Unsere lieben Kleinen sind Mamas und Papas ganzer Stolz. Manchmal kosten sie
aber auch: Nerven und eine Menge Geld, zum Beispiel auf Reisen. Dabei ist für die
Deutsche Bahn Kind nicht gleich Kind. Es wird zum einen nach dem Alter und zum
anderen nach dem Familienverhältnis differenziert.
Wann ist ein Kind ein Kind?
Die Bahn unterscheidet drei Altersgruppen:
- Die Kleinkinder, die unter 6 Jahre alt sind.
Diese brauchen bis auf ganz wenige Ausnahmen
(z. B. eigener Platz im Nachtreiseverkehr
oder bei Kindergruppen im
Schleswig-Holstein-Tarif) auf keiner Fahrkarte
erwähnt werden.
- Die 6- bis 14-jährigen. Sie müssen zwar
nicht immer zahlen, jedoch immer auf einem
Fahrschein als Reisender mitgezählt
werden.
- Die Großen unter den Kleinen. Alle, die
ihren 15. Geburtstag gefeiert haben, und
gerne als „Erwachsene“ behandelt werden
möchten, können sich „freuen“, denn
tariflich werden sie das. Sie zahlen den
vollen Fahrpreis.
Diese Kindesaltersgrenzen haben sich in
Deutschland weitestgehend etabliert. Soll
die Reise ins Ausland gehen, dann klaffen
Welten. Dazu im nächsten SIGNAL mehr.
Maßgebend für die Tarifierung ist immer
das Alter des Kindes am ersten
Geltungstag
einer Fahrkarte. Wird das Kind zwischen der
Hin- und der Rückfahrt 15 Jahre alt, kann es
trotzdem noch als Kind letztmalig zurück
reisen, wenn beide Fahrten auf einer Fahrkarte
gebucht sind.
Betrachten wir weiter die fahrscheinpflichtigen
Kinder in der Altersgruppe 6 bis
14 Jahre. Sie werden tariflich in allein reisende
Kinder und in Familienkinder unterschieden.
Familienkinder
Reisen Kinder in Begleitung von Mama, Papa,
Oma oder Opa, dann bezeichnet man sie als
Familienkinder. Sie fahren in der Regel kostenfrei
mit, wenn sie auf der Fahrkarte des
Erwachsenen zum Normalpreis oder Sparpreis
(ggf. mit Bahncard-Rabatt) eingetragen
sind. Lebenspartner im gemeinsamen
Haushalt lebend oder Personen, die nach
Maßgaben des BGB als Vormund bestellt
sind, werden entsprechend wie ein Elternteil
behandelt. Andere, z. B. Onkel und Tanten,
haben das Nachsehen. Sie müssen für das
Kind eine separate Karte lösen.
Die Fahrt mit kostenfreien Familienkindern
kann auch mal teurer sein als ohne.
Wie kommt das? Bei Sparpreisen zahlen die
Kinder zwar formell nichts, dennoch müssen
auch für diese noch Sparpreis-Kontingente
vorhanden sein. Beispiel: für eine Fahrt sind
nur noch zwei Kontingente für den günstigen
Sparpreistarif (49 Euro) verfügbar. Für
eine Familie mit zwei Kindern benötigt man
aber vier. Also bekommt man nur die nächst
teurere Sparpreis-Stufe angeboten, wo noch
mindestens vier Kontingente vorhanden
sind (59 Euro, 69 Euro, …).
Für die Familienkinderregelung gilt: Das
Kind muss auf der Fahrkarte mit erfasst
sein. Wird das vergessen, gilt das Kind als
Reisender ohne Fahrschein. Nachträglich
kann es nicht ergänzt werden. Ausnahmen
von der Erfassungspflicht gibt es
bei einigen Nahverkehrsangeboten (z. B.
Ländertickets) oder wenn ein Regio-Fahrschein
an einem Nahverkehrsautomaten
gekauft wird.
Achtung! Sind die (Groß-)Eltern mit ihren
(Enkel-)Kindern ausschließlich in einem
Verkehrsverbund unterwegs und kaufen
ein Ticket zu den örtlichen Verbundtarifen,
dann greift die DB-Familienkinderregelung
nicht, und es ist ein ermäßigter Verbund-
Fahrschein für das Kind zu lösen.
Bei großen Familien mit mehr als drei fahrscheinpflichtigen
Kindern (6 bis 14 Jahre) besteht
das Problem, dass nur fünf Personen
auf einer Fahrkarte eingetragen werden
können. In diesem Fall bekommt man im
Reisezentrum eine kostenlose DB-Familienkarte,
auf der die Eltern bzw. Großeltern
sowie bis zu acht Kinder vermerkt sind und
die als Fahrkarte für alle übrigen Familienkinder
gilt, die nicht auf das „normale“ Ticket
passen. Sie gilt für jeweils ein Jahr.
Allein reisende Kinder
Fahren Kinder nicht in Begleitung der Großeltern,
Eltern oder deren Lebenspartner,
sondern mit anderen Personen, alleine oder
in Gruppen (auch mit Eltern), können sie
nicht kostenlos reisen, sondern entrichten
den halben Erwachsenenpreis.
Setzen Eltern ihr Kind allein in einen Zug,
ist es auch auf sich allein gestellt. Das Zugpersonal
kann sich nicht um das Kind kümmern.
Die Verantwortung tragen ausschließlich
die Erziehungsberechtigten. Auch wenn
die Beförderungsbedingungen eine Begleitperson
nur für Kinder unter fünf Jahren
vorschreiben, sollten verantwortungsvolle
Eltern ihre Liebsten nicht allein durch die
Welt schicken. Sie müssen nicht zwangsläufig
alleine sein. Auf leider nur wenigen
ausgewählten direkten Zugverbindungen
bietet die DB in Kooperation mit den Bahnhofsmissionen
freitags und sonntags für
30 Euro den Service „Kids on Tour“ an. Die
Begleitpersonen sind pädagogisch geschult
und sorgen u. a. mit Spielen dafür, dass keine
Langeweile aufkommt. Die Anmeldung
muss jedoch mindestens eine Woche vor der
Reise erfolgen – also nichts für die kurzfristige
„Kinderverschickung“.
Reservierungen
Reisen (Groß-)Eltern (max. 2 Erwachsene)
mit ihren (Enkel-)Kindern, so können sie in
den Fernverkehrszügen ICE, IC, EC eine sogenannte
Familienreservierung bekommen.
Statt 4 Euro für jeden einzelnen Sitz im Zug
zahlen sie nur zusammen 8 Euro. Jeweils
ein Anschlusszug ist sogar gratis. Reservierungen
im Ruhebereich sollten mit Kindern
vermieden werden, da ruhesuchende Reisende
von aktiven Kindern sich oft ernsthaft
gestört fühlen.
Bei Reservierungen für den ICE-Sprinter
oder für Nachtreisezüge muss pro Platz
ohne Familienrabatt gebucht werden.
In den ICE- und einigen IC-Zügen gibt es
ein sogenanntes Kleinkindabteil, das eine
Stellmöglichkeit für einen Kinderwagen
und in Abhängigkeit von der ICE-Bauform
mitunter eine Spielecke bietet. Da es sehr
beliebt ist, sollte frühzeitig reserviert werden.
Familien-BahnCard
Inhaber einer Rabattkarte BC25 erhalten auf
Wunsch für jedes Kind (6 bis 14 Jahre) und
den Ehe-/Lebenspartner eine Zusatzkarte
für nur je 10 Euro. Inhaber einer BC100 erhalten
diese sogar kostenlos.
Fazit
Die Bahn tut schon recht viel für Familien
mit Kindern. Insbesondere seit der Anpassung
der Familienkinderregelungen einiger
Nahverkehrsangebote, wie z. B. bei den Tarifänderungen
einiger Ländertickets. Dass
jedoch kostenlose Kindermitnahmen zu
Preissteigerungen bei Sparpreisen führen
können, weil für ein Kind eventuell kein
Kontingent mehr vorhanden ist, trübt die
familienfreundliche Idee.
Auch sollte darüber nachgedacht werden,
die obere Kindesaltersgrenze zu erhöhen,
da fast alle Kinder bis zur 10. Klasse ohne
eigenes Einkommen die Schulbank drücken,
noch zu Hause wohnen und keine Alternativen
haben. Leuchtendes Beispiel mit 16
Jahren ist Finnland. Berliner Fahrgastverband IGEB
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