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Wer eine Umweltkarte der Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg (VBB) besaß, konnte
damit bisher auch den RegionalExpress von Berlin Hbf nach Fürstenwalde ohne Zuschlag
benutzen und zugleich ein Fahrrad mitnehmen, auch dieses - wie bei R-, S- und U-Bahn
ohne Zuschlag. Mit der zum Fahrplanwechsel am 28. Mai erfolgten Ausweitung des
RegionalExpress-Netzes auf vier Linien (vgl. SIGNAL 3-4/95 ) sollten nun aber
"Ergänzungsfahrscheine"
für die Benutzer von VBB-Tickets eingeführt werden: 2,- DM für die Einzelfahrt,
ermäßigt 1,- DM. Darüber hinaus sollte bei RE-Fahrten, die nur innerhalb des
VBB-Tarifgebietes stattfinden, die Fahrradmitnahme vollkommen ausgeschlossen
werden. Dokumentiert ist dies alles in den zum Fahrplanwechsel herausgegebenen
DB-Kursbüchern.
Während der Zuschlag nach heftigen bahninternen Auseinandersetzungen (zunächst) nicht
eingeführt wurde, blieb es beim Ausschluß der Fahrradmitnahme. Erst auf Initiative des
ADFC Berlin lenkte die Bahn ein. Ende Mai teilte Hans Leister, Leiter des
DB-Regionalbereiches Berlin-Brandenburg mit, daß ab sofort alle Verkaufsstellen
in seinem Bereich angewiesen werden, Reisenden
mit Fahrrad eine Fahrradkarte für den Nahverkehrsbereich (z.Zt. 4,40 DM) im
VBB-Gebiet zu verkaufen und ihnen die Fahrt mit dem Rad in den RegionalExpress-Zügen
zu ermöglichen. Damit wurde die als Fußnote bei allen RE-Fahrplantabellen zu findende
Regelung außer Kraft gesetzt, wonach die "Fahrradmitnahme nur
von/nach Bahnhöfen außerhalb des
Gemeinschaftstarifgebietes der VBB" möglich sei. Außerdem weist die Bahn daraufhin,
daß Fahrradkarten für den Nahverkehr an allen Nahverkehrsautomaten über die Eingabe
des Zahlencodes 99 erworben werden können.
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Fürstenwalde (Spree) im Sommer 1994, Einfahrt des RE1 nach Berlin Hbf. Seit Ende Mai 1995 sind auf allen RE-Linien für die Fahrradmitnahme DM 4,40 zu bezahlen. Daraufhin ist die Zahl der Reisenden mit Fahrrad zwischen Berlin und Fürstenwalde deutlich zurückgegangen. Zwar gibt es eine Ausweichmöglichkeit (mit der S3 bis Erkner und weiter mit der RB17), aber diese wird nur von einem Teil der bisherigen Kunden genutzt, vielleicht wegen der deutlich längeren Fahrzeit, vielleicht aber auch nur aus Unkenntnis darüber, daß bei den Regionalbahnzügen innerhalb des VBB-Tarifgebietes weiterhin keine Fahrradkarte gekauft werden muß. Foto: I. Schmidt |
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Die nun eingeführte Regelung ermöglicht zwar weiterhin die Fahrradmitnahme im RE, aber
eben nur noch gegen Zuschlag. Herr Leister begründete die Forderung nach Kauf
einer Fahrkarte damit, daß die RE-Linien in erster Linie eingerichtet worden seien, um
Fahrgäste, auch mit Fahrrädern, von Berlin schnell in die Regionen zu transportieren
und nicht als Verkehrsmittel innerhalb des VBB-Gebietes. Reisende mit Fahrrädem, die
über das VBB-Tarifgebiet hinaus fahren wollen, so Leister, müssen sowieso eine
Fahrradkarte lösen, ihnen entstehen also keine Mehrkosten.
Der ADFC kann dieser Argumentation zwar folgen, sie aber nicht gutheißen. Die
Erfahrungen mit überfüllten Zügen und zurückgelassenen Radfahrem sollten für die
DB AG nicht Anlaß zur Ausgrenzung der Radfahrer sein, sondern zur Überprüfung ihres
Konzeptes für den zukünftigen neu anzusehaffenden oder zu rekonstruierenden
Wagenpark. Der ADFC propagiert hier schon seit längerem die Einrichtung sogenannter
Mehrzweckabteile oder -bereiche in allen Wagen, die eine sehr gute Anpassung an
die Anforderungen des Berufspendlerverkehrs mit vielen Sitzplätzen wochentags und
den Freizeitausflüglem mit viel sperrigem Gepäck sowie Fahrrädern an den
Wochenenden ermöglichen würden. Leider haben die Verantwortlichen in Politik
und Verwaltung noch nicht die Chancen durch bessere Fahrradmitnahmemöglichkeiten
in Bahn und Bus erkannt, obwohl sie den Umweltverbund, derja aus Fußgängern
Fahrradfahrern und Benutzern öffentlicher Verkehrsmittel besteht, ständig lautstark als
Alternative zum privat genutzten Auto propagieren.
ADFC Landesverband Berlin
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