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Mit Schreiben vom 26. März 2013
hat die Bundesregierung die söp als
Schlichtungsstelle für den Bereich
Schifffahrt anerkannt. Damit erfolgt
ein weiterer Schritt in Richtung einer
verkehrsträgerübergreifenden
Schlichtungsstelle, die für alle mit öffentlichen
Verkehrsmitteln reisenden
Personen im Streitfall die Möglichkeit
der außergerichtlichen Streitbeilegung
eröffnet.
Die söp schlichtet bundesweit für
Bahn-, Fernbus-, Flug- und Schiffsreisende
sowie im Nahverkehr für Reisende
mit S-Bahn, Straßenbahn, U-Bahn
und Bus – dies inzwischen in neun
Bundesländern: Berlin, Brandenburg,
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Rheinland-Pfalz, Saarland,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.
Ergänzend schlichtet die söp auch
im Bereich Carsharing (Flinkster) und
Stadträder (Call a Bike), um die komplette
Reisekette abbilden zu können.
Seit dem Start im Dezember 2009
erreichten die söp knapp 11 000
Schlichtungsanträge. Heinz Klewe, söp-Geschäftsführer
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