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Eine Fahrt mit der Berliner U-Bahn für
30 Cent, eine Fahrt mit dem Bus für 35 – absurde
Träumereien politischer Phantasten?
Nein: West-Berliner Realität anno 1972. Was
heute, wo gut ein Jahr nach der letzten Verteuerung
des VBB-Tarifs schon wieder die
nächste beschlossen worden ist, als paradiesischer
Zustand erscheint, sorgte seinerzeit
für heftige Auseinandersetzungen. Dabei
waren die BVG-Fahrpreise seit 1964 nicht
mehr erhöht worden.
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Die BVG-Geschäftsleitung sorgte sich 1972 um die Sicherheit ihres Personals, da eine massive Fahrpreiserhöhung heftige Proteste der Bevölkerung auslöste. Sammlung Michael Müller |
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Nun fiel die Steigerung etwa beim Einzelfahrschein
der U-Bahn mit fünfzig Prozent
zwar happig aus – andererseits geschah sie
auf niedrigem Niveau: Statt 40 kostete das
Ticket ab 1. März 1972 nun 60 Pfennig. Der
Busfahrschein verteuerte sich von 50 auf
70 Pfennig. Der „Umsteiger“ für die Benutzung
mehrerer Buslinien oder von Bus und
U-Bahn wurde abgeschafft. Die U-Bahn-
Sammelkarte zu 2 DM galt fortan nur noch
für vier statt zuvor fünf Fahrten. Der Preis
der Bus-Sammelkarte für fünf Fahrten wurde
von 2,20 DM auf 3 DM erhöht. Die Umsteige-
Sammelkarte bot für 3 DM nur noch
vier Fahrten, zuvor waren es fünf Fahrten für
3,50 DM gewesen. Die Ermäßigungs-Sammelkarte
hingegen verteuerte sich nicht:
Weiterhin sechs Fahrten mit Umsteigeberechtigung
für 2,10 DM.
Neu hinzu kam, „dem allgemeinen Trend
entsprechend“, wie die „Berliner Verkehrsblätter“
Nr. 11/1971 bemerkten, eine Seniorenkarte
für Männer ab 65 und Frauen ab 60
Jahren: Das Gesamtnetz kostete die neuerdings
nicht mehr als alte Menschen titulierten
15 DM im Monat, allerdings galt die Karte
nicht montags bis freitags vor 9 Uhr sowie
zwischen 15 und 19 Uhr.
Schon die vorhergehende Tariferhöhung
war drastisch ausgefallen, die
„Berliner Verkehrsblätter“
bemerkten in Ausgabe 3/1964,
es „war sich die Öffentlichkeit nicht im geringsten
klar darüber, was ihr diesmal bevorstand
und war wegen der Höhe der neuen
Fahrpreise schockiert“: Zum 1. April 1964
stieg der Preis für den Einzelfahrschein für
U- und Straßenbahn von 35 auf 40, für den
Bus von 40 auf 50 Pfennig. Ein Billett zum
einmaligen Umsteigen bei den BVG-Bahnen
verteuerte sich von 40 auf 60 Pfennig, beim,
vom oder zum Bus von 45 auf ebenfalls
60 Pfennig. Der Preis des kurz nach dem
Mauerbau eingeführten „Doppel-Umsteigers“
wurde von 50 auf 70 Pfennig erhöht.
Eine Monatskarte für das U-Bahn-Netz kostete
statt 17 fortan 21 DM. Die Sammelkarte
für U- und Straßenbahn war sogar ganz abgeschafft,
nach Protesten aber bereits am
1. Juni 1964 wieder eingeführt worden. Allerdings
bot sie nun keinen „Mengenrabatt“
mehr, wodurch sich eine Fahrt von 32,5 auf
40 Pfennig verteuert hatte.
Die unmittelbare Folge war ein deutlicher
Rückgang der Fahrgastzahlen, wie die „Berliner
Verkehrsblätter“ Nr. 5/1964 berichteten:
Im April 1964 seien bei der BVG rund
sieben Prozent weniger Passagiere als im
Vorjahreszeitraum gezählt worden. Die Zahl
der S-Bahn-Fahrgäste wäre hingegen von
100 000 auf 130 000 pro Tag gestiegen – in
diesem Fall, so kann man wohl vermuten,
nicht trotz, sondern gerade wegen des fehlenden
Tarifverbunds mit der BVG: Solange
die DDR-Reichsbahn die West-Berliner
S-Bahn betrieb, hielt sie deren Fahrpreis immer
etwas unter dem der BVG. Bei jener sank
die Zahl der Fahrgäste auch in den restlichen
sechziger Jahren stetig.
Blockaden und unbefugte Notbremsungen
Dabei stellte sich damals, als die Massenmotorisierung
auf vollen Touren lief, der
Wohlstand wuchs und der Treibstoff billig
war, generell die Frage, welche Rolle der
öffentliche Personennahverkehr in Zukunft
noch spielen würde. Womöglich hatte man
deshalb so lange mit einer neuerlichen Tariferhöhung
gewartet.
Als sie im Juli 1971 zum 1. Januar 1972 angekündigt
wurde und schließlich mit zweimonatiger
Verspätung erfolgte, geschah dies
im Zuge einer deutlichen Verteuerung auch
anderer städtischer Dienstleistungen – wollte
man doch endlich den Haushalt sanieren
(der Jahresverlust der BVG hatte in der Bilanz
für 1970 rund 121,4 Millionen DM betragen).
Und es geschah in einem gesellschaftlichen
Umfeld, das hochgradig politisiert und auch
politisch polarisiert war. Insbesondere die
damals sehr aktive linksextreme Szene nutzte
das Thema in der Hoffnung, damit Massen
für sich mobilisieren zu können. Die traditionelle
Zerstrittenheit dieses Milieus tat ein
übriges – sicher war es mindestens ebenso
verlockend, den Abtrünnigen vom angeblich
rechten linken Glauben eins auswischen
zu können wie dem verabscheuten „System“.
Am Abend des 29. Februar 1972 fand eine
Demonstration mit rund 3000 Teilnehmern
statt, die vom Kottbusser Tor zum Karl-
Marx-Platz führte. Einige hundert Militante
spalteten sich ab, es kam zu gewalttätigen
Auseinandersetzungen mit der Polizei, die
mindestens sechs Verletzte zur Folge hatten.
Aus dem „Tagesspiegel“ vom 1. März 1972
erfährt man weiter, auf dem U-Bahnhof Karl-
Marx-Straße wäre mehrmals der Notsignalschalter
betätigt, dort und auf der Station
Boddinstraße seien mit Farbspritzpistolen
Parolen für einen Nulltarif angebracht worden.
Bereits in der Nacht zum 29. Februar
hätten Unbekannte auf drei Betriebshöfen
„über 100 Busse der BVG mit Losungen gegen
höhere Fahrpreise und für Forderungen
nach dem Nulltarif beschmiert“.
Der „Tagesspiegel“ vom 2. März 1972
berichtet von Aktionen von Schülern in
Spandau, Steglitz und am Kranzler-Eck,
stellt aber zufrieden fest: „Ohne schwere
Zwischenfälle und Verkehrsstörungen ist
(…) der erste Tag mit den erhöhten Tarifen
verlaufen.“ Auf dem Hermannplatz habe
es eine Kurzkundgebung mit vierhundert
Teilnehmern gegeben, anschließend hätten
„mehrere Gruppen Freifahrten auf der
U-Bahn erzwungen“ und auf den Stationen
Hermannplatz, Kurfürstenstraße und Wittenbergplatz
„unbefugte Notbremsungen“
bewirkt. „Die Verteilung von Flugblättern
und der Verkauf von Plaketten, mit denen
sich Anhänger des Nulltarifs ausweisen sollen,
wurden vor und auf U-Bahnhöfen seit
Beginn des Früh-Berufsverkehrs geduldet,
stießen jedoch bei den Fahrgästen auf keine
nennenswerte Resonanz, wie auch während
der U-Bahn-Fahrt vorgebrachte Argumente
jugendlicher Gruppen.“
Ganz so ruhig ging es denn aber doch
nicht zu, wie der Ausgabe vom 3. März zu
entnehmen ist, die von der Blockade eines
Eingangs des U-Bahnhofs Voltastraße berichtet
und von der Besetzung eines Doppeldeckers,
ebenfalls durch Jugendliche, was
ebenfalls einen Einsatz der Polizei zur Folge
hatte. Diese schwang den Schlagstock auch,
als am Nachmittag die Kreuzung Badstraße/
Prinzenallee blockiert wurde. „Unbefugte
Notbremsungen“ gab es gleichfalls wieder.
Und einen dritten Schlagstockeinsatz bei
der Räumung des besetzten U-Bahnhofs
Hermannplatz von mehreren hundert Demonstranten
am 3. März.
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Die Autobus-Sammelkarte der BVG (West) kostete ab 1. September 1972 stolze 3 DM. Sammlung Michael Müller |
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Die „Berliner Verkehrsblätter“ Nr.
3-4/1972 bemerken: „Neben tumultartigen
Protestaktionen gegen die Tariferhöhung
der BVG-West wurden auch solche mit leisen
Tönen durchgeführt, die beispielsweise
mit Plakaten Gegenstimmung erzeugen
wollten. Einer dieser Aktionen
kann eine gewisse
Originalität nicht abgesprochen
werden.“ BVGReklameplakate
mit dem Text „Müller zahlt so viel
täglich, wie Kollege Meier
wöchentlich. Müller fährt
Auto. Man fährt besser
mit der BVG“ seien von
einem „aktionskomitee
rote schiene“ parodiert
worden durch solche mit
dem Spruch: „Müller zahlt
die neuen Preise. Meier
fährt mit seinen Kollegen
umsonst. Man fährt besser
schwarz mit der BVG“ –
„So Anfang März 1972 in
der Karl-Marx-Straße in
Neukölln zu lesen.“
Mensch Meier
Der von den BVG-Werbern erdachte Kollege
Meier fand dann auch in die Populärkultur
Eingang, durch den seinerzeit als Foliensingle
verkauften oder gratis verteilten
Song „Mensch Meier“. Der Titelheld dieses
Lieds der Politrockband Ton Steine Scherben
entschließt sich „in aller Hergottsfrühe
im 29er kurz vor Halensee“ spontan
zum Fahrpreisboykott – woraufhin sich
ihm die anderen Insassen des überfüllten
Busses prompt anschließen. Denn: „Wenn
die da oben x-Millionen Schulden haben,
dann soll’n ses bei den Bonzen holen, die
uns beklauen.“ (Der vollständige Liedtext
ist nachzulesen unter www.riolyrics.de/
song/id:155)
Das Lied, welches „die da oben“ dazu
sangen, dürfte dem Menschen des Jahres
2012 seltsam vertraut vorkommen: „Berlin
will mit den Preiserhöhungen den Nachweis
führen, ‚insbesondere auch westdeutschen
Kritikern gegenüber’, daß es bereit
ist, ‚eigene Beiträge zur Bewältigung der
Finanzprobleme zu leisten’“, liest man im
„Tagesspiegel“ vom 8. Juli 1971. Der sozialdemokratische
Finanzsenator „Striek wies
darauf hin, daß Berlin bei der Verwirklichung
der Tarifvorschläge weiterhin die
Stadt mit den niedrigsten Verkehrstarifen
der Bundesrepublik sei.“ In dem Artikel
erfährt man übrigens auch, welche im Abgeordnetenhaus
vertretene Partei bei den
jüngsten Wahlen einen Nulltarif bei der
U-Bahn gefordert habe: die FDP.
In der aufgeheizten Stimmung fühlte sich
der Finanzsenator bemüßigt, zwecks Rechtfertigung
eine „Zur Tariferhöhung bei der
BVG“ betitelte „kleine Broschüre“ herauszugeben,
wie die „Berliner Verkehrsblätter“
Nr. 9/1971 zu berichten wissen. Darin seien
die geplanten Eröffnungsdaten für die in
Bau befindlichen U-Bahn-Strecken genannt
worden. Dies waren die Verlängerungen der
U 7 nach Rudow und Spandau, der U 8 nach
Wittenau und der U 9 nach Steglitz und nach
Osloer Straße. Deutlich später als seinerzeit
avisiert wurden schließlich nur die Abschnitte
Rohrdamm—Rathaus Spandau (1971 noch Falkenseer
Platz; Oktober 1984 statt Anfang 1982)
und Osloer Straße—Wilhelmsruher Damm (Frühjahr
1987 und Herbst 1994 statt Anfang 1981) fertiggestellt.
Ihren traurigen Höhepunkt
erreichten die Auseinandersetzungen,
als es am 13. März 1972, einem
Montag, gegen 10 Uhr vormittags
zu einem Sprengstoffanschlag
in der BVG-Hauptverwaltung
an der Potsdamer Straße kam:
Eine Rohrbombe explodierte
auf dem Flur, sinnigerweise
vor der Strafgeldstelle. Zwei Verletzte
waren zu beklagen.
Die Anhänger des West-Berliner SEDAblegers
SEW hatten sich mit Kritik an der
Preispolitik von Senat und BVG übrigens
zurückhalten müssen. Denn wie bei Tariferhöhungen
der West-BVG üblich, zog die
von der DDR-Reichsbahn betriebene S-Bahn
nach einer kurzen Schamfrist nach: Zum
1. September 1972 wurde der Preis für einen
Einzelfahrschein in West-Berlin von 30 auf
50 Pfennig erhöht. Neu war neben anderem
eine Sammelkarte mit elf Fahrten für 5 DM.
Der zum 1. März 1972 eingeführte BVG-Tarif
sollte vier Jahre lang Bestand haben – trotz
der Ölkrise, die schon 1973 hereinbrach und
ein Ende machte mit den Zeiten unglaublich
billigen Erdöls. Dementsprechend kräftig
wurde dann wieder den Fahrgästen in die Taschen
gegriffen: Der Einzelfahrschein kostete
ab 1. März 1976 1 DM. Allerdings galt er nun,
wie es bereits fünf Jahre zuvor im Gespräch
gewesen war, für U-Bahn und Bus und zum
beliebig häufigen Umsteigen – die 1952 bei
der West-BVG wieder eingeführte Trennung
der Fahrpreise für (die in der Betriebsführung
deutlich teureren) Busse einerseits und Uund
Straßenbahnen andererseits wurde endgültig
abgeschafft. Eine Sammelkarte für fünf
Fahrten gab’s für 4,50 DM, womit sich eine
U-Bahn-Fahrt auf einen Schlag von mindestens
50 auf mindestens 90 Pfennig verteuerte.
Die Wiedereinführung eines Kurzstreckentarifs,
die ebenfalls bereits 1971 diskutiert worden
war, ließ noch bis 1988 auf sich warten.
Nichtsdestoweniger hatten die Verantwortlichen
wohl aus den Auseinandersetzungen
um die Tariferhöhung von 1972 gelernt:
Viele kleine Preissteigerungen lassen sich
besser „verkaufen“ als eine große. Jedenfalls
vollzog sich die Verdoppelung des Preises für
einen Einzelfahrschein von 1976 bis 1983 in
mehreren Schritten. Mit 2 DM lag er dann immer
noch traumhaft niedrig – zumindest aus
heutiger Sicht, wo angeblich selbst 2,30 Euro
(entspricht 4,50 DM) nicht genug sind. Eine
Monatskarte für das BVG-Gesamtnetz kostete
ab 1. März 1972 übrigens 60 DM, eine Monatskarte
für das U-Bahn-Netz gab es bereits
für 26 DM – ja, für rund 13 Euro.
Nicht vergleichbar?
Natürlich kommt bei Hinweisen auf diese
Fahrpreise immer das Argument, die damaligen
Verhältnisse ließen sich doch mit den
heutigen nicht vergleichen. Zugegeben: Dieser
Tarif galt – gezwungenermaßen – nur für
West-Berlin (in Ost-Berlin kostete die Einzelfahrt
allerdings sogar nur 20 Pfennig). Heute
hingegen kann man mit einem Fahrschein
für demnächst 2,40 Euro von Spandau nach
Köpenick reisen, von Marzahn nach Steglitz
oder von Pankow nach Wannsee. Und das
auch mit der S-Bahn (wenn die denn fährt).
Nur: Wie oft reist man denn, wenn dies nicht
gerade der Arbeitsweg ist, von Spandau
nach Köpenick, von Marzahn nach Steglitz
oder von Pankow nach Wannsee?
Die wichtigste Veränderung gegenüber
der Situation von vor 40 Jahren hat denn
wohl auch im politischen Bewusstsein der
breiten Öffentlichkeit stattgefunden. 1972
wurde nicht nur bescheiden Kritik geübt, es
wurden noch Fragen gestellt und Rechnungen
aufgemacht. So soll auf dem Cover zu
„Mensch Meier“ zu lesen gewesen sein: „Die
BVG-Preise wurden erhöht. Warum? Weil der
Senat unser Geld nicht für uns ausgibt, sondern
für Sachen, die uns nicht nutzen. Der
Senat lügt uns vor, daß die BVG ein Defizit
hätte, aber gerade soviel kostet die ‚Freiwillige
Polizeireserve’. Für die Starfighter der
Bundeswehr könnten wir in ganz Berlin 10
(zehn) Jahre umsonst fahren.“
Heute, wo Politik nicht nur dauernd für
„alternativlos“ erklärt, sondern dies auch
weitgehend unwidersprochen hingenommen
wird, sind derlei Vergleiche natürlich
undenkbar. Fast so undenkbar wie die Tatsache,
dass die BVG-Tarife damals noch vom
Berliner Abgeordnetenhaus bestätigt wurden,
jeder Volksvertreter sie also gegenüber
seinen Wählern zu verantworten hatte.
Geht es nach dem derzeitigen Verkehrssenator,
sollen die Fahrpreise im Berliner
ÖPNV künftig nicht nur ebenso regelmäßig
wie automatisch steigen, sondern quasi im
Zuge höherer Gewalt – einfach Jahr für Jahr
gemäß einer irgendwie errechneten allgemeinen
Teuerungsrate. Ohne Diskussion.
Wobei der Senator leider unerwähnt ließ, ob
seiner Meinung nach ebenso automatisch
auch die Bezüge der Beschäftigten von VBBUnternehmen
erhöht werden sollten. Jan Gympel
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