Trifft es zu, daß die Berliner Wasserbetriebe durch
ihre Nicht-Tätigkeit die
Realisierung der geplanten neuene Straßenbahnstrecken
- von der Eberwalder durch die Bernauer
Straße zum Nordbahnhof
- vom Prenzlauer Tor durch die Karl-Liebknecht-Straße zum
Alexanderplatz,
- von der Invalidenstraße zum Lehrter Bahnhof
und
- vom Alexanderplatz durch die Leipziger Straße über
den Potsdamer Platz zum Kulturforum blockieren?
Wenn nein, warum nicht und und welche
Termin plant der Senat für die Einleitung
der Planfeststellungsverfahren, die Planfeststellungsbeschlüsse
und die Inbetriebnahme der Strecken - bitte für die
einzelne Maßnahme angeben -?
Ja. Die BWB blockieren die für den Bau der
Straßenbahnstrecken notwendigen Vorarbeiten
(Leitungsumverlegungen).
Wenn ja, welche Maßnahme will der Senat ergreifen,
um diese vier Straßenbahnstrecken
zeitgerecht fertigzutellen?
Die BWB wurden gemäß der geltenden
Rechtslage zur Umverlegung der betroffenen
Wasserleitungen aufgefordert. Hierzu
haben sich die BWB insbesondere wegen
der streitigen Kostenlast, aber auch wegen
der noch nicht vorliegenden Planfeststellungsbeschlüsse,
bisher nicht bereiterklärt.
Damit haben die BWB sich von der in früheren
Bauvorhaben üblichen Praxis abgewandt,
bereits vor Vorliegen der Planfeststellungsbeschlüsse
bauvorbereitende Leitungsumverlegungen
- oft auch im Zuge
von anfallenden Straßenbaumaßnahmen -
durchzuführen. Sie begründen dies mit der
geänderten Regelung der Kostentragung
für die Leitungsumverlegung. Früher hat
das Land Berlin diese Kosten getragen. Jetzt
fallen diese Kosten auf Grund der Novellierung
des Berliner Straßengesetzes (das eine
Folgekostenpflicht für Versorgungsunternehmen
auch für den Straßen- und U-Bahnbau
eingeführt hat), den BWB zur Last. Die
BWB halten diese Neuregelung für verfassungswidrig
und sind daher nicht bereit, die
frühere Praxis fortzusetzen, wenn von ihnen
die Finanzierung gefordert wird.
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Eberswalder Straße: Noch geht es hier nicht geradeaus zum S-Bahnhof Nordbahnhof. Foto: Alexander Frenzel, August 2001 |
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Der Senat steht deshalb derzeit in Verhandlungen
mit den BWB darüber, Lösungen
zu finden, die streitige Frage der Kostentragung
möglichst von den konkreten
Maumaßnahmen abzukoppeln und gegebenenfalls
einer gerichtlichen Lösung zuzuführen,
um die zur Realisierung der o.g.
Straßenbahnstrecken erforderlichen vorbereitenden
Leitungsumverlegungen verzögerungsfrei
zu ermöglichen.
Selbstverständlich bedarf es zur Herstellung
der Straßenbahnstrecken der notwendigen
Planfeststellungsbeschlüsse.
Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
für die Strecke von der Eberswalder
durch die Bernauer Straße zum Nordbahnhof
wird für Herbst 2001 angestrebt.
Unter der Voraussetzung, daß der Beschluß
im Frühjahr 2003 vorliegt und - bereits
vor Planfeststellungsbeschluß mit den
bauvorbereitenden Leitungsumverlegungen
begonnen wird, ist die Inbetriebnahme
Ende 2003 möglich.
Für die Strecke vom Prenzlauer Tor durch
die Karl-Liebknecht-Straße zum Alexanderplatz
ist die Einleitung der Planfeststellungsverfahren
für die einzelnen Bauabschnitte
zeitnah im Sommer 2001 geplant, die Beschlüsse
werden im Spätsommer 2002 erwartet.
Unter den gleichen Voraussetzungen
wie bei der Eberswalder Straße ist die
Inbetriebnahme im Mai 2003 vorgesehen.
Für die beiden Strecken Invalidenstraße
und Leipziger Straße sind die Vorplanungen
zum Teil noch nicht abgeschlossen. Die Einleitung
der Planfeststellungsverfahren ist im
Jahre 2002 vorgesehen.
Die Strecke Invalidenstraße - Lehrter
Bahnhof wird zusammen mit dem Lehrter
Bahnhof voraussichtlich 2006 in Betrieb
gehen; die Inbetriebnahme der Strecke
Alexanderplatz - Kulturforum ist für das
Frühjahr 2006 geplant.
Mündliche Anfrage Nr. 15, veröffentlicht im
LPD 144/2001 vom 27. 7. 2001. Es antwortete
Peter Strieder, Senator für Stadtentwicklung
MdA Michael Cramer,
Bündnis 90/Die Grünen
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