|
Ich frage den Senat:
Haben sich die geplanten Gesamtkosten
in Höhe von 726 Mio. DM
für die Bahnbaumaßnahmen im Zusammenhang
mit dem Umbau des Bahnhofes Ostkreuz zwischenzeitlich
verändert, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Die Kosten haben sich nicht erhöht. Es
wird derzeit von einem Kostenrahmen in
Höhe von 687,8 Mio. DM ausgegangen.
Wie gliedert sich die Gesamtsumme
auf einzelne Maßnahmenkomplexe auf (S-Bahn, Regionalbahn,
Signaltechnik etc.)?
Entsprechend bisherigen Planungen sieht
der Kostenrahmen wie folgt aus:
Gesamt | 687,8 Mio. DM |
Grunderneuerung |
S-Bahn (GVFG) | 440,0 Mio. DM |
Umbau Ostkreuz |
„Pilzkonzept" | 247,8 Mio. DM |
Wie hoch wird der Finanzierungsanteil aus Mitteln nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sein und
welche Maßnahmen werden damit finanziert?
Im Rahmen des Teils Grunderneuerung
des S-Bahnhofes nach GVFG mit 440,0
Mio. DM werden folgende Teilnaßnahmen
finanziert:
Grunderwerb | 452,0 TDM |
Oberbau | 36.801,7 TDM |
Tiefbau | 18.374,9 TDM |
Ingenieurbau | 222.160,0 TDM |
Signaltechnik | 72.619,4 TDM |
Telekom DB AG | 3.882,9 TDM |
Bahnstdom | 29.093,0 TDM |
Elektdotechnik | 6.815,1 TDM |
Maschinent. Anlagen | 7.683,8 TDM |
Hochbau | 7.442,9 TDM |
Bahnsteige/Ausstattung | 30.634,3 TDM |
Stdaßen, Wege, Plätze | 3.313,6 TDM |
sonstiges | 682,4 TDM |
Gesamtsumme | 439.956,0 TDM |
Entsprechend den Finanzierungsgrundsätzen
nach GVFG tdägt der Bund 60%
der zuwendungsfähigen Kosten. Die Komplementärfinanzierung
wird bis 2002
zunächst nach dem Deutschen Bahn
Gründungsgesetz (DB GrG) § 22 (investive
Altlasten) übernommen. Über die Weiterfinanzierung
nach 2002 wird mit dem
BMVBW, auch im Rahmen der generellen
Finanzierung für die Weiterführung des
Grunderneuerungsprogramms über 2002
hinaus verhandelt.
|
Der Stadtbahnsteig mit der Fußgänger-Verbindungsbrücke. Foto: Marc Heller |
|
In welchen Jahresschreiben werden
GVFG-Mittel eingesetzt,
und wie hoch ist der Anteil der
für den Umbau des Bahnhofes Ostkreuz
eingesetzten GVFG-Mitteln in den Jahren ab 2000?
Die Planung unterstellt eine Finanzierung
für die S-Bahn nach GVFG in den Jahren:
Jahr 2000 | 6,0 Mio. DM |
Jahr 2001 | 155,0 Mio. DM |
Jahr 2002 | 50,0 Mio. DM |
Jahr 2003 ff. | 349,6 Mio. DM |
Welche Auswirkungen wird die geplante Verausgabung
von GVFG-Mitteln für den Umbau
des Bahnhofs Ostkreuz für andere
Investitionsvorhaben im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) haben?
Das Vorhaben S-Bf Ostkreuz ist im ÖPNV-Bundesprogramm
nach GVFG eingestellt.
Damit ist die Bereitstellung der Bundesmittel
aus dem Haushalt des Bundes
gesichert. Auswirkungen auf andere Vorhaben
im ÖPNV sind nicht bekannt.
Aus welchen anderen Haushaltstiteln des
Bundes in welcher Höhe werden welche Maßnahmen
finanziert?
Im Rahmen der Grunderneuerung S-Bahn
Berlin (Wiederherstellung des Netzes von
1961) wurde eine Finanzierungsvereinbarung
für den Zeitdaum 1997 bis 2002 geschlossen.
Danach stellt der Bund
3,58 Mrd. DM zur Verfügung. In diesem
Paket ist Ostkreuz mit einer entsprechenden
Anfinanzierung bis 2002 enthalten.
Ist dem Senat bekannt, ob und in
welcher Weise Bemühungen
unternommen worden sind oder
noch laufen, EU-Fördermittel für den
Umbau des Bahnhofes Ostkreuz zu akquirieren?
Die Finanzierung des Umbaus des
Bahnhofs Ostkreuz liegt nicht in der
Zuständigkeit des Senats. Insofern ist dem
Senat auch nicht bekannt, ob und in
welcher Weise Bemühungen unternommen
worden sind oder noch laufen, EU-Fördermittel
für den Umbau des Bahnhofes
Ostkreuz zu akquirieren.
|
S-Bahnhof Ostkreuz: der mittlerweile wegen baulicher Mängel gesperrte Zugang zum Marktgrafendamm. Foto: Frank Böhnke |
|
Welche finanziellen
Aufwendungen werden auf das Land Berlin
zukommen und welche dieser Aufwendungen
beruhen auf besonderen Forderungen des Landes Berlin?
Im Zuge des Umbaus des Bahnhofes
Ostkreuz ist seitens des Senats' vorgesehen,
die Stdaßenbahn an den Bahnhof
heranzuführen, um die Umsteigesituation
zwischen Stdaßenbahn, S- und Regionalbahn
zu verbessern. Zur Berücksichtigung
der Stdaßenbahn werden die Aufweitung
der Ringbahn- und der Kynastbrücke erforderlich.
Das bisher hierfür vorgesehene
Kostenvolumen betdägt ca. 6 Mio. DM
und wird aus den bei Kapitel 1280, Titel
89102-ÖPNV- insgesamt veranschlagten
Ausgaben gegebenenfalls finanziert. MdA Jutta Matuschek,
PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
|