Der BUND Berlin hat Ende Februar zusammen
mit Anwohnern sowie dem Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg eine Klage gegen
den Weiterbau der Autobahn A100 beim
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.
Die Klage richtet sich konkret gegen
den Planfeststellungsbeschluss der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung vom 29. Dezember
2010 zum Neubau der A100 zwischen
dem Autobahndreieck Neukölln und der
Anschlussstelle Am Treptower Park. Da der
Planfeststellungsbeschluss sofort vollziehbar
ist und mit dem Bau ungeachtet der Klage
begonnen werden könnte, werden einige zudem
ausgewählte Klägerinnen und Kläger ein
Eilverfahren gegen den Sofortvollzug führen.
Tilmann Heuser, BUND-Landesgeschäftsführer,
kritisierte, dass die politische Entscheidung
über den Weiterbau der A 100 nach dem
Willen der rot-roten Koalition zwar erst nach
den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus
im Herbst 2011 gefällt werden soll, dass die
Verkehrssenatorin Ingeborg Junge-Reyer
mit dem Planfeststellungsbeschluss die Verbände
dennoch jetzt in ein teures und wahrscheinlich
unnötiges Klageverfahren zwinge.
Das Geld und die Arbeitskraft dafür könnten
ebenso wie die 420 Millionen Euro für den
Weiterbau der stadtzerstörenden Autobahn
in sinnvollere Projekte investiert werden.
Die Kläger stützen ihre Klage darauf, dass
es keine Rechtfertigung für den 420 Millionen
Euro teuren Autobahnbau gibt und dass
es bessere Investitionsalternativen gibt. Die
Inanspruchnahme zahlreicher Grundstücke
sowie der Abriss von Wohnhäusern und Gewerbebetrieben
für den Bau der Autobahn
seien daher nicht erforderlich. Die von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geplanten
verkehrlichen Auswirkungen und die
daraus resultierenden Lärm- und Luftschadstoffbelastungen
würden die Grenze zur
Gesundheitsgefährdung überschreiten und
dürften daher nicht zugelassen werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
wird sich im Rahmen seines Satzungsrechts
für Bebauungspläne an der Klage gegen
das Land Berlin beteiligen. Der Weiterbau
der A100 wird in vielen Wohngebieten des
Bezirks nachweisbar erhebliche zusätzliche
Verkehrs- und Lärmbelastungen verursachen,
insbesondere auch durch die absehbaren
Staubereiche um die Elsenbrücke. Damit würde
sich die Wohn- und Lebensqualität vieler
Bürger in Friedrichshain und Kreuzberg drastisch
verschlechtern. Das wird auch durch ein
neues vom Bezirk in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten
bestätigt.
Der verfahrensführende Rechtsanwalt
Karsten Sommer ist davon überzeugt, dass
die Kläger Erfolg haben werden: „Nach jahrelangem
Engagement vieler Bürgerinnen und
Bürger dieser Stadt wird das Bundesverwaltungsgericht
diesem Projekt eine klare Absage
erteilen. Wir erwarten schon in wenigen
Wochen einen ersten Sieg im Eilverfahren.
Da über den Bau der Autobahn erst nach
den Wahlen entschieden werden soll, hätte
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
von sich aus die sogenannte sofortige Vollziehbarkeit
des Planfeststellungsbeschlusses
aussetzen müssen.“ Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin),
Bürgerinitiative Stadtring Süd (BISS)
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