFG-Mitteln in den Jahren ab 2000?

Die Planung unterstellt eine Finanzierung für die S-Bahn nach GVFG in den Jahren:

Jahr 2000 6,0 Mio. DM
Jahr 2001 155,0 Mio. DM
Jahr 2002 50,0 Mio. DM
Jahr 2003 ff. 349,6 Mio. DM

Welche Auswirkungen wird die geplante Verausgabung von GVFG-Mitteln für den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz für andere Investitionsvorhaben im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) haben?

Das Vorhaben S-Bf Ostkreuz ist im ÖPNV-Bundesprogramm nach GVFG eingestellt. Damit ist die Bereitstellung der Bundesmittel aus dem Haushalt des Bundes gesichert. Auswirkungen auf andere Vorhaben im ÖPNV sind nicht bekannt.

Aus welchen anderen Haushaltstiteln des Bundes in welcher Höhe werden welche Maßnahmen finanziert?

Im Rahmen der Grunderneuerung S-Bahn Berlin (Wiederherstellung des Netzes von 1961) wurde eine Finanzierungsvereinbarung für den Zeitdaum 1997 bis 2002 geschlossen. Danach stellt der Bund 3,58 Mrd. DM zur Verfügung. In diesem Paket ist Ostkreuz mit einer entsprechenden Anfinanzierung bis 2002 enthalten.

Ist dem Senat bekannt, ob und in welcher Weise Bemühungen unternommen worden sind oder noch laufen, EU-Fördermittel für den Umbau des Bahnhofes Ostkreuz zu akquirieren?

Die Finanzierung des Umbaus des Bahnhofs Ostkreuz liegt nicht in der Zuständigkeit des Senats. Insofern ist dem Senat auch nicht bekannt, ob und in welcher Weise Bemühungen unternommen worden sind oder noch laufen, EU-Fördermittel für den Umbau des Bahnhofes Ostkreuz zu akquirieren.

Absperrung
S-Bahnhof Ostkreuz: der mittlerweile wegen baulicher Mängel gesperrte Zugang zum Marktgrafendamm. Foto: Frank Böhnke

Welche finanziellen Aufwendungen werden auf das Land Berlin zukommen und welche dieser Aufwendungen beruhen auf besonderen Forderungen des Landes Berlin?

Im Zuge des Umbaus des Bahnhofes Ostkreuz ist seitens des Senats' vorgesehen, die Stdaßenbahn an den Bahnhof heranzuführen, um die Umsteigesituation zwischen Stdaßenbahn, S- und Regionalbahn zu verbessern. Zur Berücksichtigung der Stdaßenbahn werden die Aufweitung der Ringbahn- und der Kynastbrücke erforderlich. Das bisher hierfür vorgesehene Kostenvolumen betdägt ca. 6 Mio. DM und wird aus den bei Kapitel 1280, Titel 89102-ÖPNV- insgesamt veranschlagten Ausgaben gegebenenfalls finanziert.

MdA Jutta Matuschek, PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

aus SIGNAL 8-09/1999 (Dezember 1999), Seite 28

 

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