Berlin

Vertrag zum Semesterticket der TU Berlin wurde unterzeichnet

Am 6. Dezember 2001 wurde im Beisein der Staatssekretärin für Verkehr und Umwelt, Maria Krautzberger, der Vertrag für ein Semesterticket zwischen dem AStA der Technischen Universität Berlin und den Verkehrsbetrieben (BVG, S-Bahn, DB-Regio, VBB) unterschrieben.

Ab dem Sommersemester 2002 erhalten damit alle Studierenden der Technischen Universität zum Preis von 109 € einen Semesterfahrschein für das Tarifgebiet ABC. Dieser Preis konnte erreicht werden, weil sich die Studentenschaft dazu verpflichtete, dieses Ticket für alle Studierenden einzuführen. Die dazu notwendige Urabstimmung an der TU brachte in der letzten Woche eine Zustimmung von fast 87 Prozent. Zusätzlich wird von den Studierenden ein Sozialbeitrag von zunächst 3 € erhoben, um sozial Schwächeren eine Entlastung zu ermöglichen.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr. Im Anschluß daran wird der Preis durch eine Nachkalkulation gemeinsam von den Vertragsparteien überprüft und gegebenenfalls angepaßt.

Die TU ist damit die erste der drei großen Berliner Universitäten, die die Einführung eines Semestertickets beschlossen hat. Das Angebot der Verkehrsunternehmen mit einem Preis von 109 € gilt jedoch nur für eine Einführung des Tickets bis zum Sommersemester 2002. Der AStA der Freien Universität hat eine Urabstimmung zur Einführung des Semestertickets für Mitte Januar beschlossen. An der Humboldt-Universität ist der Termin des Urnengangs noch offen.

Die Idee eines Semestertickets wird in Berlin seit Jahren diskutiert. In einem ersten Schritt einigten sich unter der Leitung des Senators für Stadtentwicklung die Verkehrsunternehmen und die Vertreter der studentischen Initiative SEMTIX auf einen Preis von DM 215,- und den Geltungsbereich Berlin ABC. Den ersten Durchbruch erzielte die Alice-Salomon-Fachhochschule mit dem Vertragsabschluss für das erste Berliner Semesterticket zum Wintersemester 2000/2001.

Preisübersicht
Preiswerter wird es für Studenten mit dem Semesterticket. Abbildung: Tarifcard mit den Preisen ab 1. März 1998

Die vom Abgeordnetenhaus im Sommer beschlossene Änderung des Hochschulgesetzes machte den Weg zur generellen Einführung des Semestertickets frei. Eine bis dahin geltende Befreiungsregelung bestimmte, daß niemand über seine wirtschaftlichen Möglichkeiten hinaus zum Kauf des Semestertickets verpflichtet werden kann. Diese Regelung stand jedoch im Widerspruch zu der Konstruktion eines Semestertickets, die einen günstigen Preis dadurch ermöglicht, daß die Studierenden sich in demokratischen Abstimmungen selbst zur Abnahme verpflichten. Eine Befreiung aus sozialen Gründen von dieser Abnahmepflicht hätte eine Finanzierungslücke geöffnet, die auch durch das Entgegenkommen der Verkehrsbetriebe nicht vollständig geschlossen werden konnte.

Die beschlossene Änderung des Hochschulgesetzes ermöglichte eine verursachungsgerechte Schließung der Finanzierungslücke und trägt entscheidend zur Transparenz der Finanzierung des Semestertickets bei.

Die wesentlichen Neuerung waren:

  • Die Studentenschaften können durch Satzung bestimmen, daß ein Zuschlag erhoben wird. Aus diesem wird ein Sozialfonds zur Finanzierung der Befreiungen aus sozialen Gründen gebildet. Die Studierenden haben damit die Ausgestaltung ihrer internen Sozialregelungen selbst in der Hand und bilden eine echte Solidargemeinschaft: alle erhalten die gleiche Leistung und die finanziell Stärkeren unterstützen die Schwächeren. Die Höhe der Unterstützung richtet sich gleichzeitig nach der Höhe der Zusatzbeiträge.
  • Die bis dahin allein mögliche Vollbefreiung wird ersetzt durch die Möglichkeit von Teilbefreiungen. Abstufungen nach sozialem Bedarf und Höhe der bereitstehenden Mittel aus dem Sozialfonds sind ebenfalls möglich. Der „Sozial"-Zuschlag kann dadurch geringer ausfallen als bei der bisher gültigen Vollbefreiung.

Nach Verabschiedung des Gesetzes liegt die Einführung des Semestertickets in der Hand der Studierenden. In Urabstimmungen an den Universitäten entscheiden sie darüber, ob sie den mit den Verkehrsunternehmen ausgehandelten Vertrag abschließen wollen.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt

aus SIGNAL 9-10/2001 (Dezember 2001 - Januar 2002), Seite 16

 

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