Planung

Erneute TÖB ­Beteiligung zu den Tiergartentunneln

Ein besonderes Weihnachtsgeschenk gab es für die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN): "Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Verkehrsanlagen im 'Zentralen Bereich' von Berlin sind von den Vorhabenträgern Planungsänderungen vorgenommen worden. Den Umfang der Änderungen entnehmen Sie bitte der beigelegten Übersicht", schrieb die Senatsverkehrsverwaltung am 16. Dezember und kündigte an, daß zur Durchführung der Verbandsbeteiligung gemäß Bundesnaturschutzgsetz der BLN "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zwei Sätze der geänderten Planfeststellungsunterlagen zwischen dem 20.12. und 23. 12. 1994" zugestellt werden. "Die Unterlagen dienen sowohl Ihrer als auch der Einsichtnahme der Ihnen angeschlossenen und anerkannten Naturschutzverbände." Und weiter unter war dann zu lesen: "Die Ihnen freigestellte Äußerung senden Sie bitte bis zum 16.01.1995 an uns. Bei der Fristberechnung haben wir den Zeitraum vom 23.12.1994 bis zum 01.01.1995 außer Betracht gelassen." Wie großzügig! Damit gab es insgesamt mehr als drei Wochen Zeit, um lächerliche zehn Aktenordner mit Plänen und einen 80 Seiten umfassenden Erläuterungsberìcht durchzuarbeiten und eine fundierte Stellungnahme dazu abzugeben.

Dieses Verfahren ist eine Unverschämtheit, beträgt doch selbst bei gewöhnlichen Bebauungsplänen die Frist für die sogenannten Träger öffentlicher Belange (TÖB) vier bis sechs Wochen. Zu bemängeln ist auch, daß die erheblichen Planungsänderungen nur diesem beschränkten Kreis der (TÖB) zugänglich gemacht und nicht öffentlich ausgelegt wurden - allein das Inhaltsverzeichnis geht über drei Seiten und umfaßt 46 Einzelpunkte. Darunter sind keineswegs nur für Verwaltungen und Naturschützer wichtige Punkte (wie z.B. die Verlegung einer Feuerwehrzufahrt und eine zuvor fehlerhafte - Berechnung der Baumersatzpflanzungen), sondern auch wesentliche Anderungen des Verkehrskonzeptes.

Und dies ist der dritte, inhaltliche Kritikpunkt an den neuen Plänen. Die zur Erschließung des Lehrter Zentralbahnhofs nötige S21 gibt es in den Planunterlagen immer noch nicht, denn der Senatsbeschluß zur S21 erst am 3l.l.95 und sieht ja auch nur eine Trassenfreihaltung und keine Planfeststellung der S21 vor. Dafür wird die Anbindung des neuen Fernbahnhofs noch autogerechter gestaltet. Ganz abgesehen davon. daß von der einst versprochenen Beseitigung der Entlastungsstraße nichts mehr übrig ist. Diese soll vielmehr durch eine noch um 50% breitere "Floraallee" ersetzt werden. Außerdem sind eine neue Tiefgarage für 1.000 zusätzliche Autostellplätze und eine Verbreiterung der lnvalidenstra­ße auf zehn Fahrspuren vorgesehen. Das gesamte Verkehrskonzept rund um den Lehrter Bahnhof wurde neu entworfen, so daß jetzt eine bequeme Autovorfahrt an der Invalidenstraße möglich ist. Die Haltestellen für den ÖPNV werden dagegen nach Süden auf die voraussichtliche "Rückseite" des Bahnhofs verbannt.

Derart gravierende Neuplanungen nicht der breiten Öffentlichkeit zu zeigen, sondern in einem äußerst fragwürdigen Verfahren unter der Decke zu halten, beschädigt erneut die Planungskultur, zeigt aber auch die Verunsicherung bei den planenden Stellen, die noch immer fürchten müssen, daß die ganze "Pilzkonzept-­Planung" bereits vor oder gar erst nach dem ersten Spatenstich wie ein Kanenhaus zusammenfällt. Doch zunächts steht die Erörterung der Planung mit den rund 19.000 Einwendern bevor. Dies soll voraussichtlich ab März in täglichen Runden über mehrere Wochen (!) erfolgen.

IGEB

aus SIGNAL 1/1995 (Februar 1995), Seite 10

 

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