Ende 2010 haben sich das Europäische Parlament
und der Rat der Verkehrsminister im
Vermittlungsverfahren auf die Einführung von
Fahrgastrechten im Busverkehr geeinigt.
Leider hat der Verkehrsministerrat mit seiner
sturen Haltung die Einführung wirksamer
Fahrgastrechte im Busverkehr verhindert.
Dabei hat vor allem die deutsche Regierung
die Interessen der Unternehmen über die
der Fahrgäste gestellt. Ein wirksamer Schutz
der Passagiere im europäischen Busverkehr
wird vor allem dadurch verhindert, dass die
Fahrgastrechte erst bei einer Entfernung
von über 250 km Anwendung finden sollen.
Unter dieser Distanz sind die Buspassagiere
weitgehend rechtlos.
Wir Grünen haben gegen diesen faulen
Kompromiss gestimmt, auch weil die Rechte
von Menschen mit eingeschränkter Mobilität
nur „wenn möglich“ zugesichert werden,
was in der Praxis oft einem „unmöglich“
gleichkommt.
Trotz einiger verbleibender positiver Aspekte
– zum Beispiel die Schaffung unabhängiger
Schlichtungsstellen – wurde die
Einführung wirksamer Fahrgastrechte verhindert.
Damit wurde die massive Wettbewerbsverzerrung
zwischen den verschiedenen
Verkehrsträgern fortgeschrieben – insbesondere
gegenüber dem umweltfreundlichen
Schienenverkehr, bei dem bereits
umfangreiche Fahrgastrechte gelten. So
werden die Bahnkunden schon nach einer
Stunde Verspätung entschädigt, die Buskunden
erst nach zwei. Außerdem müssen die
Linienbusse auch keine Maut bezahlen – im
Gegensatz zur Bahn, die in Gestalt von Trassen-
und Stationsgebühren ausgesprochen
hohe Mautbeträge zahlen muss.
Anstatt auf faire Rahmenbedingungen für
alle Verkehrsträger zu drängen, führte die
deutsche Blockade zu einer Schwächung
des umweltfreundlichen Schienenverkehrs
in Europa. Michael Cramer, MdEP,
Verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament
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