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Das Europaparlament in Strasbourg, Ort der (Mit-)Entscheidung über europäische Bahnpolitik. Foto: pixelio.de/Monika Albert |
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Der Europäische Fahrgastverband EPF begrüßt
die EU-Verordnung 1371/2007 zu
den Fahrgastrechten der Bahnkunden. Die
Verordnung bringt wichtige neue Sicherheiten
für Fahrgäste und ihr Gepäck bei der
Zugreise durch Europa.
Die Vorschrift
berücksichtigt dabei
insbesondere
die Bedürfnisse der
Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen
und bietet
eine Reihe von
Kompensationsleistungen
und Hilfen
bei erheblichen
zeitlichen Verspätungen
oder auch
Unfällen.
Der EPF anerkennt
den persönlichen
Beitrag von
EU-Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani
zur Einführung der Verordnung, die ein
wichtiger Schritt ist auf dem Weg zu einem
umfassenden System von Fahrgastrechten
bei allen Trägern des öffentlichen Verkehrs –
einschließlich Bussen, Reisebussen und
Schiffen zur Personenbeförderung.
Der EPF hat gegenüber Vizepräsident Tajani
aber auch seine Bedenken vorgebracht,
dass es eine Reihe von Staaten gibt, die versuchen,
für ihren eigenen Schienenverkehr
Ausnahmen der Verordnung durchzusetzen.
„Das Versagen einiger Mitgliedsstaaten,
diese neuen Rechte vollumfänglich
umzusetzen, zeigt ein Europa der zwei
Geschwindigkeiten: Einige sind ernsthaft
bemüht, die Rechte der Fahrgäste auszuweiten,
die anderen schenken den neuen
Rechten nicht die Aufmerksamkeit, welche
Ihnen gebührt“, so EPF-Vizevorsitzender
Christopher Irwin.
In diesen Punkten sucht der EPF die Kooperation
mit der “Community of European
Railway and Infrastructure Companies
(CER)”, der “International Association of
Public Transport (UITP)”, der “International
Road Transport Union (IRU)“ und der Europäischen
Kommission, um gemeinsam ein
funktionierendes Bündel von Fahrgastrechten
zu erarbeiten – und zwar unabhängig
vom jeweiligen Beförderungsmittel. Der EPF
will auch durch seine 30 Mitgliedsverbände
in 18 europäischen Ländern Druck auf die
einzelnen Mitgliedsstaaten machen, um seine
Forderungen zu unterstreichen. European Passengers‘ Federation (EPF)
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