Ende September 2013 hatte der Europäische
Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die
Entschädigungspflicht von Fahrgästen bei
Verspätungen für Eisenbahnunternehmen
auch in Fällen höherer Gewalt gilt. Damit
billigen die Richter den Bahnkunden auch
dann Entschädigungen zu, wenn Züge beispielsweise
wegen Streckensperrungen
durch Hochwasser, Erdrutsche, Schnee oder
Orkanschäden großräumig umgeleitet werden
müssen.
Der EuGH hat mit dieser Entscheidung
zwar Rechtssicherheit für die Bahnkunden
geschaffen, und für die Fahrgäste ist dieses
Urteil angesichts des vielen Verspätungsfrustes
im Grundsatz auch positiv.
Trotzdem: Vor den Folgen von Naturkatastrophen
kann sich jedes Bahnunternehmen
nur bedingt schützen. Dadurch entstehende
Mehrkosten werden unausweichlich auf
die Fahrpreise umgelegt. Nicht nachvollziehbar
ist aber vor allem die Tatsache, dass
vergleichbare Regelungen für den Flug-,
Schiffs- und Fernbusverkehr nicht gelten.
|
Foto: Marc Heller |
|
Bus oder Bahn? Der Bus zahlt keine Verkehrswegemaut und muss keine Entschädigungsleistungen bei Verspätungen in der Fahrpreiskalkulation berücksichtigen – im Gegensatz zur Bahn. So profitiert der Bus doppelt und kann günstige Tickets anbieten. Foto: Marc Heller |
|
Damit treffen die aus der Entschädigungspflicht
resultierenden Kostenbelastungen
einseitig den umweltschonenden Verkehrsträger
Schiene. Speziell Unternehmen des
Fernbusverkehrs profitieren sogar doppelt,
einerseits durch das bislang komplette Fehlen
der Maut für die Fernstraßen-Benutzung,
andererseits nun auch beim Entschädigungsrecht!
Eine Ausnahme bildet hier lediglich der
von der Deutschen Bahn angebotene InterCity-Bus,
für den die Fahrgastrechte des
Eisenbahnverkehrs gelten.
Daher ist es dringend notwendig, verkehrsträgerübergreifend
endlich einheitliche
und faire Wettbewerbsbedingungen
herzustellen. Der Gesetzgeber ist
hier gefordert, seine „Hausaufgaben“ zu
erledigen und entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz
die gesetzlichen
Rahmenbedingungen zu schaffen. Zweierlei
Maß bei Entschädigungsregelungen,
u. a. auch in Fällen höherer Gewalt, darf es
nicht geben!
Deutscher Bahnkunden-Verband
IGEB Fernverkehr
|