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Der Europäische Fahrgastverband EPF begrüßt
die EU-Verordnung 1371/2007 zu den
Fahrgastrechten der Bahnkunden. Die Verordnung
bringt wichtige neue Sicherheiten
für Fahrgäste und ihr Gepäck bei der Zugreise
durch Europa. Die Vorschrift berücksichtigt
insbesondere die Bedürfnisse der Fahrgäste
mit Einschränkungen und
bietet eine Reihe
von Kompensationsleistungen und Hilfen bei
erheblichen Verspätungen oder Unfällen.
Der EPF anerkennt den persönlichen Beitrag
von Kommissionsvizepräsident Antonio
Tajani bei der Sicherstellung der Implementierung
der Verordnung. Der Europäische
Fahrgastverband sieht dies als einen wichtigen
Schritt an, ein umfassendes System von
Fahrgastrechten für alle Träger des öffentlichen
Verkehrs einschließlich Bussen, Reisebussen
und Schiffstransporten zu sichern.
Der EPF hat gegenüber Vizepräsident
Tajani auch seine Sorge vorgebracht, dass
eine Reihe von Staaten versuchen, für ihren
eigenen Schienenverkehr Ausnahmen der
Verordnung durchzusetzen. „Das Versagen
einiger Mitgliedsstaaten, diese neuen Rechte
vollumfänglich umzusetzen, zeigt ein Europa
der zwei Geschwindigkeiten: Einige sind
ernsthaft bemüht, die Rechte der Fahrgäste
auszuweiten, die anderen schenken den neuen
Rechten nicht die Aufmerksamkeit, welche
Ihnen gebührt“, so EPF-Vizevorsitzender
Christopher Irwin. Deshalb sucht der EPF die
Kooperation mit der “Community of European
Railway and Infrastructure Companies
(CER)”, der “International Association of Public
Transport (UITP)”, der “International Road
Transport Union (IRU)“ und der Europäischen
Kommission, um gemeinsam ein funktionierendes
Bündel von Fahrgastrechten zu erarbeiten
– und zwar unabhängig vom Beförderungsmittel.
Der EPF will auch durch seine
30 Mitgliedsverbände in 18 europäischen
Ländern Druck auf die einzelnen Mitgliedsstaaten
machen, um seine Forderungen zu
unterstreichen.
Kontakt: trevorgarrod2000 (ät) yahoo.com European Passengers‘ Federation
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