Zu kleine Fahrzeuge im Einsatz

BVG-Straßenbahn im Advent überfüllt

In der Adventszeit sind mehr Fahrgäste unterwegs, insbesondere an den verkaufsoffenen Sonntagen. Das sollte auch die BVG wissen. Warum sie das bei der Fahrzeugplanung nicht berücksichtigt hat, wollte der Berliner Fahrgastverband IGEB von der BVG-Pressestelle erfahren. Aber bis zum Redaktionsschluss gab es keine Antwort.

Massen um eine Straßenbahn
Den erwartbaren Fahrgastandrang ignoriert und zu kurze Züge eingesetzt: bei der BVG neuerdings auch bei der Straßenbahn zu den verkaufsoffenen Sonntagen als Unsitte eingerissen. Bild: KI-generiert

Fahrzeuge gibt es bei der Straßenbahn ausreichend. Deshalb ist es unverständlich, dass sich viele Fahrgäste am 8. Dezember, dem ersten verkaufsoffenen Adventssonntag, auf vielen Linien in zu kleine Fahrzeuge quetschen mussten. Unter der Devise „Stabilität vor Wachstum“, das Leitbild von BVG-Chef Henrik Falk, war zwar nicht mit eigentlich nötigen Taktverdichtungen an den Adventswochenenden zu rechnen, aber zumindest sollte doch, wie vor Corona üblich, auf allen Linien eine möglichst maximale Fahrzeuggröße zum Einsatz kommen.

Doch das genaue Gegenteil war der Fall. Zum Beispiel auf der M4, die normalerweise überwiegend mit GT6-Doppeltraktionen von fast 60 Meter Fahrzeuglänge betrieben wird, kamen fast ausschließlich die 40-Meter- Variante der Flexity-Fahrzeuge zum Einsatz, was die Überfüllung in den Zügen nur unnötig verstärkte.

Auch auf der Linie 12, die an Sonntagen nur alle 20 Minuten verkehrt, waren kürzere Fahrzeuge unterwegs. Sind dort sonst bei zu erwartendem Andrang auch mal 40-Meter- Flexity anzutreffen, gab es am zweiten Advent nur die kürzeste Fahrzeuglänge von 30 Metern. In der Pappelallee mussten sogar Fahrgäste zurückbleiben, weil sie nicht mehr mitgekommen sind.

Da genügend Fahrzeuge zur Verfügung stehen, fordert der Berliner Fahrgastverband von der BVG, wieder zur bisher üblichen Praxis zurückzukehren, an Wochenenden mit erwartbaren Fahrgastandrang auf die unnötigen Fahrzeugschwächungen zu verzichten und soweit möglich wieder die maximal mögliche Fahrzeuggröße einzusetzen. Das gilt nicht nur für die besagten Linien der Straßenbahn, sondern sehr wohl auch für die U-Bahn. (hm)

IGEB Stadtverkehr

aus SIGNAL 6/2025 (Dezember 2025 / Januar 2026), Seite 30

 

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