Der Haustürservice auf einigen Nachtlinien
ist eine gute Sache. Er kann allerdings
nur dann angeboten werden, wenn die
eingesetzten Fahrzeuge Kleinbusse in der
Größe von Lieferwagen sind. In diesen
Fahrzeugen ist der Platz aber schnell erschöpft,
denn es gibt nur fünf bis sieben
Sitzplätze, Stehplätze offiziell gar nicht.
Uns sind schon mehrfach Fälle bekanntgeworden,
bei denen Fahrgäste einfach
stehen gelassen wurden, weil die Nachtbus-Taxis
bereits voll waren. Von den Fahrern
war in derartigen Fällen häufig nur
ein hilfloses Schulterzucken zu bekommen,
eventuell verbunden mit dem Hinweis,
auf den nächsten Bus zu warten.
Das bedeutet aber im Nachtverkehr, wenigstens
dreißig Minuten lang die dunkle
Umgebung der Haltestelle zu bewundern
oder sich mit Schusters Rappen zu
behelfen. Daß dies nicht sein muss, macht
die BVG mit Ihrem Hinweis auf die „Qualitätsgarantie"
(ausführliche Würdigung
in Signal 1/1998 ) deutlich, wie aus dem
im Folgenden abgedruckten Schreiben
hervorgeht:
„In der Regel ist das Platzangebot auf
den Linien im Taxieinsatz ausreichend. Zu
besonderen Anlässen ... kommt es auch
auf Linien mit größeren Fahrzeugen mitunter
zu Engpässen im Platzangebot.
Bei Linien im Taxieinsatz reicht hierfür
oft schon eine größere Geburtstagsfeier,
eine Hochzeit oder Ähnliches. Da uns solche
Termine meistens nicht bekannt sind,
ist ein gezieltes Eingreifen nicht möglich.
In seltenen Fällen kommt es daher zu
Engpässen im Platzangebot. In solchen
Fällen bemühen sich die Fahrer, zuerst die
Fahrgäste mit dem kürzesten Fahrziel zu
befördern und dann, wenn es die Fahrzeit
erlaubt, zur Einstiegshaltestelle zurückzufahren.
In solchen Fällen hat die Beförderung
zu den ausgewiesenen Haltestellen
Vorrang vor dem Haustürservice ...
... Im übrigen haben Fahrgäste, die aus
Kapazitätsgründen nicht befördert werden
konnten, die Möglichkeit, im Rahmen
unserer Qualitätsgarantie die Fahrt
während der Nachtstunden mit einem
Taxi fortzusetzen [auf Kosten der BVG, d.
Red.]. Garantiescheine erhalten die betreffenden
Personen beim Fahrer des
Nachttaxis." IGEB, Abteilung Fahrgastbelange
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