Das von Ihnen übersandte Verkehrskonzept hat
Herrn Senator Prof. Heckelmann vorgelegen. Wir
gestatten uns einige Anmerkungen zu Ihren die
verkehrspolizeiliche Arbeit betreffenden Ausführungen.
Ihre in der Einleitung aufgestellte Behauptung,
die Berliner Polizei zeige ein Desinteresse an den
Belangen der Fahrgäste und Verkehrsbetriebe
und eine "übergroße Toleranz" gegenüber Falschparkern,
ist sachlich falsch und bedarf der Richtigstellung.
Die Berliner Polizei hat im Jahr 1992
insgesamt 1.359.176 Verkehrsordnungswidrigkeiten
für Verstöße im ruhenden Verkehr geschrieben
und zusätzlich weit mehr als 100.000
Barverwarnungen erhoben, was - bei gleichem
Personalbestand - einer Steigerung von fast 32%
gegenüber dem Jahr 1991 entspricht.
Rein statistisch gesehen ist damit 1992 jedes in
Berlin im Verkehr befindliche Kraftfahrzeug
mehr als einmal polizeilich "erfaßt" worden.
Daneben sind 82.850 verkehrsbehindernd parkende
Fahrzeuge umgesetzt worden, davon 3.629
aus Bussonderfahrstreifen und eine erhebliche -
nicht näher zu beziffernde - Zahl aus Haltestellenbereichen.
Für 1993 zeichnet sich eine abermalige
Erhöhung dieser Vorgänge ab.
Wegen der erheblichen Zunahme des Falschparkens
in zweiter Reihe hat die Polizei gegen dieses
Delikt mehrere Schwerpunkteinsätze durchgeführt
und wird dies auch weiterhin tun. Dabei
genießen Einsätze, die der Flüssigkeit des öffentlichen
Personennahverkehrs dienen, immer erste
Priorität. Insofern entbehrt Ihre Behauptung, die
Polizei hätte die Überwachung von Haltestellen
und Busspuren "fast völlig aufgegeben" jeder
Grundlage. Im Gegenteil, die "Berliner Bilanz"
kann sich - auch im Vergleich zu anderen Städten
- sehen lassen und braucht keinen Vergleich
zu scheuen.
Tatsache ist, daß es neben einer schwerpunktmäßigen
Verkehrsüberwachung an Haltestellen und
Busspuren eine enge und gut funktionierende
Kommunikation zwischen den öffentlichen Verkehrsbetrieben
und der Berliner Polizei gibt. In
Berlin werden seit langer Zeit erkannte behindernde
Verkehrsverstöße von den Verkehrsbetrieben
direkt an die Polizei weitergemeldet,
woraufhin umgehend eine freie Kraft zum Ort ensandt
wird, um die Verkehrsbehinderung zu beseitigen.
Verkehrswidrig in Haltestellenbereichen
oder Bussonderfahrstreifen abgestellte
Fahrzeuge werden regelmäßig umgesetzt.
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen
deutlich gemacht zu haben,
daß uns und der Polizei die von
Ihnen aufgezeigte Problematik sehr
wohl bekannt ist. Wir wollen auch
nicht verhehlen, daß es wegen des
bekannten Kräftemangels innerhalb
der Polizeibehörde auch gewisse Defizite
in der Verkehrsüberwachung
gibt, um deren Beseitigung wir uns
alle gemeinsam bemühen müssen.
Ursache für diese Defizite sind jedoch
keinesfalls Interesselosigkeit und zu
große Toleranz bei der Polizei, sondern
die beständig wachsende Vielzahl
der von dieser Behörde zu bewältigenden
Aufgaben bei gleichzeitiger
Stagnation des Personalkörpers.
Wir versichern Ihnen jedoch, daß wir
und die Polizei den von Ihnen vorgetragenen
Belangen auch weiterhin mit
der gebotenen Energie und Konsequenz
zur Seite stehen.
***
[IGEB] Der Protest des Innensenators
gegen die Darstellung der IGEB ist
ehrenwert, aber ungerechtfertigt.
Wenn 1992 pro Tag im Durchschnitt
nicht einmal zehn falsch parkende
Pkw's von den Busspuren abgeschleppt
wurden, ist das ein schlagender
Beweis dafür, daß Innenverwaltung
und Polizei die Verkehrsüberwachung
weitgehend aufgegeben haben.
Die tatsächliche Mißbrauchsquote, insbesondere
zum Beginn der Geltungszeit
einer Busspur, liegt um das Hundertfache über
der Zahl der tatsächlich abgeschleppten Fahrzeuge!
Geradezu gefördert werden all die Verstöße
gegen die StVO durch die kürzlich bekanntgewordene
Einstellung von Hunderttausenden von Ordnungswiedrigkeiten-Verfahren
durch die Innenverwaltung,
weil die Behörde (zum wiederholten
Male) nicht in der Lage war, alle Verfahren fristgemäß
zu bearbeiten. Auch eine besondere Priorität
bei Einsätzen, die der Flüssigkeit des öffentlichen
Personennahverkehrs dienen, gibt es erfahrungsgemäß
nicht. Wartezeiten von 45 Minuten
und länger, bis endlich ein Ordnungshüter sich
des falsch geparkten Wagens annimmt, sind im
Straßenbahnbereich an der Tagesordnung. Immerhin
erkennt der Innensenator an, daß trotz
"der gebotenen Energie und Konsequenz" noch
erhebliche Defizite beider Verkehrsüberwachung
in Bedin vorhanden sind. Sehr bedauerlich ist,
daß er keine Anzeichen erkennen läßt, z.B. der
BVG mehr Handlungsfreiheit bei der Beseitigung
von Verkehrshindernissen zu gewähren. Senatsverwaltung für Inneres
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