Überregional

Blick in den Tarif- und Verkehrsanzeiger

Allgemein

Die wichtigste Ausgabe des TVA in diesem Berichtszeitraum war wohl die Nummer 40 a vom 30. September 2002, in der das gesamte bisherige Tarifsystem für den Personenverkehr der DB AG aufgehoben wurde. Das betrifft den Deutschen Eisenbahn-Personen und -Gepäcktarif Teil I und II (DPT I und II), den Personen- und Gepäcktarif Deutsche Bahn AG - Deutsche Nichtbundeseigene Eisenbahnen (DPT II DB/NE) sowie die Tarife für Reservierungen und für die Beförderungen von Personen in Metropolitan-Zügen.

Mit Wirkung vom 15. Dezember 2002 werden unter der Bezeichnung Tfv 600 (Tarifverzeichnis) neu herausgegeben:

  • Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG,
  • Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten,
  • Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung der Bahncard,
  • Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen,
  • Beförderungsbedingungen für Reisegepäck,
  • Beförderungsbedingungen für Personen in Metropolitan-Zügen,
  • Bedingungen für Teilnehmer am Miles & More-Programm der Deutschen Lufthansa AG.

Unverändert bleibt die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO), da sie eine staatliche Rechtsvorschrift ist und für alle öffentlichen Eisenbahnen Deutschlands gilt.

Der wesentliche Inhalt des TVA für den Personenverkehr bestand bisher in Veränderungen und Fortschreibungen der vielen der oben genannten Tarife, die nunmehr aufgehoben werden. Die neuen „Bedingungen" sind Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Privatunternehmens geworden, deren Rahmen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 305 bis 309 regelt. Unter diesem Gesichtspunkt erhebt sich die Frage, welche Funktionen und Inhalte ein TVA künftig haben wird und wer ihn herausgibt. So ist zum Beispiel bereits jetzt in Nr. 315/2002 TVA festgelegt, daß die DB Netz AG gemäß § 11 (1a) AEG das Angebot auf Übernahme von Infrastruktureinrichtungen - das bisher regelmäßig im TVA enthalten war - ab sofort im Internet unter der Adresse: www.db-netz.de veröffentlichen wird.

Reiseverkehr

  • Mit Wirkung vom 16. Juni 2002 wird in allen Zügen der DB AG die Mitnahme von Hunden neu geregelt. Größere Hunde (auch „Kampfhunde") dürfen mitgenommen werden, wenn sie angeleint sind und einen für sie geeigneten Maulkorb tragen (181/2002).
  • Die Vogtlandbahn GmbH (VBG) übernimmt ab 1. Juli 2002 den Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke Gera Hbf - Greiz - Weischlitz. Dafür werden unter anderem besondere Fahrscheine als „Elsterbahn-Ticket" für Hin- und Rückfahrt an einem Tag für sechs Euro ausgegeben. Die „EgroNet-Tickets" gelten ebenfalls (245/2002). DB Regigm hat diesen Verkehr ab 1. August 2000 eingestellt (260 VII/2002).
  • Ab 1. August 2002 umfaßt das VBB-Tarifgebiet das gesamte Territorium des Landes Brandenburg mit Ausnahme des Landkreises Ostprignitz - Ruppin (301/ 2002).
  • Vom 1. August 2002 bis 31. März 2003 wird das Brandenburg-Ticket zu den üblichen Bedingungen an Werktagen zum Festpreis von 23 Euro ausgegeben. Es gilt über das Land Brandenburg hinaus auch bis Waren (Müritz), Neubrandenburg, Dessau Hauptbahnhof und Lutherstadt Wittenberg (305 II/2002).
  • Ab 16. Juni 2002 werden im VBB-Tarif folgende Bahnhofsnamen geändert: Berlin Lehrter Stadtbahnhof in: „Berlin Lehrter Bahnhof"; Eichkamp in „Messe Süd" und Witzleben in „Messe Nord/ICC" (207/2002).
  • Mit der Einführung des neuen Preissystems werden umfangreiche Übergangsregelungen für Fahrkarten und bestimmte Preisangebote veröffentlicht. Ein allgemeiner Grundsatz lautet: „Bis zum 14. Dezember 2002 erworbene Fahrscheine, Zuschläge und Bahncards mit einem ersten Geltungstag vor dem 15.12.02, die über den 14. Dezember 2002 hinaus Gültigkeit haben, gelten (grundsätzlich) bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer zu den alten Konditionen weiter" (306/2002).

DBV Bundesverband

aus SIGNAL 5/2002 (November 2002), Seite 14-26

 

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