Dabei gab es schon erste Anzeichen,
Fahrpläne Nichtbundeseigener Eisenbahnen
(NE) nicht mehr in das Kursbuch aufzunehmen
(zum Beispiel Connex).
Das Kursbuch als Datenbank ist eigentlich
eine ideelle Eisenbahninfrastruktur.
Daraus kann der Schluss gezogen werden,
dass künftig die DB Netz AG als Infrastruktur-Unternehmen
das Kursbuch
herausgeben müßte.
Wir begrüßen es, dass diese Frage in
der Fachpresse zur Diskussion gestellt
wird und haben dazu noch folgende Anregungen:
Im Vordergrund steht das
Recht auf diskriminierungsfreien
Zugang zur Eisenbahinfrastruktur
nach § 14 des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes
(AEG). Zusätzlich würden
wir diese Begründung
um den § 13 AEG ergänzen,
wonach „jede öffentliche Eisenbahn
angrenzenden ... den
Anschluss an ihre Eisenbahninfrastruktur
unter billiger Regelung
der Bedingungen und der
Kosten zu gestatten" hat. Wenn wir
das Kursbuch zur Infrastruktur rechnen,
ergibt sich daraus eine Verpflichtung
auch zur Aufnahme
der Fahrpläne der NE-Bahnen.
Nicht allein die DB
Netz AG ist ein Eisenbahn-Infrastruktur unternehmen
in Deutschland. Es gibt mehrere
NE-Bahnen, die eine Infrastruktur
betreiben. Erinnert sei nur an die
Harzer Schmalspurbahnen
GmbH (HSB), die Deutsche Regionaleisenbahn
GmbH (DRE) mit der Döllnitz- und der
Fichtelgebirgsbahn, der Niederlausitzer Eisenbahn
und weiteren Bahnen. Schon deswegen dürfte
DB Netz AG nicht nur ihre
eigenen Strecken in das
Kursbuch aufnehmen.
Die meisten NE-Bahnen
sind Mitglied im „Personen-Tarifverband Deutsche
Bahn AG, Deutsche Nichtbundeseigene
Eisenbahnen (TBNE)". Dieser Verband regelt
die Verkehrsbeziehungen zwischen DB AG und
den beteiligten NE-Bahnen. Durch die
Mitgliedschaft in diesem Verband wird
die durchgehende Abfertigung von Personen
und Gepäck im Wechselverkehr
geregelt. Der Verband sammelt die Angaben
der beteiligten NE-Bahnen über ihre
Fahrpreise und sonstigen Beförderungsbedingungen
sowie auch ihre Fahrpläne
und gibt diese Daten in das zentrale Informationssystem
der DB AG ein. Hier
wäre zu prüfen, ob diese Praxis einer verbindlichen
rechtlichen Ausgestaltung bedarf
oder wenigstens einen Niederschlag
in der Satzung des TBNE finden sollte.
Schließlich wäre zu prüfen, ob der Verband
Deutscher Verkehrsunternehmen
(VDV) bereit und in der Lage wäre, sich
der hier behandelten Problematik anzunehmen
mit dem Ziel, diese Problematik
weiter zu verfolgen und verbindliche
Rahmenrichtlinien für eine künftige allumfassende
Gestaltung von Kursbuchund
damit verbundenen Systemen (Telefon-
und Internetauskunft, HAFAS-CDROM
und andere) zu erlassen.
In Heft 8-9/2002 der Zeitschrift „Eisenbahn-Revue
International" hatte Rechtsanwalt
Dr. jur. Peter Sprinckmann Kerkerinck
einen sehr interessanten und aktuellen Beitrag
mit der Überschrift „Das Kursbuch -
eine „unerkannte" Eisenbahninfrastruktur"
veröffentlicht. DBV Bundesverband
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