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Am 27. September 2002 hat der Bundesrat
einer Verordnung des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
zugestimmt (Beschluss 635/02).
Demnach wird das „Erhöhte Beförderungsentgelt"
(EBE) - also den Preis, den
Fahrgäste und Reisende zu zahlen haben,
die ohne oder ohne gültigen Fahrausweis
ertappt werden - statt heute 30 dann
40 Euro betragen. Nach Schätzungen des
Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen
(dem Dachverband der Verkehrsunternehmen)
beträgt der Einnahmeausfall
bundesweit pro Jahr etwa 250 Millionen
Euro. Die letzte Erhöhung des EBE gab es
1990. Wer später nachweisen kann, dass
er zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz
eines gültigen Fahrausweises war (zum
Beispiel eine Monatskarte hatte), zahlt
künftig 7 statt bisher 5 Euro.
Die Verordnung legt auch fest, dass auf
unterirdischen Stationen ab 1. Januar
2003 das Rauchen generell nicht erlaubt
ist.
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