International

Fahrgastrechte im Busverkehr erst ab 250 km

Ende 2010 haben sich das Europäische Parlament und der Rat der Verkehrsminister im Vermittlungsverfahren auf die Einführung von Fahrgastrechten im Busverkehr geeinigt. Leider hat der Verkehrsministerrat mit seiner sturen Haltung die Einführung wirksamer Fahrgastrechte im Busverkehr verhindert. Dabei hat vor allem die deutsche Regierung die Interessen der Unternehmen über die der Fahrgäste gestellt. Ein wirksamer Schutz der Passagiere im europäischen Busverkehr wird vor allem dadurch verhindert, dass die Fahrgastrechte erst bei einer Entfernung von über 250 km Anwendung finden sollen. Unter dieser Distanz sind die Buspassagiere weitgehend rechtlos.

Wir Grünen haben gegen diesen faulen Kompromiss gestimmt, auch weil die Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität nur „wenn möglich“ zugesichert werden, was in der Praxis oft einem „unmöglich“ gleichkommt. Trotz einiger verbleibender positiver Aspekte – zum Beispiel die Schaffung unabhängiger Schlichtungsstellen – wurde die Einführung wirksamer Fahrgastrechte verhindert. Damit wurde die massive Wettbewerbsverzerrung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern fortgeschrieben – insbesondere gegenüber dem umweltfreundlichen Schienenverkehr, bei dem bereits umfangreiche Fahrgastrechte gelten. So werden die Bahnkunden schon nach einer Stunde Verspätung entschädigt, die Buskunden erst nach zwei. Außerdem müssen die Linienbusse auch keine Maut bezahlen – im Gegensatz zur Bahn, die in Gestalt von Trassen- und Stationsgebühren ausgesprochen hohe Mautbeträge zahlen muss.

Anstatt auf faire Rahmenbedingungen für alle Verkehrsträger zu drängen, führte die deutsche Blockade zu einer Schwächung des umweltfreundlichen Schienenverkehrs in Europa.

Michael Cramer, MdEP,
Verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament

aus SIGNAL 1/2011 (März 2011), Seite 24

 

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