Nach eigenen Aussagen hat das Unternehmen
durch eine Optimierung des Verkehrsangebotes
und der Betriebsabläufe
und durch verbesserte Schulung des Fahrpersonals
den Service für den Kunden verbessert.
Dadurch ist die BVG den europaweiten
Anforderungen eines modernen
Dienstleistungsunternehmens im Wettbewerb
mit privaten Konkurrenten näher gekommen.
Störend in dieser Erfolgsbilanz
ist, daß nicht genügend Fahrpersonal vorhanden
ist, um die planmäßige Verkehrsleistungen
zu erbringen.
Ahnungslose Fahrgäste warteten in den
letzten Wochen auf einigen im 20-Minuten-Takt
betriebenen Buslinien bis zu einer
Stunde auf den nächsten Bus. Später wurde
wenigstens ein regelmäßiger Verkehr
halbwegs sichergestellt und die Ausfälle
auf die häufiger bedienten Linien verlagert,
was zum Beispiel auf den City-Linien
100 und 119 zu chaotischen Zuständen
führte. Wollte man anfangs durch entsprechende
Dementis die Fahrgäste noch
über diese Mißstände hinwegtäuschen
(und damit im Regen stehen lassen), so
mußte die BVG bald eingestehen, daß bis
zu 8% der Verkehrsleistung im Busverkehr
wegen Personalmangels ausfallen. Das
sind in der Frühspitze bis zu 120 Fahrten
(hinzu kommen noch die „üblichen" Ausfälle
wegen Unfällen, Fahrzeugschäden
oder verkehrsbedingt). Selbst das Durchkämmen
der Verwaltung nach tauglichem
Personal, das Ableisten von noch mehr
Überstunden vieler engagierter BVGer
kann an der hausgemachten Misere nichts
ändern: Die BVG kann die im Unternehmensvertrag
vereinbarten Verkehrsleistungen
nicht mehr vollständig erfüllen.
|
Foto: IGEB |
|
Die BVG war Jahrzehnte durch die dem
Autoverkehr verpflichteten Stadtregierungen,
häufig inkompetenten, falschen und
widersprüchlichen Aufgaben gegenübergestellt
und dadurch in die wirtschaftliche
Problemzone getrieben. Die Kehrtwendung
der Politik, die BVG in kürzester Zeit
von einer aufgeblähten Verwaltung (mit
einer durch die Spaltung aufgezwungenen
ABM-Funktion) zum effektiven privatwirtschaftlichem
Dienstleister zu machen, ist
in den vorgegebenen Übergangsfristen
undurchführbar. Aber (das weiß man im
Senat) eine moderne, dynamische und erfolgreiche
Geschäftsführung gesteht das
nicht ein, sondern wird nach dem Motto
„Alles ist machbar" versuchen, den Betrieb
auf Vordermann zu bringen.
Der globalen Entwicklung folgend, läuft
heute eine Erneuerung immer über den
Abbau von Stammpersonal und das Übertragen
von Aufgaben auf Billigkräfte hinaus.
So der Weg auch hier: Berlin Transport
wurde gegründet und das BVG-Personal
sollte durch eine Abfindung dazu
gebracht werden, künftig für weniger
Geld mehr zu arbeiten. Ergebnis ist, daß
offensichtlich zwar viele BVG-Fahrer den
„goldenen Handschlag" annahmen, aber
einen Arbeitsplatz bei der Berlin Transport
abgelehnten. Und bei Neueinstellungen
vom Arbeitsmarkt hat man wohl nicht bedacht,
daß Kraftfahrer mit Personen-Beförderungserlaubnis
nicht zahlreich sind.
Nicht umsonst hatte die BVG (in Ost und
West gleichermaßen) in eigener Fahrschule
ausgebildet. Ein Weg, den die Berlin
Transport nun auch beschreiten muß. Eine
Ausbildung dauert.
In den Sommerferien fährt
noch weniger als geplant
Die BVG hat mitgeteilt, daß die Personalmisere
vermutlich erst im Herbst überwunden
sein dürfte und die Kunden bis
dahin damit rechnen müssen, nicht regelmäßig
bedient zu werden. Spontane Angebotsausdünnungen
hat die BVG auch
vorgenommen: So wurden im Sommerferien-Fahrplan
mehr Busse gestrichen als
ursprünglich vorgesehen. Als ein Beispiel
von vielen sei hier nur die Linie 146 erwähnt:
Während der Sommerferien wird
nun selbst eine so stark frequentierte Linie
wie der 146er entgegen den Ankündigungen
im Kursbuch plötzlich ganztägig nur
noch im Viertelstunden-Takt betrieben!
Falsche Personalplanung:
Nichts Neues bei der BVG
Der BVG-Führung müßte an der Misere
peinlich sein, daß ein solcher Fehler wiederholt
auftritt: 1992 ließ sie zu viel Personal
gehen, so daß im (Ost-Berliner) Bus- und
Straßenbahn-Netz ein „Notfahrplan"
(sprich Taktausdünnungen in erheblichem
Umfang) eingeführt wurde, der einige
Monate später der Normalfahrplan wurde.
Schließlich ließ man 1995 und 1996 so viele
U-Bahn-Fahrer die Abfindungsregelung
in Anspruch nehmen, daß es zu erheblichen
Ausfällen und Betriebseinschränkungen
bei der U-Bahn kam.
Derartige Managementfehler sind in der
heutigen an Wachstum und Effektivität
orientierten Wirtschaft zwar nicht untypisch,
in einem dem öffentlichen Verkehr
dienendem Unternehmen aber nicht hinnehmbar.
Auf dem übrigen Markt hätten
die Konsumenten wenigstens die Wahl,
ein anderes Produkt zu wählen.
Wir fordern deshalb, daß kurzfristig die
vom Land Berlin bestellten, aber ausfallenden
Verkehrsleistungen durch die Beauftragung
von privaten Verkehrsunternehmen
erbracht werden. Und daß bei der
BVG trotz der wirtschaftlich prekären Lage
das Personal natürlich nur in dem Umfang
und in den Bereichen per Abfindungsregelung
abgebaut werden darf, daß die
vom Land Berlin bestellten Verkehrsleistungen
nicht gefährdet werden, darf
wohl von einem vierköpfigen Vorstand,
der noch dazu ein eigens für Personal zuständiges
Mitglied hat, als selbstverständlich
erwartet werden. IGEB,
Abteilung Stadtverkehr
|