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Kind ist nicht gleich Kind

DB-Tarifregelungen für Kinder

Unsere lieben Kleinen sind Mamas und Papas ganzer Stolz. Manchmal kosten sie aber auch: Nerven und eine Menge Geld, zum Beispiel auf Reisen. Dabei ist für die Deutsche Bahn Kind nicht gleich Kind. Es wird zum einen nach dem Alter und zum anderen nach dem Familienverhältnis differenziert.

Wann ist ein Kind ein Kind?

Die Bahn unterscheidet drei Altersgruppen:

  1. Die Kleinkinder, die unter 6 Jahre alt sind. Diese brauchen bis auf ganz wenige Ausnahmen (z. B. eigener Platz im Nachtreiseverkehr oder bei Kindergruppen im Schleswig-Holstein-Tarif) auf keiner Fahrkarte erwähnt werden.
  2. Die 6- bis 14-jährigen. Sie müssen zwar nicht immer zahlen, jedoch immer auf einem Fahrschein als Reisender mitgezählt werden.
  3. Die Großen unter den Kleinen. Alle, die ihren 15. Geburtstag gefeiert haben, und gerne als „Erwachsene“ behandelt werden möchten, können sich „freuen“, denn tariflich werden sie das. Sie zahlen den vollen Fahrpreis.

Diese Kindesaltersgrenzen haben sich in Deutschland weitestgehend etabliert. Soll die Reise ins Ausland gehen, dann klaffen Welten. Dazu im nächsten SIGNAL mehr.

Maßgebend für die Tarifierung ist immer das Alter des Kindes am ersten Geltungstag einer Fahrkarte. Wird das Kind zwischen der Hin- und der Rückfahrt 15 Jahre alt, kann es trotzdem noch als Kind letztmalig zurück reisen, wenn beide Fahrten auf einer Fahrkarte gebucht sind.

Betrachten wir weiter die fahrscheinpflichtigen Kinder in der Altersgruppe 6 bis 14 Jahre. Sie werden tariflich in allein reisende Kinder und in Familienkinder unterschieden.

Familienkinder

Reisen Kinder in Begleitung von Mama, Papa, Oma oder Opa, dann bezeichnet man sie als Familienkinder. Sie fahren in der Regel kostenfrei mit, wenn sie auf der Fahrkarte des Erwachsenen zum Normalpreis oder Sparpreis (ggf. mit Bahncard-Rabatt) eingetragen sind. Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt lebend oder Personen, die nach Maßgaben des BGB als Vormund bestellt sind, werden entsprechend wie ein Elternteil behandelt. Andere, z. B. Onkel und Tanten, haben das Nachsehen. Sie müssen für das Kind eine separate Karte lösen.

Die Fahrt mit kostenfreien Familienkindern kann auch mal teurer sein als ohne. Wie kommt das? Bei Sparpreisen zahlen die Kinder zwar formell nichts, dennoch müssen auch für diese noch Sparpreis-Kontingente vorhanden sein. Beispiel: für eine Fahrt sind nur noch zwei Kontingente für den günstigen Sparpreistarif (49 Euro) verfügbar. Für eine Familie mit zwei Kindern benötigt man aber vier. Also bekommt man nur die nächst teurere Sparpreis-Stufe angeboten, wo noch mindestens vier Kontingente vorhanden sind (59 Euro, 69 Euro, …).

Für die Familienkinderregelung gilt: Das Kind muss auf der Fahrkarte mit erfasst sein. Wird das vergessen, gilt das Kind als Reisender ohne Fahrschein. Nachträglich kann es nicht ergänzt werden. Ausnahmen von der Erfassungspflicht gibt es bei einigen Nahverkehrsangeboten (z. B. Ländertickets) oder wenn ein Regio-Fahrschein an einem Nahverkehrsautomaten gekauft wird.

Achtung! Sind die (Groß-)Eltern mit ihren (Enkel-)Kindern ausschließlich in einem Verkehrsverbund unterwegs und kaufen ein Ticket zu den örtlichen Verbundtarifen, dann greift die DB-Familienkinderregelung nicht, und es ist ein ermäßigter Verbund- Fahrschein für das Kind zu lösen.

Bei großen Familien mit mehr als drei fahrscheinpflichtigen Kindern (6 bis 14 Jahre) besteht das Problem, dass nur fünf Personen auf einer Fahrkarte eingetragen werden können. In diesem Fall bekommt man im Reisezentrum eine kostenlose DB-Familienkarte, auf der die Eltern bzw. Großeltern sowie bis zu acht Kinder vermerkt sind und die als Fahrkarte für alle übrigen Familienkinder gilt, die nicht auf das „normale“ Ticket passen. Sie gilt für jeweils ein Jahr.

Allein reisende Kinder

Fahren Kinder nicht in Begleitung der Großeltern, Eltern oder deren Lebenspartner, sondern mit anderen Personen, alleine oder in Gruppen (auch mit Eltern), können sie nicht kostenlos reisen, sondern entrichten den halben Erwachsenenpreis.

Setzen Eltern ihr Kind allein in einen Zug, ist es auch auf sich allein gestellt. Das Zugpersonal kann sich nicht um das Kind kümmern. Die Verantwortung tragen ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Auch wenn die Beförderungsbedingungen eine Begleitperson nur für Kinder unter fünf Jahren vorschreiben, sollten verantwortungsvolle Eltern ihre Liebsten nicht allein durch die Welt schicken. Sie müssen nicht zwangsläufig alleine sein. Auf leider nur wenigen ausgewählten direkten Zugverbindungen bietet die DB in Kooperation mit den Bahnhofsmissionen freitags und sonntags für 30 Euro den Service „Kids on Tour“ an. Die Begleitpersonen sind pädagogisch geschult und sorgen u. a. mit Spielen dafür, dass keine Langeweile aufkommt. Die Anmeldung muss jedoch mindestens eine Woche vor der Reise erfolgen – also nichts für die kurzfristige „Kinderverschickung“.

Reservierungen

Reisen (Groß-)Eltern (max. 2 Erwachsene) mit ihren (Enkel-)Kindern, so können sie in den Fernverkehrszügen ICE, IC, EC eine sogenannte Familienreservierung bekommen. Statt 4 Euro für jeden einzelnen Sitz im Zug zahlen sie nur zusammen 8 Euro. Jeweils ein Anschlusszug ist sogar gratis. Reservierungen im Ruhebereich sollten mit Kindern vermieden werden, da ruhesuchende Reisende von aktiven Kindern sich oft ernsthaft gestört fühlen.

Bei Reservierungen für den ICE-Sprinter oder für Nachtreisezüge muss pro Platz ohne Familienrabatt gebucht werden.

In den ICE- und einigen IC-Zügen gibt es ein sogenanntes Kleinkindabteil, das eine Stellmöglichkeit für einen Kinderwagen und in Abhängigkeit von der ICE-Bauform mitunter eine Spielecke bietet. Da es sehr beliebt ist, sollte frühzeitig reserviert werden.

Familien-BahnCard

Inhaber einer Rabattkarte BC25 erhalten auf Wunsch für jedes Kind (6 bis 14 Jahre) und den Ehe-/Lebenspartner eine Zusatzkarte für nur je 10 Euro. Inhaber einer BC100 erhalten diese sogar kostenlos.

Fazit

Die Bahn tut schon recht viel für Familien mit Kindern. Insbesondere seit der Anpassung der Familienkinderregelungen einiger Nahverkehrsangebote, wie z. B. bei den Tarifänderungen einiger Ländertickets. Dass jedoch kostenlose Kindermitnahmen zu Preissteigerungen bei Sparpreisen führen können, weil für ein Kind eventuell kein Kontingent mehr vorhanden ist, trübt die familienfreundliche Idee.

Auch sollte darüber nachgedacht werden, die obere Kindesaltersgrenze zu erhöhen, da fast alle Kinder bis zur 10. Klasse ohne eigenes Einkommen die Schulbank drücken, noch zu Hause wohnen und keine Alternativen haben. Leuchtendes Beispiel mit 16 Jahren ist Finnland.

Berliner Fahrgastverband IGEB

aus SIGNAL 4/2012 (September 2012), Seite 24

 

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