Erweitertes Fernbahnnetz in Deutschland – das war der Titel eines Verkehrsforums,
zu dem der Deutsche Bahnkunden-Verband am 4. und 5. November 2010 nach Jena
eingeladen hatte. Das Forum befasste sich, wie in SIGNAL 6/2010 berichtet, mit den
Auswirkungen des 2006 endgültig aufgegebenen InterRegio-Angebots. Mehr als
100 Vertreter von Bund und Ländern, Landkreisen, Städten und Gemeinden, Bahnen,
Aufgabenträgern, kommunalen Spitzenverbänden, Fahrgastverbänden und regionalen
Initiativen waren zusammen gekommen, um Probleme und Möglichkeiten des
mittleren Fernbahnverkehrs zu erörtern. Nachfolgend berichten wir über einige der
Vorträge. Weitere folgen.
Dr. Manuel Rehkopf, Vorstand Angebotsplanung
der DB Fernverkehr AG:
Integration von Nah- und Fernverkehrsangebot
ermöglicht besseres Angebot
im Ergänzungsnetz
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Geringere Erträge speziell im ICE-/IC-Kernnetz, verursacht durch wachsenden Wettbewerbsdruck, künftig wohl auch durch Fernbuslinien, gefährden noch bestehende umsteigefreie Direktverbindungen in Urlaubsgebiete wie hier in Garmisch-Partenkirchen. Foto: Christian Schultz |
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Rund 60 Prozent der Nachfrage im Fernverkehr
stammt derzeit nicht aus Metropolregionen.
Insofern hat, neben den Angeboten
des Regionalverkehrs, das Fernverkehrs-
Ergänzungsnetz hohe Bedeutung als Zubringer
zum Kernnetz. In der Vergangenheit
erfolgten auch Angebotsausweitungen im
Ergänzungsnetz, z. B. die ICE-Verbindung
zwischen Berlin und Rostock/Warnemünde.
Allerdings ist die Nutzung dieser Angebotsausweitungen
teilweise unbefriedigend. Die
Produktionskostenstruktur erfordert eine
Auslastung von ca. 150 Personen je Zug.
Zunehmend schwieriger wird eine Quersubventionierung
des Ergänzungsnetzes
aus Erträgen des Kernnetzes, denn zunehmender
Wettbewerb schöpft hier Renditen ab. Der
Wettbewerbsdruck wird sich speziell
im Kernnetz noch deutlich erhöhen, einerseits
durch andere Anbieter von Fernverkehr
auf der Schiene (z. B. Locomore und Keolis),
andererseits – im Liberalisierungsfall – auch
durch Fernbusse.
Im Vergleich zum Auto sind bessere Reisezeiten
wichtigster Treiber für Marktanteilsgewinne
auf der Schiene. So ergeben
sich bei Reisezeitverkürzungen um 10 Prozent
Nachfragezuwächse in einer Größenordnung
von 10 bis 30 Prozent. Mehr Halte
bedeuten demgegenüber eine Verlangsamung
des Bahnangebots.
Eine stärkere Integration des Nah- und
Fernverkehrsangebotes ermöglicht ein besseres
Angebot im Ergänzungsnetz. Derzeit
verkehren z. B. zwischen Berlin und Stralsund
InterCity- und RegionalExpress-Züge
im Abstand von wenigen Minuten. Die
daraus resultierende Kannibalisierung ist
der Grund für einen weiteren Rückzug des
Fernverkehrsangebotes. Ein alternierendes
Angebot aus Nah- und Fernverkehr kann
dagegen Überkapazitäten vermeiden. Abschnittsweise
muss dann selbstverständlich
die integrierte Nutzung für Nahverkehrskunden
möglich sein. Direkte Fernverkehrsanbindungen
zu Zielen im Ergänzungsnetz
werden dabei über Durchbindungen aus
dem Kernnetz erreicht.
Prof. Dipl.-Ing. Karl-Dieter Bodack:
Mehr Verkehr auf der Schiene durch ein
ergänzendes Fernverkehrsnetz
Im Schienenpersonenfernverkehr wurden
im Jahr 1995 166 Mio. Zugkilometer (Zugkm)
geleistet, 2006 war dieser Wert auf 152 Mio.
Zugkm geschrumpft. Diese Bilanz steht im
Widerspruch zu den massiven Investitionen
in die Infrastruktur, z. B. für die Neubaustrecken
Berlin—Wolfsburg, Köln—Rhein/Main
und Nürnberg—Ingolstadt. In diesen Relationen
werden zwar mehr Zugkilometer geleistet,
aber umso stärker war der Abbau der
Leistungen außerhalb der Magistralen. Diese
Entwicklung zeigt auch ein entsprechender
Vergleich der Netzgrafiken des Fernverkehrs,
die eine deutliche Konzentration auf
wenige Relationen erkennen lassen, während
weite Räume, selbst Ballungsgebiete
und mehrere Großstädte, mittlerweile gar
nicht mehr im Fernverkehr bedient werden.
Mehr als 30 Oberzentren sind derzeit ohne
Fernverkehrsangebot.
Der Artikel 87e Abs. 4 des Grundgesetzes
verlangt jedoch seitens des Bundes ausdrücklich
u.a. die Gewährleistung von Personenfernverkehr
auf der Schiene. Es fehlt
bislang allerdings eine Regelung, wie der
Bund dies zu gewährleisten hat. Daher muss
das im Grundgesetz geforderte Bundesgesetz
endlich geschaffen werden, damit der
Abbau von Fernverkehrsverbindungen gestoppt
wird und wichtige Regionen wieder
Fernverkehrsverbindungen erhalten. Wenn
alle Oberzentren mindestens sechsmal
täglich in jeder Richtung im Fernverkehr
bedient werden sollen, dann ist auf der
Grundlage folgender Linien die Bestellung
von 19,355 Mio. Zugkm pro Jahr erforderlich
(siehe Tabelle).
Folgende Berechnungen wurden vorgenommen:
Die derzeit durchschnittlichen
Kosten eines Zugkilometers bei der DB AG
lassen sich abschätzen, wenn der Gesamtumsatz
abzüglich Gewinn auf die Leistung
in Zugkilometer bezogen wird. Das ergibt
für den Regionalverkehr bei DB Regio etwa
12,30 Euro je Zugkm und für den Fernverkehr
der DB AG etwa 17,40 Euro je Zugkm.
Daraus lässt sich ein Schätzwert für Kosten
von 14,85 Euro je Zugkm für einen neu
einzurichtenden InterRegio-Verkehr ableiten
bzw. mitteln, da Service und Komfort
mehr Aufwand als bei Zügen des Regionalverkehrs
erfordern. Kleinere Zugeinheiten,
eine Höchstgeschwindigkeit von „nur“ 180
bzw. 200 km/h und der Verzicht auf die Nutzung
teurer Neubaustrecken verursachen
dagegen geringere Kosten je Zugkm als für
Züge des heutigen Fernverkehrs.
Bei einem mittleren Kostendeckungsgrad
von rund 76 Prozent muss von einem Defizit
von ca. 3,60 Euro je Zugkm ausgegangen
werden. Daraus resultiert als Summe der
Bestellerentgelte:
19,355 Mio. Zugkm × 3,60 Euro je Zugkm =
70 Mio. Euro pro Jahr.
Zur Abdeckung der 19,355 Mio. Zugkm pro
Jahr werden rechnerisch 53 Züge benötigt,
tatsächlich aber voraussichtlich nur 50, da für
Linienverlängerungen und -ergänzungen
partiell vorhandene Fahrzeuge genutzt werden
können. Zur Abschätzung der Investitionskosten
für diese Züge können folgende
Vergleichswerte dienen: Die Kosten bei den
von der DB AG beschafften elektrischen Nahverkehrszügen
liegen bei 18 000 bis 23 000
Euro/Sitzplatz und bei Fernverkehrszügen
bei 33 000 bis 47 000 Euro/Sitzplatz. Für die
neuen InterRegio-Züge wird ein Wert von
30 000 Euro veranschlagt. Mit 200 Sitzplätzen
kostet ein Zug somit 6 Mio. Euro.
Aus den Daten des früheren InterRegio-
Verkehrs lässt sich ableiten, dass im neuen
System mit durchschnittlich 100 Fahrgästen
über alle Züge und Linien gerechnet werden
kann. Insgesamt kann mit dem beschriebenen
neuen InterRegio-Zugsystem ein Zuwachs
von 3,48 Mrd. Personenkilometer pro
Jahr erzielt werden. Das sind etwa 10 Prozent
der heutigen Leistung des Fernverkehrs!
Uwe Zimmermann, Beigeordneter des
Deutschen Städte- und Gemeindebunds:
Regionen mit InterRegionalem
Eisenbahnfernverkehr erschließen
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Ein ICE abfahrbereit im Bahnhof Jena Paradies: Mit der Inbetriebnahme der Neu- und Ausbaustrecke Halle/Leipzig—Erfurt—Nürnberg wird nicht nur dieser wichtige Halt entfallen, falls nicht endlich konkrete Konzepte entwickelt und umgesetzt werden, die eine qualifizierte, attraktive Fernverkehrsbedienung der betroffenen Städte dauerhaft gewährleisten. Foto: Christian Schultz |
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Die Deutsche Bahn AG verbessert ihr Angebot
vorrangig auf ICE-Linien. Sie ist bestrebt,
dieses Angebot im betriebswirtschaftlichen
Interesse auszubauen. Allerdings führt diese
Politik zu einer Aushöhlung der Flächenerschließung
durch den Fernverkehr. Selbst
Landeshauptstädte wie Magdeburg und
Potsdam werden mittlerweile vom Fernverkehr
kaum noch bedient. Mit der Konzentration
auf wenige Hauptstrecken fällt das Reisendenpotenzial
aus den bislang erschlossenen
Regionen brach und verlagert sich auf
andere Verkehrsträger. Die Angebotspolitik
der DB AG droht für Mittelzentren zu einem
schweren Standortnachteil zu werden. Der
Netzcharakter des Schienenverkehrs geht
zurück. Mit Ausnahme der Strecke Berlin—
Hannover—Düsseldorf fehlen attraktive
Ost-West-Verbindungen.
Die Regionalisierung der Bahn im Jahr
1993 hat bei der Deutschen Bahn zu der
Praxis geführt, Fernverkehre, die der Verbindung
von Regionen dienen, einzustellen und
als Schienenpersonennahverkehr durch die
Länder bestellen zu lassen. Diese Praxis wird
weder den Verkehrsbedürfnissen noch dem
Wettbewerbsgedanken für die Eisenbahn
gerecht. Zahlreiche Regionalverkehre gehen
dabei weit über 50 Kilometer hinaus, z. B.
Stralsund—Elsterwerda mit ca. 400 km oder
Venlo—Hamm mit 145 km. Zwischen dem
definierten Nahverkehr (50 km bzw. 1 Stunde
Fahrzeit) und dem DB-Schnellverkehr mit
den Produkten IC und ICE fehlt ein Fernverkehrsprodukt
für die Erschließung und Verbindung
der Regionen, entsprechend dem
eingestellten InterRegio-Angebot.
Der Bund als Eigentümer der DB AG, aber
vor allem als Adressat des Artikels 87e Grundgesetz,
ist dem Allgemeinwohl verpflichtet.
Wo das betriebswirtschaftliche Interesse der
DB AG nicht für ein ausreichendes Angebot
an Fernverkehrsleistungen sorgt, muss er
die erforderlichen Verkehrsleistungen ausschreiben.
Nach diesem Prinzip sorgen die
kommunalen Aufgabenträger im Nahverkehr
für ausreichende Verkehrsleistungen
vor Ort und in der Region. Der Bund als
Aufgabenträger im Fernverkehr sollte nach
demselben Prinzip für ein ausreichendes
Verkehrsangebot zwischen den Regionen
sorgen. Ein festgelegter Anteil der Unternehmensgewinne
sollte dazu vom Bund in
ein Sondervermögen „Gemeinwirtschaftlicher
Fernverkehr“ eingebracht werden. Weitere
Finanzierungsanteile sollten von den
Ländern aus den Regionalisierungsmitteln
als anteilige Abgeltung für die Nahverkehrsnutzung
des InterRegionalen Fernverkehrs
eingebracht werden.
Vor allem in Ostdeutschland ist zu beobachten,
dass neu eröffnete Hochgeschwindigkeitsstrecken
dazu führen, Städte und
Gemeinden an bestehenden Eisenbahnstrecken
zunehmend vom Fernverkehr abzukoppeln.
Ein Ziel ist daher, dass nach Inbetriebnahme
der Neu-/Ausbaustrecke Halle/
Leipzig—Erfurt—Nürnberg die Städte entlang
der bisherigen Fernstrecken ihren qualifizierten
Eisenbahnfernverkehr behalten.
Dipl.-Ing. Christian Schultz (DBV): Wettbewerbsverzerrungen
zu Lasten des
Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV)
durch Fernbusverkehre
Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU/FDPKoalition
wurde 2009 die Zulassung von
Busfernlinienverkehren in Deutschland
vereinbart. Die derzeitige Fassung des
Personenbeförderungsgesetzes verbietet
jedoch keinesfalls einen Busfernlinienverkehr,
soweit damit eine nachweisbare Verbesserung
des Verkehrsangebotes in heute
schlecht bedienten Relationen verbunden
ist. Untersagt ist die Genehmigung neuer
Angebote jedoch, wenn Verkehrsaufgaben
wahrgenommen werden sollen, die vorhandene
Unternehmer oder Eisenbahnen
bereits wahrnehmen.
Die Umsetzung der Pläne der schwarzgelben
Koalition wird zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen
zu Lasten des Eisenbahnfernverkehrs
schaffen. Für jeden
InterCity-Zug bzw. jeden ICE sind Trassenund
Stationsgebühren fällig, Pläne für eine
entsprechende Busmaut gibt es dagegen
bislang nicht. So können im Busverkehr
günstigere Tarife angeboten werden, was
zu Lasten des Eisenbahnfernverkehrs, teilweise
aber auch zu Lasten des Regionalzugverkehrs
geht.
Eine schlechtere Auslastung im Eisenbahnfernverkehr
gefährdet dabei künftig
die wirtschaftliche Betriebsführung etlicher
Verbindungen, da Fernbuslinien – wie
derzeit zwischen Berlin und Hamburg bzw.
Berlin und Dresden – vorzugsweise zwischen
Ballungsräumen angeboten werden
dürften.
In vielen Relationen hat der RegionalExpress-
Verkehr mittlerweile Aufgaben des
Fernverkehrs übernommen, z. B. in den
Relationen Berlin—Rostock—Warnemünde
oder Nürnberg—Dresden. Es ist unverständlich,
dass einem mit Steuergeldern
finanzierten Zugangebot nun Fahrgeldeinnahmen
durch parallele Busfernlinienverkehre
entzogen werden sollen.
Im August 2010 wurde seitens der Deutschen
Bahn stolz die Bilanz der Expressbusverbindung
Nürnberg—Prag verkündet:
rund 120 000 Fahrgäste in einem Jahr. Verschwiegen
wurde, dass bei dieser Punkt-
Punkt-Verbindung die vom Bus nicht bedienten
Zwischenstationen wie Amberg,
Schwandorf oder Furth im Wald weiterhin
auf der Schiene bedient werden müssen –
und natürlich auch bedient werden sollen.
Volkswirtschaftlich ist ein solcher Parallelbetrieb
allerdings sehr zweifelhaft.
Bemerkenswert ist, dass sich der Vorstandsvorsitzende
der DB AG, Rüdiger Grube,
Anfang Februar 2010 im Rahmen eines
Meinungsaustauschs mit DBV-Präsident
Gerhard J. Curth gegen (!) eine Verlagerung
von Fernverkehren von der Eisenbahn auf
Busse aussprach.
Angesichts der zunehmenden Verknappung
und Verteuerung des Erdöls und der
deutschen Abhängigkeit von diesen Importen
muss es zudem ein vordringliches Ziel
sein, diejenigen Verkehrsträger zu fördern,
mit denen diese Risiken vermieden, zumindest
aber deutlich reduziert werden können.
Der weitgehend elektrisch betriebene
Schienenverkehr bietet hier im Gegensatz
zum Bus die Möglichkeit, auf regenerative
und heimische Energiequellen zurückzugreifen.
Recherchen der Allianz pro Schiene zur
Sicherheit der Fahrgäste haben ergeben,
dass Fahren im Bus zwar deutlich sicherer
als Fahren im Pkw ist, der Bus aber klar hinter
der Bahn liegt. So ist das individuelle Risiko,
während einer Reise tödlich zu verunglücken,
im Bus pro zurückgelegtem Kilometer
4-mal und das Verletzungsrisiko sogar
27-mal höher als bei der Bahn. Im Grunde
ist die Bilanz für die Bahn sogar noch besser,
denn durch Pkw-Fahrer
verursachte Bahnübergangsunfälle
werden grundsätzlich
der Bahn zugerechnet.
Im Fall der deutlichen Ausweitung von Busfernlinienverkehren
ist zu befürchten, dass sich die Sicherheit des
Reisebusverkehrs tendenziell verschlechtert. Eine
Fahrplantreue ist angesichts der heutigen Belastung des
Fernstraßennetzes in der Praxis nur schwer zu realisieren.
Die gesetzliche Wahrung der Fahrgastrechte wird diese
Situation noch weiter verschärfen. Der Druck auf das
Personal, pünktlich am Zielort anzukommen, verführt
zu Leichtsinn mit der Folge eines hohen Unfallrisikos.
Der Schienenverkehr bietet
dagegen mit seiner Spurführung bzw. dem
technisch gesicherten Betriebsablauf unschlagbare
Vorteile – auch wenn knapp drei
Monate nach dem Forum in Jena durch den
tragischen Unfall bei Hordorf in Sachsen-
Anhalt deutlich wurde, dass die Streckenausrüstung
im Netz der DB teilweise noch
nicht auf dem möglichen und notwendigen
Stand der Technik ist.
Um den Sicherheits- und Umweltvorteil
der Bahn stärker zu nutzen, muss es politisches
Ziel sein, ihren Anteil am gesamten
Verkehr deutlich zu steigern. Eine wesentliche
Voraussetzung dafür ist aber, dass die
Bundespolitik die vielen Wettbewerbsverzerrungen
zu Lasten der Bahn endlich beseitigt.
Einige von vielen Bespielen:
Nachteile für die Bahn beim Ausbau der
Infrastruktur
Die Fahrzeiten der InterCity- bzw. EuroCity-
Züge zwischen Berlin Hbf und Dresden Hbf
von 2 Stunden 4 Minuten erreichen nicht
einmal Vorkriegsniveau; sie sind das Ergebnis
einer Infrastruktur, deren Zustand zurzeit
lediglich in Teilabschnitten die von der Trassierung
her mögliche Höchstgeschwindigkeit
von 160 km/h oder mehr zulässt.
Bereits seit vielen Jahren wird die Elektrifizierung
der Strecke Regensburg—Marktredwitz—
Hof—Reichenbach diskutiert.
Die Realisierung lässt dagegen auf sich
warten – von dem mittlerweile begonnenen
Abschnitt Hof—Reichenbach einmal
abgesehen.
Der erforderliche Ausbau der Bahnstrecke
Berlin—Stralsund für 160 km/h ist nicht
absehbar, während die Geschwindigkeit auf
der mittlerweile fertiggestellten Autobahn
A 20 kaum reglementiert ist.
Aufgaben des Bundes entsprechend
Artikel 87e Grundgesetz
Der Bund ist verpflichtet, zum Wohl der Allgemeinheit
auch den Fernverkehr auf der
Schiene mitzugestalten. Gerade das Angebot
an überregionalen Direktverbindungen
lässt jedoch nach Einstellung des InterRegio-
Angebots die Fahrwünsche vieler Reisender
unberücksichtigt. Ganze Regionen wurden
seinerzeit mit Duldung des Bundes vom Fernverkehr
abgehängt. Stellvertretend sei an
dieser Stelle die InterRegio-Verbindung Berlin—
Hof—Regensburg—München genannt. Deutscher Bahnkunden-Verband
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