Ab dem Sommersemester 2002 erhalten
damit alle Studierenden der Technischen
Universität zum Preis von 109 € einen Semesterfahrschein
für das Tarifgebiet ABC.
Dieser Preis konnte erreicht werden, weil
sich die Studentenschaft dazu verpflichtete,
dieses Ticket für alle Studierenden einzuführen.
Die dazu notwendige Urabstimmung
an der TU brachte in der letzten Woche eine
Zustimmung von fast 87 Prozent. Zusätzlich
wird von den Studierenden ein Sozialbeitrag
von zunächst 3 € erhoben, um sozial
Schwächeren eine Entlastung zu ermöglichen.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein
Jahr. Im Anschluß daran wird der Preis
durch eine Nachkalkulation gemeinsam von
den Vertragsparteien überprüft und gegebenenfalls
angepaßt.
Die TU ist damit die erste der drei großen
Berliner Universitäten, die die Einführung
eines Semestertickets beschlossen hat. Das
Angebot der Verkehrsunternehmen mit einem
Preis von 109 € gilt jedoch nur für eine
Einführung des Tickets bis zum Sommersemester
2002. Der AStA der Freien Universität
hat eine Urabstimmung zur Einführung
des Semestertickets für Mitte Januar beschlossen.
An der Humboldt-Universität ist
der Termin des Urnengangs noch offen.
Die Idee eines Semestertickets wird in
Berlin seit Jahren diskutiert. In einem ersten
Schritt einigten sich unter der Leitung des
Senators für Stadtentwicklung die Verkehrsunternehmen
und die Vertreter der studentischen
Initiative SEMTIX auf einen Preis von
DM 215,- und den Geltungsbereich Berlin
ABC. Den ersten Durchbruch erzielte die
Alice-Salomon-Fachhochschule mit dem
Vertragsabschluss für das erste Berliner Semesterticket
zum Wintersemester 2000/2001.
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Preiswerter wird es für Studenten mit dem Semesterticket. Abbildung: Tarifcard mit den Preisen ab 1. März 1998 |
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Die vom Abgeordnetenhaus im Sommer
beschlossene Änderung des Hochschulgesetzes
machte den Weg zur generellen Einführung
des Semestertickets frei. Eine bis
dahin geltende Befreiungsregelung bestimmte,
daß niemand über seine wirtschaftlichen
Möglichkeiten hinaus zum
Kauf des Semestertickets verpflichtet werden
kann. Diese Regelung stand jedoch im
Widerspruch zu der Konstruktion eines Semestertickets,
die einen günstigen Preis
dadurch ermöglicht, daß die Studierenden
sich in demokratischen Abstimmungen
selbst zur Abnahme verpflichten. Eine Befreiung
aus sozialen Gründen von dieser
Abnahmepflicht hätte eine Finanzierungslücke
geöffnet, die auch durch das Entgegenkommen
der Verkehrsbetriebe nicht
vollständig geschlossen werden konnte.
Die beschlossene Änderung des Hochschulgesetzes
ermöglichte eine verursachungsgerechte
Schließung der Finanzierungslücke
und trägt entscheidend zur
Transparenz der Finanzierung des Semestertickets
bei.
Die wesentlichen Neuerung waren:
- Die Studentenschaften können durch Satzung
bestimmen, daß ein Zuschlag erhoben
wird. Aus diesem wird ein Sozialfonds
zur Finanzierung der Befreiungen aus sozialen Gründen
gebildet. Die Studierenden haben damit
die Ausgestaltung ihrer internen Sozialregelungen
selbst in der Hand und bilden
eine echte Solidargemeinschaft: alle
erhalten die gleiche Leistung und die finanziell
Stärkeren unterstützen die
Schwächeren. Die Höhe der Unterstützung
richtet sich gleichzeitig nach der
Höhe der Zusatzbeiträge.
- Die bis dahin allein mögliche Vollbefreiung
wird ersetzt durch die Möglichkeit
von Teilbefreiungen. Abstufungen nach
sozialem Bedarf und Höhe der bereitstehenden
Mittel aus dem Sozialfonds sind
ebenfalls möglich. Der „Sozial"-Zuschlag
kann dadurch geringer ausfallen als bei
der bisher gültigen Vollbefreiung.
Nach Verabschiedung des Gesetzes liegt
die Einführung des Semestertickets in der
Hand der Studierenden. In Urabstimmungen
an den Universitäten entscheiden sie
darüber, ob sie den mit den Verkehrsunternehmen
ausgehandelten Vertrag
abschließen
wollen. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt
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