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Eine Mitsprache der Fahrgäste kann,
wie Erfahrungen aus Berlin und anderen Großstädten zeigen, nicht in Form
einer freiwilligen Zusammenarbeit geschehen, sondern sie muß gesetzlich abgesichert sein.
Die Gründe dafür liegen
auf der Hand: Zahlreiche Entscheidungen werden von Politikern und
Verwaltungen, aber auch von Verkehrsbetrieben getroffen, die den Fahrgästen mehr
schaden als nützen. Es geht bei dem
Kongreß weniger um die allgemeine
Vernachlässigung des Öffentlichen Verkehrs durch massive Bevorzugung des
Autos, sondern um die alltäglichen
Maßnahmen, unabhängig vom natürlich
längst fälligen und in weiten Bevölkerungskreisen auch schon vollzogenen
Bewußtseinswandel. Dieser Bewußtseinswandel kann und muß durch die
Fahrgastverbände zwar ebenfalls unterstützt werden, was aber nur durch kompetente
Erarbeitung und Vorstellung
von Konzepten geschehen kann. Bei
der Fahragstvertretung steht dagegen
das Verhältnis zwischen Fahrgast und
Verkehrsbetrieb im Mittelpunkt. Die
Fahrgäste sind eben kein Transportgut
oder Unternehmensbeförderungsfälle,
wie die BVG sich ausdrückt, sondern
sie sind Kunden mit Ansprüchen, die
eine Dienstleistung mit allen Servicekomponenten in Anspruch nehmen und
dafür auch bezahlen. Diese Situation
wird von den Verkehrsbetrieben bei ihren Entscheidungen häufig verkannt.
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Ohne die Fahrgäste hätten wir schon längst ein perfektes Verkehrsangebot. Dieses Motto der Verkehrsbetriebe wird im Scherz gebraucht, doch allzu oft ist es die bittere Realität. Foto: M. Künsenmüller |
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Die Fahrgastverbände stellen derzeit
ihre Kritik öffentlich dar und machen
Vorschläge, wie das als negativ erkannte geändert werden kann. Nun kommt
der entscheidende Grund, warum eine
Institutionalisierung der Fahrgastvertretung notwendig ist: Es bleibt bisher
nämlich der Gutmütigkeit eines Verkehrsbetriebs überlassen, die
Vorschläge zu prüfen und ggf. auch umzusetzen
oder -dies ist der häufigere Fall- sie
kommentarlos bzw. mit hohlen Phrasen
abzulehnen. Eine sachliche Begründung
für die Ablehnung von Verbesserungsvorschlägen ist jedenfalls nach
Erfahrung der IGEB selten zu erhalten. Aus
dieser Schilderung ergibt sich zwangsläufig die Forderung nach einer besseren,
eindeutiger geregelten Stellung der
Fahrgastverbände als heute. Auf anderen Sachgebieten, wie z.B. dem des
Naturschutzes, ist das bereits selbstverständlich.
Ein weiterer Schwerpunkt des Kongresses liegt in der Öffentlichkeitsarbeit der
Fahrgastverbände. Um sich als Fahrgastvertretung legitimieren zu können
muß den Fahrgästen die Möglichkeit,
sich vertreten zu lassen, bekannt sein.
Die Organisationen müssen also eine
möglichst professionelle Öffentlichkeitsarbeit betreiben, um auf sich
aufmerksam zu machen. Würden die Verkehrsbetriebe die Verbände schon jetzt
als Partner akzeptieren, wäre dies für
beide Seiten einfacher.
An den drei Kongreßtagen wird natürlich noch mehr behandeltt werden, als
das, was hier skizziert wurde. Es ist zu
hoffen, daß dieser Kongreß einen Wendepunkt im Verhältnis zwischen
Fahrgastorganisationen und Verkehrsbetrieben markiert. IGEB
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