Berlin

Fahrscheinkauf

Der Vorsitzendes des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin, Abgeordneter Reinhard Roß, und die stellvertretende Vorsitzende, Abgeordnete Dagmar Gloatz, berichteten heute über besondere Einzelfälle aus der Arbeit des Petitionsausschusses und erklärten dazu:

In einer seiner letzten Sitzungen der 13. Wahlperiode befaßte sich der Petitionsausschuß mit wiederholt vorgetragenen Beschwerden über nicht funktionstüchtige Fahrscheinautomaten bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und hörte hierzu das Mitglied des Vorstandes der BVG, Herrn Dr. Niklas, an.

U-Bahnhof
Hier gab es früher einmal Fahrkarten ...! U-Bahnhof Louis-Lewin-Straße Foto: Marc Heller, Mai 1997

Neben grundsätzlichen Einzelheiten zur Ausstattung der Bahnhöfe mit Fahrscheinautomaten sowie deren Wartung, Reparatur und Instandsetzung erfuhr der Ausschuß von Planungen der BVG, nach denen der Verkauf von Fahrscheinen bis zum Frühjahr 2000 auch über die auf den Bahnsteigen vorhandenen Kioske ermöglicht werden soll.

Der Petitionsausschuß begrüßt diese Absicht der BVG ausdrücklich, weil damit eine zusätzliche und kundenfreundliche Möglichkeit für den Kauf eines Fahrausweises zur Verfügung steht, falls die vorhandenen Automaten nicht genutzt werden können.

In den Fällen, in denen die Fahrgäste zum Beispiel auf Grund defekter Automaten und fehlender anderer Verkaufsmöglichkeiten keinen Fahrschein auf dem Bahnsteig kaufen können, besteht schon jetzt die Möglichkeit, die BVG-Zentrale mittels der auf den Bahnhöfen vorhandenen Info-Säulen über den Defekt zu informieren und sich so gleichzeitig abzusichern, falls wegen der defekten Automaten eine „Schwarzfahrt" zum nächsten Bahnhof unternommen wird. Sollte auf der Fahrt dorthin eine Fahrausweisüberprüfung stattfinden, kann der Kunde das Kontrollpersonal auf seine Meldung an die Zentrale verweisen und damit zugleich belegen, weshalb er nicht im Besitz eines Fahrscheines ist. Nach Auffassung des Ausschusses ist mit dieser - bislang offenbar wenig bekannten Verfahrensweise - sichergestellt, den Kunden vor zusätzlichen Unannehmlichkeiten in solchen Fällen zu schützen.

(Aus: Landespressedienst Berlin, Nr. 203 vom Oktober 1999)

Abgeordnetenhaus Berlin, Der Vorsitzende des Petitionsausschusses

aus SIGNAL 2/2000 (März/April 2000), Seite 9

 

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