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Präambel
In seiner sich selbst auferlegten Verpflichtung
der Förderung des Verkehrsträgers Schiene
in den gemäß § 2 Bundessatzung beschriebenen
Bereichen leistet der Deutsche Bahnkunden-
Verband (DBV) konstruktive Arbeit
bis hin zur Selbsthilfe. Dabei sind Kritik und
Würdigung wesentliche Bestandteile der Verbandsarbeit.
Für die Würdigung herausragender
Leistungen im Sinne des Verbandszwecks
sieht die Bundessatzung in § 7 Abs. 6 u. a. die
Verleihung des Deutschen Schienenverkehrs-
Preises vor. Dieser jährliche Preis wurde 1986
erstmals als „Berliner Schienenverkehrs-Preis“
durch den 1991 im DBV aufgegangenen Berliner
Schienenverkehrs-Verband verliehen; seit
1991 besteht er als „Deutscher Schienenverkehrs-
Preis“ des DBV.
§ 1 Preisträger und Vorschlagswesen
- Der Preis wird an Personen oder Institutionen,
die Hervorragendes für die Belange
der Bahnkunden bzw. allgemein für den Verkehrsträger
Bahn vollbracht haben, verliehen.
- Ein Preisträger kann immer nur einmal für
eine bestimmte Leistung geehrt werden. Bei
neuen Leistungen kann der
Preisträger erneut
geehrt werden.
- Parteipolitische, konfessionelle, ethische
oder andere diskriminierungsanfällige Gesichtspunkte
dürfen bei der Preisvergabe
keinerlei Rolle spielen.
- Jedermann kann beim DBV-Bundesverband
Vorschläge für Preisträger einreichen.
Bestandteil des Vorschlags muss eine kurze
sachliche Begründung der zu würdigenden
Verdienste sein.
- Eine nachträgliche Aberkennung des Preises
ist nur möglich, wenn der Bundesverbandsrat
feststellt, dass der Preis unter falschen Voraussetzungen
vergeben wurde. Ein nach der Preisverleihung
auftretendes negatives Verhalten
des Preisträgers führt nicht zur Aberkennung.
§ 2 Preis
- Der Deutsche Schienenverkehrs-Preis ist
grundsätzlich nicht dotiert. Sollte sich eine
Dotierung ergeben, so dürfen keine gemeinnützigen
Mittel aus dem Etat des DBV dafür
verwendet werden; vielmehr wäre hierfür ein
Fonds einzurichten, in den die Sponsoren einzuzahlen
hätten.
- Der Preis besteht aus einer mindestens
durch den DBV-Präsidenten unterzeichneten
Urkunde sowie einem (ggf. bearbeiteten) Originalexponat
aus dem Eisenbahnbetrieb als
Ehrengabe.
§ 3 Preiskategorien
Der Deutsche Schienenverkehrs-Preis wird in
folgenden Kategorien ausgelobt:
- Achtungs-Preis für eine herausragende
Einzelleistung.
- Bahn-Preis für herausragende Leistungen
von Bahnunternehmen.
- Bürger- und Vereins-Preis für herausragendes
Engagement von Vereinen, Bürgern
oder Bürgerinitiativen.
- Ehren-Preis für ein herausragendes Lebenswerk.
- Europa-Preis für bedeutsame Leistungen
um die europäische Bahnentwicklung und
-integration.
- Innovations-Preis für herausragende
Leistungen in Wirtschaft, Wissenschaft und
Forschung.
- Kommunal-Preis für beispielhafte und engagierte
Regionalpolitik, z. B. Landkreise und
Gemeinden.
- Kultur-Preis für beispielhafte Leistungen
bei der Pflege des historischen Erbes und Bewusstseins
für die Bahn.
- Medien-Preis für hervorragende Presseund
Medienarbeit um den Verkehrsträger
Bahn.
- Nahverkehrs-Preis für herausragende
Leistungen im Nahverkehr, z. B. NV-Unternehmen
oder Aufgabenträger.
- Politik-Preis für herausragende Verdienste
um die Bahnpolitik des Bundes und der
Länder.
- Verdienst-Preis für herausragende Verbandsarbeit
als Mitglied oder Funktionär im
DBV
sowie ein Anti-Preis für kritikwürdiges Wirken
im Bahnbereich.
§ 4 Vergabekomitee und Abstimmung
- Das Vergabekomitee für den Deutschen
Schienenverkehrs-Preis arbeitet ehrenamtlich
und besteht aus
- den Mitgliedern des Bundesverbandsrats
- den Preisträgern des vergangenen Jahres
- ggf. bis zu fünf vom Bundesverbandsrat auf Zeit berufene externe Experten.
- Das Vergabekomitee ist mit den anwesenden
Teilnehmern beschlussfähig.
- Es prüft die eingegangenen Preisträger-
Vorschläge, insbesondere die Begründungen
für die Ehrungen.
- Es kann eigene Vorschläge unterbreiten.
- Unter Berücksichtigung von § 10 Abs. 11
Bundessatzung finden die Abstimmungen
per Akklamation statt.
- Auf einen Preiskandidaten müssen zur Zuerkennung
des Preises zwei Drittel der Stimmen
entfallen.
- Den Zuschlag erhält der Kandidat mit den
meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit
können auch mehr als ein Preis in einer Kategorie
vergeben werden.
- Die Preisträger werden durch den Präsidenten
angefragt, ob sie den Preis annehmen
wollen.
- Die Bekanntgabe der Preisträger und die
Einladung zur Preisverleihung sowie die
Übergabe der Preise erfolgt durch den Präsidenten.
§ 5 Zeit und Ort
- Der Preis wird einmal jährlich vergeben.
- Zum Zeichen des Respekts ist die Preisverleihung
in einen würdigen öffentlichen Rahmen
einzubinden.
- Die Verleihungen finden anlässlich
- der Deutschen Schienenverkehrs-Wochen
- oder eines DBV-Bundesverbandstags
- oder auf Wunsch des Preisträgers in dessen
Umfeld
- oder ggf. im Rahmen eines Events (z. B. Messe,
Jubiläumsveranstaltung etc.) statt.
§ 6 Laudatio
Auf jede Preisvergabe soll eine Laudatio
gehalten werden. Der Laudator wird durch
den Bundesvorstand bestimmt. Hierfür
soll in der Regel ein früherer Preisträger
gewonnen werden. Ist dies nicht möglich
oder angezeigt, so kann hierfür auch eine
Persönlichkeit aus der hierfür relevanten
Fachwelt und letztlich aus den Reihen des
DBV gebeten werden.
Beschlossen durch den Bundesverbandsrat.
Potsdam. 30.6.2012
Der Vorsitzende, Wolfgang Klapdor,
Vizepräsident
Der Protokollführer, Frank Böhnke,
Bundesschatzmeister Deutscher Bahnkunden-Verband
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