Verkehrsrecht & Tarife

Deutschland und Nachbarstaaten erkennen Zulassung von Loks an

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat am 7. Juni 2007 in Luxemburg für die Bundesregierung ein Memorandum of Understanding zur gegenseitigen Anerkennung bei der Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen unterzeichnet („Cross acceptance“).

Bislang müssen Lokomotiven in jedem Staat einen vollständigen landesspezifischen Zulassungsprozess durchlaufen. Dies alleine kostet die Branche nach eigenen Angaben bis zum Jahr 2015 rund 400 Millionen Euro. Durch die gegenseitige Anerkennung von Lokomotiven können die Zulassungskosten dagegen um bis zu 50 % bei in Betrieb befindlichen Fahrzeugen und bis zu 70 % bei Neufahrzeugen gesenkt werden.

Deutschland, die Niederlande, die Schweiz, Österreich und Italien sind mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung nunmehr einen deutlichen Schritt auf dem Weg zur Beseitigung historisch gewachsener technischer Barrieren im europäischen Eisenbahnsystem vorangekommen. Die sehr zeitaufwendige und teure Mehrfachprüfung bei der Zulassung – insbesondere bei Lokomotiven – hat zumindest in den unterzeichnenden Ländern ein Ende. Die Kosten für das bislang übliche Verfahren mussten letztlich die Kunden des Personen- und Güterverkehrs zahlen!

Weil Straßen- und Luftverkehr derartige Kosten nicht kennen, ist die gegenseitige Anerkennung der Lok-Zulassung für die Gewährleistung bzw. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Eisenbahnverkehrs von erheblicher Bedeutung. Es ist daher zu wünschen, dass sich sehr bald weitere Staaten Europas dieser Regelung anschließen.

Deutscher Bahnkunden-Verband

aus SIGNAL 5/2007 (Oktober/November 2007), Seite 26

 

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