Die seit Ende November verfügbare Ausgabe der
BVG-Fahrgastinformation “BVG-aktuell" weist einige
neue Merkmale auf,
die hoffen lassen, daß die BVG der Information
ihrer Stammkunden künftig größeres Gewicht
einräumen will. So sind in der
neuen Ausgabe z.B. im Busbereich nicht
nur “große` Änderungen wie die Einführung
der Buslinie 100 mit Fahrplänen dargestellt worden,
sondern auch ein Teil der
Linien ist neu abgedruckt worden, bei denen
sich lediglich die Fahrzeit geändert hat.
Bisher hieß es dazu stets lapidar “Sie finden
die neuen Abfahrtzeiten an den Haltestellenn".
Erfreulich ist auch, daß mit dieser
Ausgabe von BVG-aktuell erstmals nach
langer Zeit wieder die Mitteilung über Betriebsänderungen
vor deren Durchführung
für die Fahrgäste verfügbar war.
Um die BVG-Fahrgastinformation zu einem wichtigen
Mittel im Kampf um Marktanteile zu machen,
sind allerdings noch weitere Anstrengungen
erforderlich. Welche
das sein sollten, daß hat die IGEB der
BVG-Geschäftsleitung Mitte November geschrieben.
Die IGEB-Vorschläge im einzelnen:
1. Allgemeines
1.1 “BVG-aktuell“ sollte die "Kundeninformation Nr. 1" sein,
stets verfügbar und auf
dem neuesten Stand. Die Tagespresse kann
diese Aufgabe nicht erfüllen.
1.2 Der Redaktitonsschluß von “BVG-aktuell” sollte
deshalb so kurz wie möglich vor
dem Erscheinungstermin liegen.
1.3 Betriebliche Änderungen bei Bahn und
Bus sollten nur durchgeführt werden, wenn
die vorher in “BVG-aktuell” bekanntgegeben wurden.
1.4 In nicht vorhersehbaren Fällen (z.B. bei
Betriebsstörungen) sollten Tagespresse und
Rundfunk veranlaßt werden, die notwendigen
Informationen wiederholt und an stets
gleichbleibender Stelle (z.B, “Verkehrsservice") zu veröffentlichen.
2. Inhalt
2.1 Die Informationen aus den Betriebsabteilungen
sollten journalistisch aufbereitet
und leicht faßbar dargestellt werden (“kein
Amtsblatt").
2.2 Bei Fahrplanänderungen sollte “BVG-aktuell" den
geänderten Gesamtfahrplan
der Linie enthalten, wie er auch im Fahrplanheft erscheinen würde.
2.3 Die Gründe für Betriebseinschränkungen sollten
den Fahrgästen erläutert und die
den Fahrgastbelastungen folgenden Verbesserungen
sollten herausgestellt werden.
2.4 "BVG-aktuell" sollte in leicht verständlicher
Form technische Hinweise enthalten
(z.B. Fahrzeugsteckbriefe zum Sammeln),
Informationen über die Leistungen der
BVG und ihrer Mitarbeiter geben und häufiger
z.B. durch anspruchsvolle Karikaturen
aufgelockert werden.
2.5 Eine gesonderte Rubrik sollte stets wiederkehrende
Fahrgastgrobleme ansprechen
und Hinweise zu ihrer Lösung geben.
3. Layout
3.1 Alle Informationen sollten in stets
gleichbleibender Reihenfolge nach den verschiedenen
Bereichen gegliedert z.B. Tarife / Beförderungsbestimmungen /
Betriebs- und Fahrplanänderungen / Sonderveranstaltungen)
und nach Verkehrsträgern und
Liniennummern geordnet dargestellt werden.
3.2 Geänderte Fahrpläne sollten so abgedruckt
werden, daß sie in das Fahrplanheft
eingeklebt oder zumindest eingelegt werden
können.
3.3 Auch Sonderfahrpläne und Pläne für
Baustellenverkehre sollten nach dem Erscheinungsbild
der Regelfahrpläne gestaltet
werden.
3.4 Umleitungen und Ersatzverkehre sollten
in "BVG-aktuell" durch informative Skizzen
anschaulich gemacht werden.
4. Äußeres Erscheinungsbild
4.1 Als wichtigste Informationsquelle für die
Fahrgäste sollte sich “BVG-aktuell" noch
deutlicher als bisher von einer Hauswurfsendung unterscheiden.
4.2 Das Blatt sollte auch weiterhin in Farbe
und mit einem Umfang von mindestens 12
Seiten (geheftet) erscheinen.
4.3 Ein mehr zeitungsorientierter Kopf sollte
den Charakter eines Informationsblattes
auch für Stammkunden verdeutlichen.
5. Erscheinungsweise und Verteilung
5.1 Das Blatt sollte monatlich zu einem feststehenden
Termin (z.B. am 20. jeden Monats) erscheinen,
damit die Fahrgäste sicher
sein können, stets über die aktuelle Ausgabe zu verfügen.
5.2 Jede Ausgabe von “BVG-aktuell" sollte
während des gesamten Gültigkeitszeitraums
(also einen Monat lang) in den Verkehrsmitteln bzw.
Bahnhöfen, an allen Fahrkartenausgaben und
Verkaufsstellen ausliegen
und durch Aushang als verfügbar gekennzeichnet sein.
5.3 “BVG-aktuell” sollte auch in den östlichen Bezirken
Berlins verteilt werden.
IGEB
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