Der Vorsitzendes des Petitionsausschusses
des Abgeordnetenhauses von Berlin, Abgeordneter
Reinhard Roß, und die stellvertretende
Vorsitzende, Abgeordnete Dagmar
Gloatz, berichteten heute über besondere
Einzelfälle aus der Arbeit des
Petitionsausschusses und erklärten dazu:
In einer seiner letzten Sitzungen der 13.
Wahlperiode befaßte sich der Petitionsausschuß
mit wiederholt vorgetragenen
Beschwerden über nicht funktionstüchtige
Fahrscheinautomaten bei den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) und hörte hierzu
das Mitglied des Vorstandes der BVG,
Herrn Dr. Niklas, an.
|
Hier gab es früher einmal Fahrkarten ...! U-Bahnhof Louis-Lewin-Straße Foto: Marc Heller, Mai 1997 |
|
Neben grundsätzlichen Einzelheiten zur
Ausstattung der Bahnhöfe mit Fahrscheinautomaten
sowie deren Wartung, Reparatur
und Instandsetzung erfuhr der Ausschuß
von Planungen der BVG, nach
denen der Verkauf von Fahrscheinen bis
zum Frühjahr 2000 auch über die auf den
Bahnsteigen vorhandenen Kioske ermöglicht
werden soll.
Der Petitionsausschuß begrüßt diese
Absicht der BVG ausdrücklich, weil damit
eine zusätzliche und kundenfreundliche
Möglichkeit für den Kauf eines Fahrausweises
zur Verfügung steht, falls die vorhandenen
Automaten nicht genutzt
werden können.
In den Fällen, in denen die Fahrgäste
zum Beispiel auf Grund defekter Automaten
und fehlender anderer Verkaufsmöglichkeiten
keinen Fahrschein auf dem
Bahnsteig kaufen können, besteht schon
jetzt die Möglichkeit, die BVG-Zentrale
mittels der auf den Bahnhöfen vorhandenen
Info-Säulen über den Defekt zu informieren
und sich so gleichzeitig abzusichern,
falls wegen der defekten Automaten
eine „Schwarzfahrt" zum nächsten
Bahnhof unternommen wird. Sollte auf
der Fahrt dorthin eine Fahrausweisüberprüfung
stattfinden, kann der Kunde das
Kontrollpersonal auf seine Meldung an die
Zentrale verweisen und damit zugleich
belegen, weshalb er nicht im Besitz eines
Fahrscheines ist. Nach Auffassung des
Ausschusses ist mit dieser - bislang offenbar
wenig bekannten Verfahrensweise -
sichergestellt, den Kunden vor zusätzlichen
Unannehmlichkeiten in solchen
Fällen zu schützen.
(Aus: Landespressedienst Berlin, Nr. 203 vom
Oktober 1999) Abgeordnetenhaus Berlin,
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses
|