Berlin

Klage gegen den Ausbau der Invalidenstraße

BUND rügt vorsätzliches Überschreiten von EU-Grenzwerten

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) klagt gemeinsam mit Anwohnern gegen den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geplanten Ausbau der Invalidenstraße. Grund sind die überhöhten Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte, die nach dem Umbau am schmalsten Abschnitt der Invalidenstraße – zwischen dem Nordbahnhof und der Chausseestraße – zu erwarten sind.

M10
Endstelle der Straßenbahnlinie M 10 am Nordbahnhof. Einst sollte sie 2006 zur Eröffnung der Hauptbahnhofs bis dorthin fahren. Aber weil der Berliner Senat mit dem Straßenbahnbau auf der Invalidenstraße diese zugleich für den Autoverkehr ausbauen will, wird seit acht Jahren gestritten. Und ein Ende ist nicht absehbar. Foto: Marc Heller

Rechtsanwalt Karsten Sommer begründet die Klage: „Mit Planfeststellungsbeschluss vom 15. Januar 2010 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den durchgängig vierspurigen Ausbau der Invalidenstraße zwischen Nordbahnhof und Hauptbahnhof zugelassen. Die Gutachter der Senatsverwaltung selbst prognostizieren eine dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe und gesundheitsgefährdende Lärmwerte. Der Planfeststellungsbeschluss schützt die Anwohner nicht ausreichend.“

Daher haben Mitte April der BUND Berlin und zwei Eigentümer von Häusern an der Invalidenstraße Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht, die nach Einsicht in die Akten der Senatsverwaltung ausführlich begründet wird.

Der BUND sieht das Klageverfahren als Präzedenzfall. Es wird aufgezeigt, dass weiterer Straßenausbau, der zu dauerhaften Überschreitungen von Luftschadstoffgrenzwerten führt, rechtswidrig ist. In der engen Straßenschlucht der Invalidenstraße zwischen Caroline-Michaelis-Straße und Chausseestraße, aber auch weiter westlich bis zur Hessischen Straße, sollen infolge des Straßenausbaus unzählige Passanten, Anwohner, Beschäftigte, Café-Besucher u. a. mit Schadstoffbelastungen leben, die die gesetzlich festgelegte Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreiten.

Karsten Sommer: „Der Senat muss endlich einsehen, dass man gesetzlich verankerte Grenzwerte nicht beliebig überschreiten kann und dass Planung und Bau neuer Straßen in der Berliner Innenstadt Grenzen in der Wahrung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat. Im beklagten Planfeststellungsbeschluss wird diese verfassungsmäßige Grenze der Planung übersehen. Das hat die Rechtswidrigkeit der Planung zur Folge.

Rechtswidrig ist die Planung

  • weil ihr bereits die Rechtfertigung fehlt; das im Planfeststellungsbeschluss formulierte Planungsziel umwelt- und menschengerechter Straßenplanung wird nicht erreicht;
  • weil bereits die Wahl unter den Planungsalternativen die Gesundheitsgefährdung der Anwohner nicht zum entscheidenden Gesichtspunkt hatte und daher verträglichere Alternativen fehlerhaft verworfen wurden;
  • weil gesetzliche Luftschadstoffgrenzwerte dauerhaft überschritten werden und mögliche Minderungsmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss nicht festgesetzt wurden;
  • weil gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen gegenwärtig bereits bestehen und auf Dauer aufrecht erhalten werden und der Planfeststellungsbeschluss mögliche Minderungsmaßnahmen nicht festsetzt;
  • weil das der Planung zugrunde liegende Verkehrskonzept nicht funktioniert, da die Verkehrsprognose nicht alle zu erwartenden Verkehrsbelastungen aus den vielen Neuplanungen (um Hauptbahnhof, Bundesnachrichtendienst und weitere) in der Gegend mit einbezieht; zu erwarten sind dadurch Staus und in der Folge noch höhere Schadstoffbelastungen.“

Grundsätzlich begrüßt der BUND Berlin den Umbau der Invalidenstraße, da so die Straßenbahnstrecke vom Nordbahnhof zum Hauptbahnhof verlängert wird. Damit rückt auch ein künftiger Streckenausbau für die Straßenbahn nach Moabit näher, wofür sich der BUND Berlin seit Jahren einsetzt.

Doch der Berliner Senat hat sich nicht nur gegen unsere Kompromissvorschläge resistent gezeigt, sondern auch noch mit Tricks versucht, verschiedene Anwohner zugunsten seiner Pläne zu beeinflussen. Als Umweltverband bestehen wir aber auf die Einhaltung der Grenzwerte auf jedem Streckenabschnitt und machen deshalb von unserem Klagerecht Gebrauch.

Martin Schlegel, BUND Berlin

aus SIGNAL 3/2010 (Juli 2010), Seite 7

 

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