Auf folgende IR-Linien gilt der VBB-Tarif
auf den nicht eingeklammerten Abschnitten:
IR - Linie 14
(Cottbus -) Lübben - Berlin Stadtbahn -
Brandenburg/Havel (- Bremen)
IR-Linie 36
(Frankfurt/M. -) Berlin Wannsee - Berlin
Stadtbahn - Prenzlau (- Stralsund)
IR-Linie 34
(Rostock -) Fürstenberg - Berlin Stadtbahn
- Berlin Schönefeld (- Elsterwerda -
Chemnitz). Von Schönefeld nach Elsterwerda
gilt der VBB-Tarif nur mit einer Anschlußmonatskarte
Südbrandenburg.
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Ab 28. Mai 2000 werden auf einigen IR-Linien Fahrscheine des VBB anerkannt. Leider nicht darunter ist die IR-Linie 16 (Berlin - Hannover - Amsterdam. Weshalb wird durch komplizierte Ausnahmeregelungen das Angebots insgesamt unübersichtlich? Einfache Regelungen sind gefragt! Im Foto ein Interregio Richtung Münster am Regionalbahnhof Staaken. Foto: Christian Schulz, August 1999 |
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Das Schöne-Wochenend-Ticket gilt nach
wie vor nicht im IR. Ein „gebrochener Verkauf"
von VBB-Tarif und DTP ist nicht zulässig.
Das heißt, es werden keine Anschlußfahrscheine
bei „ein- oder ausbrechendem
Verkehr" zum VBB-Gebiet verkauft.
Für ein Fahrrad muß eine Fahrradkarte
des Fernverkehrs oder eine Mehrtages-Fahrradkarte
gelöst werden. Außerdem ist
eine Fahrradplatz-Reservierung erforderlich.
Im IR können keine VBB-Fahrscheine
gekauft werden, es werden nur DTP-Fahrscheine
angeboten. Nur in der IR-Linie 14
Berlin-Ostbahnhof - Lübben werden auch
VBB-Fahrscheine im Zug verkauft.
Auf folgende IR-Linien gilt der VBB-Tarif
nicht:
IR-Linie 16
Berlin Ostbahnhof - Berlin Stadtbahn -
Rathenow - Amsterdam
IR-Linie
Berlin Zoo - Berlin Stadtbahn - Jüterbog -
Frankfurt (Main)/Oberstdorf
Für den VBB-Fahrgast vom Bahnhof Zoo
nach Schönefeld steht also die IR-Linie 34
Richtung Chemnitz zur Verfügung. Die
Interregio-Linie Richtung Frankfurt (Main)/Oberstdorf
ist nicht im VBB-Tarif enthalten,
obwohl sie in Berlin die gleiche Strecke
fährt wie IR-Linie 34.
Die IGEB begrüßt die Freigabe der Interregios
ausdrücklich. Der Hintergrund für
die Freigabe einiger IR's ist eine Bestellung
und Bezahlung durch das Land Brandenburg
aus Regionalisierungsmitteln. Somit
erklärt sich auch der Ausschluß des gebrochenen
Tarifs. Das Land will nur den Verkehr
innerhalb Berlin/Brandenburgs bezahlen.
Wer über diese Grenzen hinausfährt
(Fernverkehr in wirtschaftlicher
Eigenverantwortung der Deutschen Bahn AG), soll
den vollen Bahntarif zahlen.
Dieses Modell will die Bahn künftig verstärkt
praktizieren. Der „InterRegioExpreß"
soll einmal den IR und den RE ersetzen -
teilweise von den Ländern finanziert. Die
Bahn zieht sich aus der finanziellen Verantwortung
zurück; das Risiko bleibt bei
den Ländern, also dem Steuerzahler.
Die Informationen in den Medien und
bei den Verkehrsbetriebe zum Thema IR-Freigabe
sind bisher recht widersprüchlich
und zum Teil sogar falsch. Das ist bei dieser
komplizierten Regelung vielleicht sogar
verständlich, aber auf keinen Fall im Sinne
der Fahrgäste. Wir hoffen, daß wir zur Klärung
beigetragen haben, dennoch können
wir natürlich für die Richtigkeit keine Gewähr
übernehmen! IGEB,
Abteilung S-Bahn und Regionalverkehr
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