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Klimawandel, Energiewende, Nachhaltigkeit
usw. – Schlagworte unserer Zeit, die den
gesellschaftlichen Wandel des Verkehrsmittelnutzungsverhaltens
charakterisieren. Immer
mehr Menschen nutzen die Bahn und
das Fahrrad als Alternative zum Automobil.
Die Kombination macht Sinn, gewährleistet
sie doch am Abgangs- und Zielort einer
Zugfahrt die unabhängige Mobilität des
Reisenden. So vielfältig wie die Nutzungsmöglichkeiten
sind auch die Tarifangebote.
Es gibt Fahrradkarten für internationale
Reisen, für Fahrten mit Fernverkehrszügen
sowie Regional- und Verkehrsverbunds-Angebote
– gekrönt von verschiedenen kostenlosen
Mit- und Ausnahmeregelungen. In
einer kleinen Serie werden wir das tarifliche
Spektrum, die Nutzungsmöglichkeiten und
einige Fallen beleuchten.
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Bei der Fahrradmitnahme in DB-Fernverkehrszügen, hier IC auf der Linie 26 in Hannover Hbf, muss ein Stellplatz reserviert werden Foto: Wolfram Däumel |
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Als Fahrräder gelten grundsätzlich die
klassischen „zweirädrigen einsitzigen Fahrräder“
sowie Tandems, Elektrofahrräder,
Dreiräder und neuerdings deutschlandweit
einheitlich geregelt auch Liegefahrräder. Ein
zusammenklappbarer (!) Fahrradanhänger
darf ebenfalls mit einer zweiten Fahrradkarte
mitfahren. Mopeds und Mofas sowie
Segways sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Beginnen werden wir im ersten Teil unserer
Reihe mit der Fahrradkarte im deutschen
Fernverkehr.
Geltungsbereich und Geltungsdauer
Die Fahrradkarte Fernverkehr ist eine
Streckenfahrkarte für eine einfache Fahrt
vom Abfahrts- zum Zielbahnhof mit allen
erforderlichen Umstiegen. Wie eine normale
Fahrkarte gilt sie für Distanzen unter
100 Kilometer einen Tag und darüber zwei
Tage lang bis jeweils 3 Uhr des Folgetages.
Innerhalb dieser Geltungsdauer kann
die Fahrt beliebig unterbrochen und ggf.
auch an einem auf der Strecke in Richtung
Ziel gelegenen anderen Bahnhof fortgesetzt
werden, wenn man die schönsten
Teilstrecken einer Reise erradeln möchte.
Aussteigen, ein Stück zurück fahren und so
eine Teilstrecke doppelt nutzen, weil man
im Zug gerade an einem schönen Fleckchen
Erde vorbei kam, ist nicht zulässig.
Das Fortsetzen der Reise auf einer anderen
als der ursprünglichen Strecke ist nur
möglich, wenn diese auch ein verkehrsüblicher
Weg vom angegebenen Abgangszum
Zielort ist.
Entschließt man sich, doch nicht das Rad
mitzunehmen oder die Fahrt gar nicht anzutreten,
hat man die Möglichkeit, vor dem
ersten Geltungstag der Fahrradkarte diese
zu stornieren oder umzutauschen. Erfolgt
der Entschluss jedoch zu kurzfristig, nämlich
erst am Reisetag, hat man das Nachsehen.
Ab diesem Tag sind Erstattung und Umtausch
ausgeschlossen.
Räder sind nicht überall willkommen!
Für die Nutzung mit Fahrrad stehen nicht
alle Züge zur Verfügung. In den ICE-Zügen
ist eine Fahrradmitnahme nicht zugelassen.
Dass dies auch anders geht, beweisen beispielsweise
die Franzosen in ihren TGV, die
einzelne Stellplätze in den Hochgeschwindigkeitszügen
haben. In Deutschland wird
die Möglichkeit mal wieder diskutiert. Ergebnis:
offen.
Primär sind die meisten EuroCity, Inter-
City, CityNightLine und Regionalzüge der
DB sowie NE-Bahnen für Reisen mit dem
Rad vorgesehen. Je nach Zug sind die Mitnahmekapazitäten
jedoch sehr beschränkt.
Von zwei bis zweiunddreißig können diese
sein. Während in den Fernverkehrszügen
die Reservierung eines Stellplatzes obligatorisch
ist, muss man im Nahverkehr immer
darauf hoffen, dass der Zug nicht zu voll ist
und das Zugpersonal die Mitnahme nicht
verweigert.
Bei den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen
(NE) gibt es einige Unternehmen, welche
die DB-Fahrradkarten nicht anerkennen.
Der versierte Fahrkartenverkäufer kann diese
in den Verkaufsbestimmungen nachlesen.
Auch hat er eine Übersicht über die gesamte
Stellplatzanzahl der Fahrradwagen in EC/ICZügen,
jedoch nicht über die aktuelle Auslastung.
Preise und Reservierung
Eine Fahrradkarte für die Fernverkehrsnutzung
in Deutschland kostet 9 Euro.
Reisende im Besitz einer BahnCard25 oder
50 erhalten diese für nur 6 Euro. Bahn-
Card100-Besitzer sowie Kinder unter sechs
Jahre dürfen ihr Fahrrad sogar kostenfrei
mitnehmen, benötigen demnach keine
Fahrradkarte. Da sie auch keinen Fahrradkartenbeleg
erhalten, müssen die Räder
dann mit einem normalen Kärtchen/Zettel
mit Namen, Wohnanschrift und Reiseziel
gekennzeichnet werden.
Grundsätzlich besteht in Fernverkehrszügen
für Fahrräder Reservierungspflicht. Ohne
Reservierung ist die Mitnahme eines Fahrrades
nur kurzfristig möglich, wenn noch ein
Stellplatz für die vorgesehene Strecke frei ist.
Die Entscheidung obliegt dem Zugbegleitpersonal,
und das Risiko, nicht mitgenommen
zu werden, ist nicht kalkulierbar.
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Bei den ICE-Zügen der DB ist eine Fahrradmitnahme bisher nicht möglich. Foto: Marc Heller |
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Kauft man seine Reservierung für den
Fahrradstellplatz zeitgleich mit einer Fahrradkarte
oder einer Sitzplatzreservierung,
so ist diese kostenfrei. Erwirbt man die Stellplatzreservierung
einzeln (z. B. weil man einen
späteren Zug nutzen möchte), so fällt ein
reguläres Reservierungsentgelt von 4 Euro
an. Handelsübliche Fahrräder, Tandems und
Liegeräder benötigen eine, Reisende mit einem
Dreirad oder einem Fahrrad mit einem
zusammengeklappten Fahrradanhänger
benötigen zwei Reservierungen.
EBE-Falle Cityticket
Wer mit einer Fernverkehrsfahrkarte fährt,
hat in etlichen Städten im Anschluss (und
neuerdings auch zum Bahnhof hin) die Möglichkeit,
als BahnCard-Inhaber mit dem Cityticket
kostenfrei den ÖPNV zu nutzen. Wer
keine BahnCard hat, kann das auch gegen
einen geringen Aufpreis mit dem Angebot
CityMobil. Das gilt jedoch nicht für die Fahrradkarte!
Wer also beispielsweise in Berlin
mit seinem Rad noch in der U-Bahn weiterfahren
möchte, benötigt nochmals eine zusätzliche
VBB-Fahrkarte für das Fahrrad. Wer
diese vergisst, hat bei einer Kontrolle das
Nachsehen und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt
(EBE) von 40 Euro zu zahlen.
Die Alternativen: Kuriergepäck und
Fahrradverleih
Wer im Urlaub nicht auf die Mobilität des
Fahrrades verzichten kann, aber sich nicht
auf der Reise mit dem Rad „abrackern“
möchte, dem bieten sich zwei Alternativen:
- Der Kuriergepäckservice. Die DB und
Hermes bieten Bahnreisenden die Möglichkeit,
das geliebte Zweirad zu Hause
abzuholen und zu einer gewünschten
Zieladresse zu liefern. Das zeitraubende
Anliefern und Abholen am Bahnhof gibt
es nicht mehr. Allerdings hat die Bequemlichkeit
auch ihren Preis: stolze 25,50 Euro
pro Richtung! Hinzu kommt, dass das
Rad verpackt sein muss. Hat man keine
passende Verpackung parat, kostet das
5,90 Euro extra.
- Der Fahrradverleih. Wer nicht zwangsläufig
nur auf sein eigenes Rad schwört und
gern auch mal „fremdradelt“, der kann
sich vielerorts ein Fahrrad leihen, was jedoch
auch nicht immer ganz billig ist. In
Großstädten hat die DB ein flexibles Radleihsystem
„Call a Bike“ etabliert. Weitere
Infos hierzu gibt es bei der DB.
Fazit
Wer frühzeitig (maximal drei Monate) vor
Reisebeginn bucht, hat gute Chancen, vernünftige
Reisen zusammen stellen zu können.
Spontanreisende haben mit Fahrrädern im
Fernverkehr – insbesondere zu den Ferienzeiten
– oft das Nachsehen, wenn sie keinen
Stellplatz reserviert bekommen. Erschwert
wird dieser Umstand, da noch immer keine
Fahrradmitnahme im ICE erfolgt. Hier fordert
der Berliner Fahrgastverband IGEB ein rasches
Einlenken und Umrüsten seitens der DB.
Ein Tipp: Wer sein Rad zusammenklappen
oder zerlegen kann und es in einem
handelsüblichen Reisegepäckstück (Tasche
oder Koffer) verstaut, kann es kostenlos mitnehmen.
(BfVst) Berliner Fahrgastverband IGEB
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