|
Der Senat hat auf Vorlage des Verkehrssenators
einen Bericht an das Abgeordnetenhaus
über die Prüfung des Nutzungszeitraumes
für die im Linienverkehr eingesetzten
Omnibusse der BVG beschlossen. Danach
wird der Eindeck-Omnibus, der bisher eine
Abschreibungszeit von 8 Jahren und eine
Nutzungsdauer von in der Regel 10 Jahren
hatte, nunmehr ebenso wie der Doppeldeck-Omnibus
eine generelle Abschreibungs- und Nutzungsdauer von 12 Jahren
haben. Zur Rationalisierung der Fahrzeug-Wartung wird
bei der 12-jährigen Nutzungsdauer
der Omnibusse zwar seitens der BVG
mit einem zusätzlichen Instandhaltungsaufwand
für den Zeitraum vom 7. bis 12. Nutzungsjahr
gerechnet, dafür entfällt aber die
bisher beim Doppeldeck-Omnibus vorgenommene
generelle Großreparatur nach
dem 6. Nutzungsjahr. LPD, 21.7.92
|