Was 2013 schon von Bundesverkehrsminister
Peter Ramsauer und kürzlich nun auch
von seinem Nachfolger Alexander Dobrindt
als verkehrspolitischer Erfolg bzw. als neue
Dimension der Mobilität gefeiert wurde, basiert
allerdings auf einer staatlich legitimierten
Wettbewerbsverzerrung. Autobahnen,
Bundesstraßen und Bundeseisenbahnstrecken
sind gleichermaßen Bundesverkehrswege.
Unverständlich sind
deshalb die Unterschiede bei der
Behandlung: Für Angebote auf der
Schiene müssen für die Nutzung
der Infrastruktur Trassengebühren
entrichtet werden. Der Verkehrsträger
Fernbus kann die Bundesverkehrswege
dagegen kostenlos nutzen und seine
Leistungen deshalb im Vergleich zum Eisenbahn-Fernverkehr
zu Dumpingpreisen anbieten.
So ist es nicht verwunderlich, dass einer
Studie des IGES-Instituts zufolge rund 44
Prozent der neuen Fernbuskunden ehemalige
Bahnkunden waren. Von diesen sind
30 Prozent ehemalige Nutzer der DB-Fernverkehrsangebote
ICE, IC und EC oder von
Fernzügen der wenigen Wettbewerber und
14 Prozent ehemalige Kunden des Regionalverkehrs
auf der Schiene.
|
Fernbusverkehr auf der AVUS. Die Eisenbahn muss Trassennutzungsentgelte zahlen, die Busse zahlen für die Autobahnnutzung aber keine Maut. Ist das fairer Wettbewerb? Foto: Florian Müller |
|
Im Gegensatz zum umfangreichen Lob
von Politik und Medien für die „Erfolgsgeschichte“
der neuen Fernbus-Mobilität
hat der bayerische Innenminister Joachim
Herrmann die Wettbewerbsverzerrung zu
Lasten des Schienenverkehrs nunmehr öffentlich
thematisiert und die Ausweitung
der Lkw-Maut auch auf Fernbusse gefordert.
Der Deutsche Bahnkunden-Verband und
der Berliner Fahrgastverband IGEB haben
die entsprechende Forderung positiv zur
Kenntnis genommen. Damit wird endlich
eine Forderung aufgegriffen, die DBV und
IGEB bereits zu Beginn der Liberalisierung
erhoben haben (siehe u. a. Signal 5/2012 ).
Eine Maut für Fernbusse hat in jüngster
Zeit auch vor dem Hintergrund von Dobrindts
Plänen zur Ausweitung der Maut für
Lkw und zur Einführung für Pkw an Aktualität
gewonnen. Folgendes ist geplant:
- Ab 1. Juli 2015 soll die Lkw-Maut auf zusätzliche
1000 km Bundesstraßen ausgedehnt
werden – bislang gilt die Lkw-Maut
bereits auf einer Länge von 1100 km Bundesstraßen.
- Ab 1. Oktober 2015 soll die Lkw-Maut
dann auch auf Lkw ab 7,5 t ausgeweitet
werden.
- Ab 1. Juli 2018 soll die Lkw-Maut auf alle
Bundesstraßen ausgeweitet werden.
- Außerdem soll am 1. Januar 2016 eine
Pkw-Maut eingeführt werden.
Unter diesen Rahmenbedingungen ist eine
Mautbefreiung für Fernbusse endgültig
nicht mehr zu rechtfertigen!
Grundsätzlich ist konkurrierenden Verkehrsangeboten
im Fernverkehr sicherlich
nichts entgegenzuhalten, so auch nicht
dem Fernbusverkehr. Nicht akzeptabel sind
dabei aber die unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen.
Seitens des Bundes
muss deshalb umgehend für eine Gleichbehandlung
des gewerblichen Fernverkehrs
durch Einführung der Fernbusmaut gesorgt
werden.
Politischer Handlungsbedarf besteht
außerdem bei den Fahrgastrechten (siehe
SIGNAL 2/2014 ). Um auch hier faire Wettbewerbsbedingungen
herzustellen, müssen
die derzeit für den Schienenverkehr geltenden
Entschädigungsregelungen auch
auf Fernbus-Linienverkehre übertragen
werden.
Deutscher Bahnkunden-Verband
IGEB Fernverkehr
|