Dies geht aus den Stellungnahmen hervor,
welche die Experten für die Anhörung am
Montagnachmittag vorgelegt haben. Anlass
für das Hearing ist ein Gesetzentwurf
der Bundesregierung (14/6929). Reinhard
Hennes vom Eisenbahn-Bundesamt bezeichnet
die Regelung, dass seine Behörde
die Durchsetzung des diskriminierungsfreien
Zugangs nicht mehr vom Antrag eines
Unternehmens abhängig machen, sondern
jegliches diskriminierendes Verhalten von
Amts wegen im Rahmen der Eisenbahnaufsicht
untersagen soll, als „erhebliche Verbesserung".
Viele Unternehmen seien bisher von einem
förmlichen Antrag zurückgeschreckt,
da sie in anderen Netzzugängen mit zusätzlichen
Problemen rechneten und weitere
Geschäftsbeziehungen zur Deutschen Bahn
AG erhalten wollten. Ein Eingreifen des EBA
führe zu einer generellen Lösung dieses
Konflikts.
Auch Martin Henke begrüßt im Namen
des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen
die Pläne, die Antragserfordernis
aufzugeben. Momentan bestehe die Gefahr,
daß ein diskriminiertes Eisenbahnverkehrsunternehmen
nichts unternehme, weil
es nachteilige Folgewirkungen fürchte.
Hans-Jürgen Ruppelt vom Bundeskartellamt
fürchtet dagegen, dass die von der
Regierung beabsichtigte Novelle zu einer
Doppelzuständigkeit des Bundeskartellamts
und des Eisenbahn-Bundesamtes bei der
Gewährleistung eines diskriminierungsfreien
Netzzugangs führt. Es sei fraglich, ob die
Befugnisse des EBA ausgeweitet werden
müssten, um den Zugang von Eisenbahnverkehrsunternehmen
zu Infrastruktureinrichtungen
zu verbessern. Auf Grund der
anvisierten Zuständigkeitsverteilung zwischen
Kartellamt und EBA könne es zu Ineffizienzen
kommen.
Sinnvoller wäre es, die Kompetenzen des
Bundeskartellamts bei der Anwendung des
allgemeinen Wettbewerbsrechts im Eisenbahnsektor
zu erweitern. Der Geschäftsführer
der Connex-Regiobahn GmbH, Hans Leister,
weist darauf hin, dass zu wenig Interessenten
mit privatem Kapital sich als Unternehmer
im Eisenbahnverkehrsmarkt betätigen
wollen.
Dies sei auch nicht verwunderlich, da die
derzeitige Situation nicht berechenbar sei.
Investitionen in ein Eisenbahnverkehrsunternehmen
benötigten Berechenbarkeit der
Rahmenbedingungen und Vertrauen in deren
Beständigkeit für die nächsten 20 bis 30
Jahre, da dies der übliche Abschreibungszeitraum
der Fahrzeuginvestitionen sei. Dieses
Vertrauen sei derzeit nicht in ausreichendem
Umfang da, weil man der Ernsthaftigkeit
der Reformpolitik auch sieben Jahre
nach der Bahnreform immer noch misstraue.
Gerade einmal seit fünf Monaten
bestehe Klarheit über das Trassenpreissystem,
so der Sachverständige. Deutscher Bundestag,
Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
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