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Das Bürgerbegehren für die Straßenbahn in Cottbus war erfolgreich, wurde aber aus vorgeschobenen formalen Gründen abgelehnt. Foto: Florian Müller |
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Das Bürgerbegehren für Erhalt und Ausbau
der Cottbuser Straßenbahn war, wie berichtet,
erfolgreich. Doch die Stadtverwaltung
hatte den Stadtverordneten empfohlen, das
Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären,
was diese dann auch am 27. Januar 2010 mit
rot-rot-grüner Mehrheit taten (vgl. SIGNAL
1/2010)
Daraufhin hatten die Initiatoren einen
Anwalt beauftragt, die Aussichten einer
Klage zu prüfen. Inzwischen liegt das Prüfergebnis
vor. Der Potsdamer Anwalt Peter
Schüler, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Potsdam, schrieb: „Zusammenfassend
komme ich zu dem Ergebnis,
dass ich das Bürgerbegehren für zulässig
halte. Gleichwohl muss ich darauf hinweisen,
dass eine Klage nicht ohne Risiken wäre.
(…) Meiner Erfahrung nach neigen die
brandenburgischen Verwaltungsgerichte
dazu, die Zulässigkeitsvoraussetzungen für
Bürgerbegehren eng auszulegen. Meines
Wissens fehlt es bislang an einer Entscheidung
des OVG Berlin-Brandenburg in einem
vergleichbaren Fall. Es wäre aus juristischer
Sicht durchaus interessant, diese Streitfrage
einer obergerichtlichen Entscheidung
zuzuführen, aber ich fürchte, dass damit
ein längerer Instanzenweg verbunden sein
könnte, dessen Ergebnis ungewiss ist. Vor
diesem Hintergrund scheue ich mich, eine
Klage zu empfehlen.“ Die vollständige Analyse
und Empfehlung ist nachzulesen unter
www.pro-tram-cottbus.de/dokumente
Entscheidung für den Klageverzicht
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sowie
alle anderen Mitglieder von ProTramCottbus
kamen nach längerer Beratung zu dem Entschluss,
der Empfehlung zu folgen. Diesem
Entschluss liegen folgende Argumente zu
Grunde:
- Die Klage, selbst wenn sie positiv entschieden
werden würde, hätte infolge der
langen Zeit bis zur Gerichtsentscheidung –
insbesondere bei Fortführung vor dem
Oberverwaltungsgericht – keinen Einfluss
mehr auf das Gutachten, dessen Ergebnisse
bereits Ende April 2010 vorliegen sollen.
- Die Kosten einer verlorenen Klage betragen
bereits in der ersten Instanz ca.
2500 Euro. Sponsoren, die in diesem Falle
den Initiatoren finanziell unter die Arme
gegriffen hätten, konnten nicht gewonnen
werden. Die mögliche persönliche
finanzielle Belastung der Initiatoren wäre
so nicht akzeptabel.
Für die Initiatoren bleibt die bittere Erkenntnis,
dass der Stadtverwaltung und den
Stadtverordneten der mit mehr als 9400
gültigen Unterschriften bekundete Wille
der Cottbuser Bevölkerung mehr oder weniger
gleichgültig ist. Ihnen ist es gelungen,
mit juristischen Spitzfindigkeiten den Willen
der Cottbuser mit Füßen zu treten. Das von
den Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung
für die Initiative der Bürger
gespendete übermäßige Lob erscheint in
diesem Licht nur als blanke Scheinheiligkeit.
Möglicherweise versucht die Stadtverwaltung
mit ihrem Verhalten ja auch, zukünftige
Bürgerbegehren im Vornherein abzuwürgen.
Motto: „Hat ja doch keinen Zweck!“.
Die Initiatoren bitten an dieser Stelle die
Cottbuser eindringlich, sich nicht in diesem
Sinne beeinflussen zu lassen. Schließlich ist
Basisdemokratie in Cottbus eine ziemlich
junge Sparte; sie ist noch entwicklungsfähig.
Im konkreten Fall kommt noch hinzu, dass
die Risiken einer Klage ungleich verteilt sind.
Verliert die Stadt, bezahlt der
Steuerzahler; verliert der Kläger,
wird er persönlich zur Kasse gebeten.
So fällt es der Stadtverwaltung
natürlich leicht, ihren
Willen gegen die Bevölkerung
durchzudrücken. Basisdemokratie
ist in Brandenburg noch lange
nicht richtig angekommen.
Bürgerbegehren war dennoch erfolgreich
Ungeachtet dessen betrachtet es
ProTramCottbus als großen Erfolg,
dass das Gutachten gemäß
Bürgerbegehren überhaupt in
Auftrag gegeben wurde, wobei
ProTramCottbus in gewisser Weise im Dunkeln
tappt, denn weder die Ausschreibung
noch der Auftrag selbst wurden bekannt
gegeben.
Und das von Cottbusverkehr-Chef Ulrich
Thomsch kürzlich bekannt gegebene
positive Ergebnis bei den Fahrgastzahlen
des Jahres 2009 ist sicher mit darauf zurückzuführen,
dass die Cottbuser durch die
ÖPNV-Diskussion des Jahres 2009 wieder
mal auf ihre gute alte Elektrische aufmerksam
wurden.
Internet: www.pro-tram-cottbus.de Initiative ProTramCottbus
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