Sachverhalt
Der Reisende wollte mit dem Zug von Köln
nach Frankfurt (Main) Flughafen fahren.
Hierfür erwarb er zusammen mit einer Flugreise
eine sogenannte „Rail&Fly“-Zugfahrkarte
(2. Klasse). Auf der Fahrkarte findet sich
keine Preisangabe. Als Vertragspartner wird
dort der Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft
genannt.
Der Zug ab Köln fiel aus. Laut App sei der
nächste nach Frankfurt (Main) Flughafen
fahrende Zug ebenfalls von einem Ausfall
betroffen gewesen. Infolgedessen wurde
der Reisende von seiner Frau mit dem privaten
Pkw von Köln nach Frankfurt (Main)
Flughafen gefahren.
Das Eisenbahnunternehmen stellte anschließend
eine Verspätung von 223 Minuten
fest und zahlte 10 Euro als Entschädigung.
Eine Erstattung der Pkw-Kosten komme
[...]
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söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.
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