Seit mehr als drei Jahren unterstützt die
Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub
Deutschland e. V. (VCD) Kunden
im öffentlichen Fernverkehr, wenn das Beschwerdeverfahren
bei einem Verkehrsunternehmen
unbefriedigend verläuft. Die
regelmäßig im SIGNAL vorgestellten Fallbeschreibungen
zeigen, wie vielfältig die auftretenden
Probleme sein können. In diesem
Heft möchten wir Ihnen einen Fall vorstellen,
in dem eine Reisende einen gebuchten Zug
aufgrund zu früh verschlossener Türen nicht
nutzen konnte.
Die Beschwerdeführerin hatte ein Dauer-
Spezial-Ticket im Wert von 118 Euro gebucht.
Auf der Rückfahrt am 21. Juli 2008 ließen sich
die Türen des gebuchten ICE 945, fahrplanmäßige
Abfahrt um 18.10 Uhr, zwei Minuten
zuvor schon nicht mehr öffnen. Die Reisende
versuchte es an drei Türen, aber der ICE fuhr
ohne sie ab. Daraufhin musste sie sich aufgrund
der Zugbindung ein neues Ticket kaufen,
fuhr mit dem nächsten ICE eine Stunde
später und bezahlte dafür 92 Euro.
Sie wandte sich deshalb mit einem Schreiben
an den Kundendialog der DB AG und bat
um Erstattung ihrer Kosten. Das wurde im
Antwortschreiben der DB AG abgelehnt.
Daraufhin wandte sie sich an die Schlichtungsstelle
Mobilität. Die Beschwerdeführerin
schilderte glaubwürdig, dass sie
zwei Minuten vor Abfahrt die Türen öffnen
wollte, aber nicht konnte, und nannte sogar
Zeugen. Am DB-Schalter kaufte sie sich
dann um 18.22 Uhr, also kurz nach Abfahrt
des gebuchten Zuges, eine Fahrkarte zum
Normalpreis. Die Fahrscheine legte sie der
Schlichtungsstelle im Original vor. Deshalb
war auch erkennbar, dass das DauerSpezial-
Ticket für die Rückfahrt nicht genutzt wurde.
In diesem Fall sollte die Härtefallregelung
gemäß Beförderungsbedingungen DB AG
zugrunde gelegt werden.
Die Schlichtungsstelle schlug daher vor,
dass die Bahnkundin im Rahmen der Kulanz
einen Reisegutschein für die nicht genutzte
Rückfahrt des DauerSpezial-Tickets erhält.
Die Bahn folgte dem Vorschlag und die
Beschwerdeführerin erhielt gemäß dem
Vorschlag der Schlichtungsstelle einen Reisegutschein
im Wert von 59 Euro.
Gerne unterstützt die Schlichtungsstelle
auch Sie, wenn Sie mal mit der Bahn, dem Bus,
dem Schiff oder dem Flugzeug hängen bleiben.
Sie können Ihr Anliegen schriftlich, per
Fax oder per E-Mail einsenden. Auf der Internetseite
www.schlichtungsstelle-mobilitaet.
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